Autohaftpflicht,Übernahme Einstufung

Hallo,
ich habe seit ca. 12 Jahren einen Führerschein, bin unfallfrei und fahre schon wegen meiner Arbeit sehr oft mit dem PKW.
Jetzt möchte ich mir privat ein Auto zulegen und werde wahrscheinlich sehr hoch bei der Haftpflicht eingestuft. Kann ich die Einstufung meiner Mutter für ihr nicht vorhandenes zweitauto für meine Haftpflicht übernehmen? Habe davon gehört, weiss aber nicht, ob es geht. Wie kann man ansonsten einer Versicherungsgesellschaft „beweisen“, dass ich kein Führerscheinanfänger bin.

Hallo Heike?,

bist du weiblich oder männlich?

ich habe seit ca. 12 Jahren einen Führerschein

Eine Führerscheinkopie wäre schon der Beweis, dass du kein Führerscheinneuling bist!

bin unfallfrei
und fahre schon wegen meiner Arbeit sehr oft mit dem PKW.

Mit welchem Fahrzeug kommst du denn zur Arbeit? Firmenwagen?

Jetzt möchte ich mir privat ein Auto zulegen und werde
wahrscheinlich sehr hoch bei der Haftpflicht eingestuft. Kann
ich die Einstufung meiner Mutter für ihr nicht vorhandenes
zweitauto für meine Haftpflicht übernehmen?

Ist denn trotz des nicht vorhandenen Zweitautos ein freier Schadenfreiheitsrabatt deiner Mutter vorhanden?

Habe davon gehört,
weiss aber nicht, ob es geht.

Du meinst bestimmt eine verbesserte Zweitwagenregelung. Die sind meistens an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ein paar mehr Infos wären da schon sinnvoll! Z.B. bist du Junge oder Mädchen? Alter? Hattest du schon mal ein Fahrzeug auf deinen Namen angemeldet?

Viele Grüße

Ralf

Hallo,

ich habe seit ca. 12 Jahren einen Führerschein, bin unfallfrei
und fahre schon wegen meiner Arbeit sehr oft mit dem PKW.
Jetzt möchte ich mir privat ein Auto zulegen und werde
wahrscheinlich sehr hoch bei der Haftpflicht eingestuft. Kann
ich die Einstufung meiner Mutter für ihr nicht vorhandenes
zweitauto für meine Haftpflicht übernehmen? Habe davon gehört,
weiss aber nicht, ob es geht. Wie kann man ansonsten einer
Versicherungsgesellschaft „beweisen“, dass ich kein
Führerscheinanfänger bin.

Wenn Deine Mutter in der Vergangenheit einen (evtl. zusätzlichen) Versicherungsvertrag hatte, der einen gewissen Schadenfreiheitsrabatt hatte, und dieser Rabatt in laufenden Verträgen nicht berüsksichtigt wurde, kann dieser SF an nahe Verwandte „vererbt“ werden. Allerdings nur bis zu der Höhe, in der Du selbst ihn auch hättest erlangen können. Also nur so viel, wie Du in Deinen 12 Jahren Führerschein auch erlangt hättest, wenn Du unfallfrei gefahren wärst.

Ein Rabatt für ein eventuelles Zweitauto bei Deiner Mutter wäre so alleine nicht für Dich übertragbar, denn er gilt für genau das, was der Name schon sagt: Zweitauto.

Eine denkbare, und typische, Konstellation ist aber, dass das Fahrzeug auf Dich zugelassen wird, Deine Mutter jedoch die Versicherungsnehmerin ist. Google doch mal ein bißchen nach den verschiedenen Tarifen, dann wird das schnell klar.

Gruß

Jens