Hallo
Meine frage richtet sich an die Verkehrsrecht experten. Ich habe am 19.01.2010 ein Auto Privat verkauft. Der Kaufvertrag haben wir vom Autoscout24 herunter geladen. Im Kaufvertrag habe ich noch angegeben das das Auto einen reparierten Wildschaden hatte und sonst keine mir bekannten Unfallschäden. Ich war übrigens schon 2 besitzer.
Dies ist die erklärung vom kaufvertrag zur Garantie:
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Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehendeine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes undder groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
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Jetzt hat sich der Käufer Im oktober duch seinen Anwalt gemeldet. Er teil mit das bei einer Überprüfung im oktober, wurde vestgestellt das das Auto öffensichtlich bereits den ganz massiven Heckschaden erlitten hatte, der äußerst mangelhaft repariert wurde.
Er beschuldigt mich im das verschwiegen zu haben und verlangt das ich die Kosten der Mängelbeseitigung übernehmen soll.
„Dieser angeblicher Schaden war mir aber vorher nicht bekannt“!!!
Deswegen werde ich dieses auch nicht bezahlen. Schließlich ist es ja auch reiner Privatverkauf gewesen.
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Meine Frage jetzt:
Durch den privatverkauf ist ja die Garantie ausgeschlossen. Stimmt´s???
Ist die Erklärung aus dem Kaufvertrag sicher?
Kann ich sicher gehen das die nichts gegen mich unternehmen werden. ?