ich habe eine Frage und hoffe, dass hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder mir einen Tipp geben kann! Ich habe einen Jahreswagen Opel bei einem Autohaus gekauft. Während der Gewährleistungszeit traten mehrfach Systemfehler auf, weshalb das Fahrzeug mehrmals in verschiedenen Filialen bzw. Werkstätten des Autohauses zur Diagnose und Reparatur war. Erst später konnte der Fehler offenbar gefunden und behoben werden.
Das Problem: Ich habe als Eigentümer keinen detaillierten Reparaturbericht erhalten. Das Autohaus verweigert jede Form von Reparaturbericht – also Angaben dazu, was genau defekt war, welche Ursache festgestellt wurde und was konkret repariert wurde.
Begründung: Die Reparatur sei „im Rahmen der Gewährleistung“ gelaufen und intern zwischen Autohaus und Werkstatt abgewickelt worden; daher würden keine Details an den Kunden herausgegeben!!!
Meine Fragen an euch:
Ist das üblich? Habt ihr so etwas schon erlebt?
Hat man als Eigentümer kein Recht auf einen detaillierten Reparaturbericht oder eine Aufstellung der durchgeführten Arbeiten?
Die Sachmängelhaftung zielt darauf ab, dass der Käufer des Gegenstand im vereinbarten Zustand erhält. Wie der Mangel behoben wurde ist da nahezu irrelevant.
Wichtig ist nur, dass Du einen Nachweis hast, welcher Mangel in welchem Zeitraum behoben wurde (Reklamationstag bis Behebung). Einerseits verlängert sich die Sachmängelfrist um diesen Zeitraum (s. g. Hemmung). Andererseits gibt es Chancen, dass damit die Sachmängelhaftung für diesen Fehler neu beginnt.
Entsprechende Regelungen finden sich auch nicht in den Gesetzen zur Sachmängelhaftung des Händlers. Dafür steht der Händler nicht in der Pflicht. Er ist zur Nachbesserung verpflichtet, aber nicht zur Herausgabe näherer Informationen, wie die Nachbesserung vorgenommen wurde.
Auf dem Papier, dass der Kunde erhält, steht üblicherweise die Fehlerbeschreibung und „im Rahmen der Gewährleistung behoben“.
Fehlerbeschreibung des Kunden oder durch die Werkstatt?
Wenn ich sage, Motorkontrollleuchte blinkt gelb, können ja viele andere Fehler dahinter stecken.
Die Werkstatt könnte jetzt schreiben,
Zündaussetzer, Zundspule gewechselt
beim nächsten mal
Wackelkontakt Stecker X37, gereinigt, neu befestigt
Das würde mich etwas beruhigen.
Wenn ich aber lediglich mit dem Vermerk „Fehler behoben“ in den Urlaub fahren müsste, würde ich mir schon etwas veralbert vorkommen.
Wozu möchtest Du das? In der Sachmängelhaftung geht es - wie schon geschrieben - um den vereinbarten Zustand. Es zählen die Beseitigung der Symptome, nicht die Fehler.
Der Gesetzgeber spricht in seinen Regelungen nicht von Ursachen für Sachmängel - nur von Sachmängeln. Dem Gesetzgeber ist also völlig egal, ob die Motorkontrolllampe beim ersten Mal leuchtet, weil der Luftfilter komplett zu ist und beim zweiten Mal, weil zu viel Wasser im Öl ist und beim dritten Mal weil die Lambda-Sonde nicht valide Messwerte liefert.
Der angezeigte Mangel ist immer der selbe: gelbe Motorleuchte leuchtet dauerhaft.
Da hat der Händler einfach mal Pech und muss damit rechnen, dass beim Ausfall der Lambda-Sonde eine Rückabwicklung fordert, oder Nachlass… Das ist sein unternehmerisches Risiko.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Einschätzung. Das hilft mir schon sehr weiter. Ich wollte zunächst einmal erfahren, ob andere so etwas auch schon erlebt haben bzw. wie man in einem solchen Fall am besten vorgeht.
Der Fehler wurde nicht permanent angezeigt. Meiner Ansicht nach sollte der Kunde ein Recht darauf haben, genau zu wissen, welches Problem es mit dem Fahrzeug gab. Bei dieser Firmenpolitik war das auch mein erster und letzter Opel.