Autokäufer verlangt übernahme der Reparaturkosten?

Hallo

Meine frage richtet sich an die Verkehrsrecht experten. Ich habe am 19.01.2010 ein Auto Privat verkauft. Der Kaufvertrag haben wir vom Autoscout24 herunter geladen. Im Kaufvertrag habe ich noch angegeben das das Auto einen reparierten Wildschaden hatte und sonst keine mir bekannten Unfallschäden. Ich war übrigens schon 2 besitzer.
Dies ist die erklärung vom kaufvertrag zur Garantie:
__________________________________________________
Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehendeine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes undder groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
__________________________________________________

Jetzt hat sich der Käufer Im oktober duch seinen Anwalt gemeldet. Er teil mit das bei einer Überprüfung im oktober, wurde vestgestellt das das Auto öffensichtlich bereits den ganz massiven Heckschaden erlitten hatte, der äußerst mangelhaft repariert wurde.
Er beschuldigt mich im das verschwiegen zu haben und verlangt das ich die Kosten der Mängelbeseitigung übernehmen soll.
„Dieser angeblicher Schaden war mir aber vorher nicht bekannt“!!!
Deswegen werde ich dieses auch nicht bezahlen. Schließlich ist es ja auch reiner Privatverkauf gewesen.
___________________
Meine Frage jetzt:
Durch den privatverkauf ist ja die Garantie ausgeschlossen. Stimmt´s???
Ist die Erklärung aus dem Kaufvertrag sicher?
Kann ich sicher gehen das die nichts gegen mich unternehmen werden. ?

Hallo,

Dies ist die erklärung vom kaufvertrag zur Garantie:

das hat mit Garantie nichts zu tun, sondern mit der Sachmängelhaftung.

__________________________________________________
Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
verkauft…

Okay. Damit ist die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen.

Er beschuldigt mich im das verschwiegen zu haben und verlangt
das ich die Kosten der Mängelbeseitigung übernehmen soll.
„Dieser angeblicher Schaden war mir aber vorher nicht
bekannt“!!!

Ein Sachmängelausschluss ist nur dann gültig, wenn der Verkäufer den Mangel nicht kannte und arglistig verschwiegen hat. Die Beweislast, dass der Verkäufer den Mangel kannte und arglistig verschwiegen hat, trägt der Käufer. In der Praxis ist das, sofern das überhaupt zutrifft, nahezu unmöglich zu beweisen.

Deswegen werde ich dieses auch nicht bezahlen. Schließlich ist
es ja auch reiner Privatverkauf gewesen.

Das hat mit Privatverkauf nichts zu tun.

Durch den privatverkauf ist ja die Garantie ausgeschlossen.
Stimmt´s???

Nicht Garantie sondern Sachmängelhaftung (hieß früher Gewährleistung).

Ist die Erklärung aus dem Kaufvertrag sicher?

Ja.

Kann ich sicher gehen das die nichts gegen mich unternehmen
werden. ?

Nein. Verklagt werden kann man auch, wenn man im recht ist.

Gruß

S.J.