Wer kennt sich damit aus?
Bei wem kann die Autohaftpflicht bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden: Bei dem der sie bezahlt oder beim Versicherungsnehmer, wenn diese nicht übereinstimmen.
Allen die sich die Mühe machen, mir zu antworten schon mal vielen, vielen Dank
Bei wem kann die Autohaftpflicht bei der Einkommenssteuer
geltend gemacht werden: Bei dem der sie bezahlt oder beim
Versicherungsnehmer, wenn diese nicht übereinstimmen.
Jemand, der keine Aufwendungen hat, kann diese wohl kaum steuermindernd geltend machen.
Kfz-Haftpflicht für jemand anderen bezahlt
Hi !
Aufwendungen kann steuerlich nur derjenige geltend machen, der auch wirtschaftlich belastet war. Der Fahrer des Autos hatte keine Aufwendungen und kann demzufolge auch nichts geltend machen.
Die Versicherung wurde offensichtlich nicht für einen eigengenutzten Gegenstand bezahlt, sondern die Zahlung wurde für jemand anderen übernommen. Eine Berücksichtigung als Sonderausgaben scheidet daher aus (Ausnahme: Ehegatten). Es könnte allerdings eine Berücksichtigung als Unterhaltskosten nach § 33a Abs. 1 EStG möglich sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Da hierzu bisher keine Angaben gemacht wurden, ist eine Prüfung nicht möglich.
BARUL76
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Hi Barul,
danke für deine Hilfe, deine Antwort war sehr aufschlußreich.
Gruß
Silve