hallo leute
ich möchte ein autohandel aufmachen und habe dort ein paar fragen die ihr mir vielleicht beantworten könnt…
und zwar möchte ich unfallfahrzeuge einkaufen die im ausland reparieren und sie hier wieder verkaufen…
wie sieht es den aus mit dem finanzamt??
weil man kauft solche autos ja meistens vom händler…
dann kommt die reperatur dazu und dann kommt der verkaufspreis ja erst zustande… wie ist es da mit denn steuern???
muss man als autohändler eine garantie oder gewährleistung auf seine fahrzeuge geben???
oder was muss man noch beachten beim autohandel??
danke für eure antworten schonmal im vorraus
Hi,
egal wo du die Autos kaufst, du musst auf jeden Fall deine Steueren darauf zahlen. Die Kosten der Reparatur musst du gegen den Gewinn setzen und der Rest wird versteuert.
Du bist „verpflichtet“ 1 Jahr Gewährleistung als Händler zu geben, egal auf was!
lg Maik
Hallo,
zunächst ist das Feld, steuerlich, bzgl. der Umsatzsteuer sicher eines der komplexesten und bedarf zwingend der Beratung.
Für die von Ihnen in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge müssen Sie wieder 1 Jahr Gewährleistung geben.
Bei Fahrzeugen, welche bereits Umsatzsteuer enthalten (§25)ermitteln Sie dann Ankauf zzgl.Reparatur als Einstand sowie den Verkaufpreis als Erlös, hier wird dann nur die Differenz umsatzbesteuert. Bei Fahrzeugen, welche Sie mit Umsatzsteuer angekauft haben oder steuerfrei importiert haben, wird dann jeweils der Nettoverkaufspreis umsatzbesteuert, sprich Ihr Verkaufspreis enthält dann 19% Umsatzsteuer.
Es gibt hierzu umfangreiche Vorgaben der Rechnungslegung, des Zollwesens und der innergemeinschaftlichen Lieferungen und Veredelungen zu beachten, lassen Sie das bitte durch einen Steuerberater begleiten!
Grüße
Al
Und wie ist das jetzt mit denn reperatur kosten? Wenn ich die teile auf einem Markt kaufe ohne Rechnung und für denn klempner und lackierer auch keine Rechnung habe… Dann arbeite ich ja nur für denn staat so gesehen…
Und wie ist das jetzt mit denn reperatur kosten? Wenn ich die
teile auf einem Markt kaufe ohne Rechnung und für denn
klempner und lackierer auch keine Rechnung habe… Dann
arbeite ich ja nur für denn staat so gesehen…
Hallo,
so ist es, auch die eigene Leistung können Sie nicht im Einstandspreis unterbringen, womit das „Geschäft“ dann keines mehr ist.
Grüße
Al
Als Händler ist man zu 2 Jahre Gewährleistung verpflichtet. Man kann diese aber schriftlich auf 1 Jahr verkürzen.
Sobald du Rechnungen Hast kannst Du diese als Kosten natürlich abziehen. Das bedeudet Steuer auf die Differenz von allen Kosten - umsatz
ich kann dir leider nicht helfen, da ich mit auslandsgeschäften nicht viel zu tun hatte. ist auch nicht ganz einfach. vielleicht gibt es händler, die dir da helfen können, ich würde beim finanzamt vorsprechen, die geben genaue auskünfte und du bist auf der sicheren seite. viel glück
Hey,
Das mit den Steuern, wennman ein Autohandel eröffnen will ist wirklich nicht einfach. um Stafen zu vermeiden solltest du dich an Profis wenden, die können dir weiterhelfen! https://www.professional-trading.com/autohandel/
Grüße
cooler tipps
So kann’s gehen, wenn man die Sockenpuppen-Accounts verwechelt. Da führt man dann Selbstgespräche.