Autokauf

Angenommen X kauft ein Auto. Ihm wird bei Kauf zugesagt, dass das Auto zum Termin Z abholbereit ist, dies steht auch so in der BEstellung.
Nun ist der Tag Z und X erfährt dass das Auto nicht da ist. Verkäufer meint es könne eventuell noch 1-2 Wochen dauern.Da X aber in 1 Woche mit dem neuen Auto in Urlaub fahren wollen würde und natürlich auch darauf angewiesen ist wird es für X problematisch.
Frage nun, was würdet ihr an X Stelle tun?
Hat er irgendwelche Rechte auf Ersatz oder ähnliches?
Gruß,
WKN

Wichtig erstmal…
…wäre wohl, wie „verbindlich“ der Termin formuliert ist. Steht im Kleingedruckten irgendetwas von „unverbindlich, vorbehaltlich“, etc…?

Ansonsten würde ich ihn schon jetzt (schriftlich) darauf hinweisen, dass Du auf den/einen Wagen angewiesen bist, und entweder einen Leihwagen von ihm gestellt haben möchtest, oder aber die Kosten eines Mietwagens vom Kaufpreis einbehalten wirst.

Grüße,

Markus

Hi Markus,
im Kleingedruckten stünde natürlich unverbindlich drin…
Nichts desto trotz hätte X natürlich sofort auf den Urlaub etc. hingewiesen…
Gruß,
WKN

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Sorry, meinte natürlich auch ‚Herrn X‘
Menno, kann mich immer wieder über unsere feige Gesellschaft aufregen, in der Keiner mehr irgendetwas Verbindliches von sich gibt. Und wir reden noch nicht einmal über Politiker!

Trotzdem, gleiches Spiel, er hat ja nix zu verlieren, Fax hin, auch die Abreden und der Hinweis auf den Urlaub nochmal rein. Forderung eines Leihwagens, bzw. Ankündigung, den Kaufpreis zu mindern und gucken, was passieren würde…

Besser, als einfach alles zu schlucken.

Gruß,

Markus

Das Autohaus steht im Verzug, wenn das Auto zum angegebenen Termin nicht da ist. Nach § 286 II Nr. 1 BGB ist eine Mahnung auch nicht nötig.
X kann aus § 280 I BGB Schadensersatz neben der Leistung verlangen, allerdings nur, wenn das Autohaus die Verzögerung selbst zu vertreten hat. D.h. X kann wie oben schon von Markus gesagt vom Autohaus verlangen, dass dieses einen Mietwagen zahlt oder stellt, sofern ein Mietwagen zwingend notwendig ist. Das könnte allerdings fraglich sein, denn in den Urlaub könnte man ggf. auch mit der Bahn oder dem Flugzeug fahren bzw fliegen. In diesem Fall müsste das Autohaus allerdings dennoch die Reisekosten erstatten.
X müsste dem Autohaus jedenfalls glaubwürdig erklären, dass er in der Zeit des Verzuges auf das Auto angewiesen gewesen ist und somit einen (Finanziellen-) Schaden erlitten hat.

Hallo WKN

das ist mir auch mal passiert. Abgesehen davon, dass sich damals der
Liefertermin mehrfach verzögert hatte und das Auto am Schluss gar
nicht geliefert werden konnte, war der Verkäufer sehr kulant und hat
mir für einen sehr günstigen Preis einen Ersatzwagen zur Verfügung
gestellt, damit ich in den Urlaub fahren konnte.

X sollte also einfach mal über so eine Lösung reden.

Gruss
Heinz

Hallo!

Das Autohaus steht im Verzug, wenn das Auto zum angegebenen
Termin nicht da ist. Nach § 286 II Nr. 1 BGB ist eine Mahnung
auch nicht nötig.

Dann müsste vertraglich für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender vereinbart sein. Eben das wird zumindest kaum zu beweisen sein, wenn der schriftliche Vertrag von freibleibend oder unverbindlich spricht.

Gruß,

Florian.

Dann müsste vertraglich für die Leistung eine Zeit nach dem
Kalender vereinbart sein. Eben das wird zumindest kaum zu
beweisen sein, wenn der schriftliche Vertrag von freibleibend
oder unverbindlich spricht.

Hallo

Der Autor schrieb in seinem Sachverhalt:
„Angenommen X kauft ein Auto. Ihm wird bei Kauf zugesagt, dass das Auto zum Termin Z abholbereit ist, dies steht auch so in der BEstellung.“

Es ist also ein Termin Z, also ein Termin nach dem Kalender bestimmt. Im Sachverhalt steht nichts von „unverbilndlich“.
Wenn von unverbindlich die Rede ist, dann hast du sicher Recht.

Gruß
Björn

Hallo!

Der Autor schrieb in seinem Sachverhalt:
„Angenommen X kauft ein Auto. Ihm wird bei Kauf zugesagt, dass
das Auto zum Termin Z abholbereit ist, dies steht auch so in
der BEstellung.“

Der Autor schrieb aber auch „Im Kleingedruckten steht natürlich unverbindlich drin“ - zwei Postings weiter…

Florian.

OK OK, is ja schon gut :wink:
Das hab ich wohl nicht mitbekommen…

Gruß
BC