Hallo hombre54,
ich vermute, dass es bereits bei der Antragsaufnahme 2007 zu einem Irrtum gekommen ist.
Wie ich zu dieser Vermutung komme?
Nun, wenn besagter Versicherer - wie in seiner Werbung versprochen - den Zweit- in der Tat wie den Erstwagen versichert hätte, wäre eine Angabe zum Vorversicherer des Zweitwagens gar nicht nötig gewesen.
Dass der Versicherer nun angibt, dass der Vorversicherer die seinerzeit beantragten SFR nicht bestätigt hat, stützt meine Vermutung, dass aber im Antrag sehr wohl eine Angabe zu einem Vorversicherer gemacht wurde.
Beim Versicherer ist dann möglicherweise Folgendes passiert:
- Sachbearbeiter erhält Antrag
- Sachbearbeiter prüft Antrag
- Sachbearbeiter sieht, dass eine Vorversicherung angegeben ist und das der Versicherte SF xy beantragt
- Sachbearbeiter denkt sich: „OK, dann will der Versicherte nicht den Tarif aus der Werbung (braucht er ja auch nicht, weil er ja scheinbar „echte“ Rabatte aus seinem Vorvertrag hat und auf unsere „interne“ Lösung nicht angewiesen ist)“.
- Sachbearbeiter schreibt die Vorversicherung an und bittet um Freigabe der Rabatte
- Vorversicherung antwortet irgendwann, gibt aber nur die tatsächliche vorhandenen SFR weiter
- Sachbearbeiter rechnet den Vertrag auf dieser Basis neu ab und schickt Nachforderung an VN.
=> et voilá!
Einzige Chance aus meiner Sicht: Kontakt zur Versicherung aufnehmen, den Fall vor dem o.g. möglichen Hintergrund schildern und klären, ob es so (oder ähnlich) gelaufen ist und dem SB erklären, was man WIRKLICH wollte. Vielleicht (!!??) stellt der SB erneut um (und nicht wundern, wenn der Beitrag trotzdem dann ein anderer als zuvor ist: manche „Zusatzrabatte“ (Einzelfahrer, etc.) werden von den Versicherern, die die Zweitwagen=Erstwagen-Regelung haben, nur bei „echten“ SFR gewährt.).
Ach ja, eins noch: Das mögliche Argument „Das ich die Zweitwagen=Erstwagen-Regelung wollte, hätte sich die Versicherung doch denken können, als nur die schlechteren SFR bestätigt wurden.“ zieht nicht, weil es eine Reihe von Überlegungen gibt, warum man diese Regelung eben nicht in Anspruch nehmen möchte und weil der Versicherer immer eine rechtliche wirksame Willenserklärung des Kunden braucht. Nur mal so bemerkt… 
Viele Grüße
Loroth