Autokauf

Hallo !

Ich hab da mal ne Frage wie es ausschaut wenn man ein Auto von einer Privatperson kauft den Wagen bezahlt hat und den Vertrag unterschrieben hat und einem dann auffällt. das der Kilometerstand nicht mit den Kilometerangaben in den Unterlagen zusammen passt also man davon ausgehen muss, dass am Tacho manipuliert worden ist.

Muß der Verkäufer dann den vollen Kaufpreis zurück erstatten …oder darf er nen bestimmten prozentsatz an geld als schadensersatz behalten ?

Muß der Verkäufer dann den vollen Kaufpreis zurück erstatten
…oder darf er nen bestimmten prozentsatz an geld als
schadensersatz behalten ?

Als Schadensersatz? Wofür? Für seine eigene arglistige Täuschung?

Der Verkäufer muss bei einer Manipulation des Tachos, von der er wusste, auf Verlangen des Käufers das ganze Geld zurückerstatten. Mehr noch: Er muss u. U. selbst Schadensersatz leisten.

Levay

Und wenn der Verkäufer davon offentsichtlich nix wusste dass manipuliert wurde und er vom Kaufpreis Geld einbehält?

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Dann kommt es darauf an, es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Also: Der Verkäufer wusste offensichtlich nichts von der Manipulation. Der Käufer bemerkte diese. Und was genau geschah dann …?

Levay

Der Verkäufer hat nach einigen Diskussionen eine Rückzahlung von ca 85% prozent vorgeschlagen oder mit einem rechtsstreit gedroht.
Der Kaufpreis lag bei 1400 und er hat 1300 euro zurückgezahlt.

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Der Verkäufer hat nach einigen Diskussionen eine Rückzahlung
von ca 85% prozent vorgeschlagen oder mit einem rechtsstreit
gedroht.
Der Kaufpreis lag bei 1400 und er hat 1300 euro zurückgezahlt.

Du wirst es schon genauer schildern müssen. Haben die sich geeinigt? Hat er die Rückzahlung nur vorgeschlagen, oder ist sie auch erfolgt? Wie hat er das Geld denn zurückgezahlt? War der Käufer damit einverstanden?

Levay

Der Verkäufer hat es Vorgeschlagen und dem Käufer blieb nix anderes übrig als sich auf den Vorschlag „erstmal“ einzulassen, damit das Geld nicht ganz futsch ist.
Er hat das Geld Bar zurückgezahlt und es quittiert.
Ich frage mich nur ob es rechtens ist einen Schadensanspruch seinerseits geltend zu machen.

Im Kaufvertrag stand auch „Laut Tachostand“

Tauer

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Also, die Sache ist etwas kompliziert:

Wenn der Verkäufer von der Manipulation nichts wusste, kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht in Betracht, wohl aber eine wegen Irrtums. Legt man das hier so aus, so hat der Verkäufer in der Tat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens (diesen Anspruch kann er mit dem Gegenanspruch aufrechnen). Ersatz des Schadens heißt aber nicht „soundso viel Prozent“, sondern eben Ersatz des nachweisbar entstandenen Schadens.

Der andere Aspekt ist hier die mögliche Einigung. Der Käufer halt das Geld entgegengenommen. War darin vielleicht eine Zustimmung dahingehend zu sehen, dass damit alles erledigt sei? Ich würde das nicht ausschließen wollen. Man muss wohl dabei gewesen sein, um es genau zu wissen.

Für einen Rechtsstreit halte ich das persönlich für zu wackelig. Für aussichtslos halte ich es aber auch nicht.

Levay