Autohaus will Nachverhandeln

Hallo, folgender fiktiver Fall:
Herr Meier fährt zu einem Autohaus und fragt was sie für sein auto zahlen.
man wird sich einig, unterschreibt Standardkaufvertrag und zwei Tage später stellt Herr Meier sein Auto beim Händler auf den Hof. Geld wurde überwiesen.
So weit so gut. 
Drei Tage später kontaktiert ihn das Autohaus und fragt wo die Laderaumabdeckung wäre diese würde noch fehlen.
Herr Meier kann sich an so eine Abdeckung nicht erinnern und durchsucht zu Hause alles findet aber nichts.
Jetzt kommt der Käufer der Autohauses und sagt dass das so nicht ginge und Anhand der VIN hat er gesehen dass das Auto eine solche Laderaumabdeckung bei der Auslieferung gehabt hätte und dass man da nochmal über das Geld sprechen müsste da ich ihm das Auto nicht komplett auf den Hof gestellt hätte.
Herr Meier argumentiert, dass er das Auto gekauft wie gesehen hätte!?
Herr Meier ist auch Drittbesitzer des Autos.
Muss Herr Meier eine Abdeckung nachliefern? 
Wären immerhin 200 Euro.
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Hallo,

was wurde denn im fiktiven Kaufvertrag vereinbart? Der benannte Mangel war ja wohl offenkundig (sprich: sofort sichtbar).

Gruß
vdmaster

Gehört die Laderaumabdeckung zur Serien ausstattung des Kfz, schuldet der VK sie auch. Diesen Sachmangel bei Übergabe kann der K nachgebessert verlangen.

Ist sie optionales Sonderzubehör und nicht ausdrücklich unter der entsprechenden Rubrik benannt, nicht.

G imager

Danke für die Antwort.
Also muss ich als Laie und Drittbesitzer eines Gebrauchtwagen nachforschen was dieser Wagen bei der Auslieferung vor Jahren mal als Standardausstattung beim Vor-Vorbesitzer hatte und beim Verkauf an den Viertbesitzer darauf hinweisen dass er diese Austattung nun nicht mehr hat?
Kann ich mich nicht darauf berufen, dass der Wagen so wie er dasteht verkauft wurde!?
Grüsse

Hallo

was wurde denn im fiktiven Kaufvertrag vereinbart? Der benannte Mangel war ja wohl offenkundig (sprich: sofort sichtbar).

Und der Händler ist doch verpflichtet, die Ware sofort zu prüfen, und nicht erst drei Tage später?

Viele Grüße

So ist es: Kaufgegegenstand ist das Fahrzeug mit Serienausstattung bei Auslieferung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

G imager

Hi,

http://www.jm.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrlei…

Zitat:„Der Käufer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Ware auf Mängel zu überprüfen. Trifft ihn sog. grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf die Kenntnis des Mangels, kann er Gewährleistungsansprüche nur dann noch geltend machen, wenn der Verkäufer ihm den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. _Jedoch wird man dem Käufer grobe Fahrlässigkeit nur vorwerfen können, wenn der Mangel leicht erkennbar war, sozusagen „auf der Hand“ lag. Eine Nachprüfungspflicht trifft den Käufer nur dann, wenn besondere Umstände auf den möglichen Mangel hinweisen oder der Käufer hinsichtlich der Ware besonders sachkundig ist _.“

Der Vertrag war abgeschlossen, Ware und Geld übergeben. Wieso sollte der sachkundige Unternehmer nun zusätzlich drei Tage Prüfungszeitraum für einen sichtbaren Mangel erhalten? Der hätte ihm vor dem Kauf ins Auge stechen müssen.

Ungeachtet dessen gilt natürlich der sicherlich schriftlich vereinbarte Vertrag.

Gruß
vdmaster

also für die Aussage hätte ich doch gern mal eine Quelle, selten soviel Unsinn gelesen.
Wenn das Auto vorgeführt wurde und man einigt sich dann auf einen Kaufpreis, woher soll dann die Verpflichtung entstehen, das auto so weiter zu geben, wie es damals vom band lief?

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wie kommt ihr eigentlich auf die idee, das es ein mangel ist? wurde in vertrag festgehalten, das das fahrzeug so übergeben werden muss, wie es mal war oder in dem zustand, wie es bei der vorführung war?

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Hallo,

So ist es: Kaufgegegenstand ist das Fahrzeug mit
Serienausstattung bei Auslieferung, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart.

Du hast aber wirklich noch nie in Deinem Leben einen Gebrauchtwagenb ge- oder verkauft, oder? Woraus bitte sollte sich das denn ergeben? Im Gesetz steht genau gar nichts darüber. Lies: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Wo steht da irgendwas von ‚Serienausstattung‘? Da findet man im Gegenteil „wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“ Und das ist bei einem Gebrauchtwagen eben gerade NICHT die Serienaussstattung von vor X Jahren sonder das, was der Verkäufer und seine Vorbesitzer draus gemacht haben.
Soll sonst vielleicht auch noch das neue Radio raus, die gepimpten Heckleuchten rückgebaut, die Fußmatten getauscht, die Breitreifen demontiert,… was-weiß-ich gemacht werden?
Das ist doch kompletter Unsinn, Du liegst aber sowas von völlig daneben…
Gruß
Alfred

Der Händler könnte behaupten…
…dass bei der Besichtigung die Abdeckung im Auto gewesen sei. Schwer nachzuweisen, wobei das an sich schon Quatsch ist, die geht ja nicht verloren in 1 oder 2 Tagen.

Blöde Situation. Merke für die Zukunft: Ein paar Bilder knipsen vom Auto vor dem Verkauf.

Grüße
kernig

Hallo,

…dass bei der Besichtigung die Abdeckung im Auto gewesen
sei.

Lass ihn halt. ER fordert, ER muss beweisen.
Für den Käufer spricht auch der Anschein: das Fahrzeug wurde ohne Beanstandung übernommen, das Geld wurde gezahlt.
Warum genau sollte der Verkäufer das Nichtvorliegen eines Sachmangels beweisen müssen?
Gruß
Alfred

Hallo!

So ist es: Kaufgegegenstand ist das Fahrzeug mit
Serienausstattung bei Auslieferung, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart.

Rechtsgrundlage?

Gruß
Tom

Die Frage ist doch nicht, ob sie nachverhandeln dürfen, sondern ob sie irgendwelche Ansprüche haben.