Autohaftpflicht für mehrere PKW

Ich habe eine Frage zur Haftpflichtversicherung bei privat genutzen PKW.
Zur Zeit habe ich einen PKW versichert bei Auto Direkt (incl. Vollkasko) und einen weiteren, auf meinen Namen (über eine Sonderregelung mit ebenfalls nur 30 % Beitragssatz), der fast ausschliesslich von meinem Sohn (23 Jahre) genutzt wird bei Allstate direct.
Meine Tochter (21 Jahre) möchte nun ebenfalls ein Auto erwerben.

Könnte ich alle drei PKW als Erstfahrzeug bei unterschiedlichen Versicherern mit nur 30 % Beitragssatz versicheren lassen?
Gibt es Versicherer, die alle drei PKW zu einem günstigen Tarif versicheren.
Danke für jeden Tipp.
Mit freundlichen Grüßen

Vorsicht!
hallo Tiemann
Vorsicht! Es gibt KFZ-Versicherungen, die danach fragen, ob noch andere Personen damit fahren und wie alt die sind. gibst Du an, dass nur Du damit fährst oder dass derjenige über 25 ist und es kommt zum Schadensfall, dann macht Dich die Versicherung regresspflichtig. Soll heißen, sie zahlt zwar den Schaden, den der Sohnemann produziert hat, doch anschließend holt sie sich das Geld von Dir zurück. Bei einem Schaden von 100.000,- DM könnte evtl. Deine Existenz auf dem Spiel stehen.
Eine der günstigsten Direktversicherer ist da ganz rigoros. Wenn Du bei denen reinschreibst: ausschließlich der Halter, und lässt jemanden anderen damit fahren, und wenn es nur einmal war, der damit einen Unfall baut, dann siehe oben!
Ich sehe das schon ein: der Beitrag ist bei dieser Versicherung auch extrem gering. Er wäre es nicht, wenn wahrheitsgemäss geantwortet worden wäre. Also sozusagen ein „kleiner“ Versicherungsbetrug.
Schau also genau in Deine Bedingungen. Sonst könnte es sein, dass Du sehr heftig aufwachst.
Es gibt einen Paragrafen in den Allg. Vers. Bed., der besagt, dass auch bei Zweitautos der SF-Rabatt nur so niedrig sein darf, wie der Fahrer des Autos ihn aus biologischen Gründen erreichen kann. Also Dein Sohn kann höchsten 5 Jahre den Führerschein haben. Ich glaube das wären dann 85 %.(SF2).
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

die Begrenzung der Regresspflicht liegt glaube aber bei 10.000 DM. Aber auch genug :smile:

Es gibt einen Paragrafen in den Allg. Vers. Bed., der besagt,
dass auch bei Zweitautos der SF-Rabatt nur so niedrig sein
darf, wie der Fahrer des Autos ihn aus biologischen Gründen
erreichen kann. Also Dein Sohn kann höchsten 5 Jahre den
Führerschein haben. Ich glaube das wären dann 85 %.(SF2).

Du meinst, bei den Verträgen, die solche Sondernachlässe haben? Weil sonst ist es eigentlich schnurzegal, wieviel Prozent das Auto hat… der Versicherungsnehmer ist maßgeblich… aber bei dem gilt die Regel, die du beschrieben hattest…
Und die Angaben des VN müssen natürlich auch richtig sein, aber das erwähntest ja auch schon. :smile:

Gruß
Marco

Hallo,
neben den bereits beschriebenen Regeln, dass der Versicherer danach fragt, wer den Wagen fährt, gibt es kaum Möglichkeiten, beliebig viele Autos mit den gleichen SFR zu versehen. Bis auf einzelne Unternehmen, die „einfach“ einstufen (wie allstate direct vielleicht - Du sprachst ja auch von „Sonderregelung“), verlangen alle Versicherer, dass der Kunde sich den SFR auch „verdient“ hat. Fährt man unfallfrei mit einem Auto,so verändert sich dieser SFR posiiv, damit aber nicht automatisch alle anderen.
Normalerweise fängt man bei neuen Fahrzeugen auch mit einem „neuen“ SFR an, außer man kann einen bereits verwendeten SFR übertragen. Dann ist der übertragene SFR auch nur noch für das neue Fahrzeug nutzbar.
Zusammenfassen: Man kann zwar beliebig viele SFR besitzen, alle haben aber eine eigene Historie und können jeweils auch nur für ein Fahrzeug genutzt werden.
Die Daten fragen die Versicherer übrigens an. Sagst Du, Du wärst bei xy-Versicherer versichert gewesen und hättest dort zuletzt SFR z gehabt, fragt der Versicherer dies dort nach.

Einen Versicherer, der drei Fahrzeuge so versichert, ist mir nicht bekannt. Vielleicht sollte man an einen „Flottenvertrag“ denken? (War´n Scherz, damit werden gesamte Fuhrparks von Unternehmen in einem Vertrag versichert).

Komplizierte Geschichte und auf die schnelle versucht zu erklären, hoffentlich nicht zu wirr.
Gruß
Kai

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Hallo Raimund,

Es gibt einen Paragrafen in den Allg. Vers. Bed., der besagt,
dass auch bei Zweitautos der SF-Rabatt nur so niedrig sein
darf, wie der Fahrer des Autos ihn aus biologischen Gründen
erreichen kann. Also Dein Sohn kann höchsten 5 Jahre den
Führerschein haben. Ich glaube das wären dann 85 %.(SF2).

Der Versicherungsnehmer, nicht der Fahrer. Hab gerade mal geschaut. Natürlich hast Du insofern recht, als der Versicherungsnehmer natürlich bei der Klausel Versicherungsnehmer=Fahrer identisch sind.

Gruß,
Micha