Autokauf

Ich habe Anfang November einen Audi A 4 gekauft ,von einem Händler , aber ohne Kaufvertrag. Das kam so zustande , das der Händler ein Bekannter unsrer Tochter war, unsre Tochter hat das Auto mitgebracht, wir sind Probe gefahren , haben unsrer Tochter das Geld mitgegeben und wir haben Fahrzeug und alle notwendigen Papiere erhalten. Von paar Kleinigkeiten haben wir keine Mängel festgestellt.Mit der Zeit stellte sich allerdings ein Ölverlust ein, der immermehr zunahm. Wir waren jetzt in unsrer Werkstatt , wo ein Schaden von etwa 1500€ festgestellt wurde. (Kurbelwellenabdichtung)Von der Werkstatt wurde mir gesagt , das ich auch ohne Kaufvertrag Garantieanspruch habe. Der Händler reagiert bisher nicht auf Telefon und email.
Wie sollte ich weiter vorgehen ? Hat jemand Erfahrung ?

Moin!

Auch eine mündliche Vereinbarung kann ein gültiger Kaufvertrag sein. Es bedarf hier nicht der Schriftform.

Ab zum Anwalt bzw. ins Rechtsbrett.

M.

Hallo!

Mal ganz langsam,
die 1500€ Reparaturkosten dürften etwas sehr übertrieben sein.
Wäre auch interessant, zu wissen, was dür ein Autotyp genau das ist, und welcher Motor drin ist.

Ich erzähle Dir mal eine kleine Geschichte dazu, die ich voriges Jahr erlebt habe:

Und zwar das Auto , Passat TDI,
hat recht viel Öl verbraucht.
So auf dem ersten Blick dachte ich auch, die hintere KW- Abdichtung, weil es zwischen Motor und Getriebe herausgetropft ist.

Ich hatte aber irgendwie absolut keine Lust, das Getriebe , Schwungscheibe usw. abzubauen,
und die Bekannte auch keine Lust, das zu bezahlen.

Ich hab dann gedacht, vielleicht kommt das Öl ja auch wo anders her, und ich kann diese sch… Arbeit irgendwie vermeiden.
Nach einiger Suche habe ich dann gefunden, dass das Öl wohl irgendwie von weiter vorn kommt,
das war auf einer Motorhalterung, und hat sich dann durch den Fahrtwind nach hinten verteilt, und ist dann unten zwischen Motor - Getriebe abgetropft, an der tiefsten Stelle. Logisch.

So, dann gin die Überlegung los, wie kommt das Öl auf die Motorhalterung, nach einer Stunde Suche hab ich gesehen,
dass es aus dem Turbo- Ladedruckschlauch bei einer Verbindungsstelle manchmal raustropft, wenn der Moror abgestellt ist.

Da ist nichts mit abdichten,
und da da der Ölwechsel eh schon überfällig war, hab ich erstmal neues Öl eingefüllt,
nochmals fachlichen Rat eingeholt, die Motorgehäuseentlüftung kontrolliert, und die Dame weiterfahren lassen.
Ergebnis:
Keine Probleme mehr. Keine Tropfen auf dem Parkplatz, kein messbarer Ölverbrauch.

Es wurde auch mehrfach bestätigt, wenn bei den TDI das Motorenöl an / über die Verschleissgrenze kommt, steigt der Ölverbrauch stark an.
Das Öl wird dann offenbar dünner, und verschwindet dann wohl über den Turbo.
So ganz kapiert habe ich das zwar noch nicht,
aber Fakt ist:
Ich habe ausser dem Ölwechsel nichts am Motor gemacht, und das Problem ist weg.

Grüße, E !

Moin!

Vielleicht hilft´s ja: mein VW 2.0 TDI Bj. 2009 verbraucht direkt nach dem ölwechsel und dann ab ca. 25.000 Km „Ölalter“ mehr Öl.

Das Intervall liegt bei 30.000 Km.

Konkret habe ich ca. 2.000 Km nach dem Ölwechsel ca. 0,5 L nachzufüllen (ich prüfe den Ölstand bei jedem Tankstop (also alle 1.000 - 1.400 Km), eine zu geringe Befüllung durch die Werkstatt kann also weitgehend ausgeschlossen werden). Dann für gut 20.000 Km so gut wie nichts. Ab 25.000 km dann wieder ca. 1 L auf 2.500 Km.

Dies habe ich ab einem Kilometerstand von ca. 90.000 festgestellt. Davor füllte ich ca. 1L auf 10.000 Km nach.

Aktuell hat der Wagen 180.000 Km auf der Uhr.

Allerdings gab es nie Ölverlust nach aussen.

Gruß,
M.

ich wundere mich immer wieder wie blauäugig die leute beim autokauf sind. siehe auch 2 posts weiter unten.

bei jeden pupseinkauf wird ne quittung verlangt und hier…*kopfschüttel*

Es handelt sich um einen A 4 ; 2,5 tdi. Baujahr 5/ 2000.Meine Werkstatt hat ihn aufgemacht und ich hab s gesehen, wo das Öl herkommt. Der Zahnriemen ist vollkommen verölt, damit muß er raus , somit auch die Spannrolle und die Wasserpumpe.Der Simmering selber kostet zwar nicht die Welt, aber das drumherum.Mir geht s erstmal darum , ist das ein Verschleisteil , Fällt das unter Garantie?

Hi

bei den 2,5 er Diesel ( 6 Zylinder )( es gab anfangs auch mal den 5 Zylinder der nachher im T4 lief ) sowie bei dem 2,6 Liter Benziner V6 ist das leider ein bekanntes Problem.

Entgegen der Aussage von Edelherb , kann es bei diesem Motor durchaus sein , das die Simmerringe an der Kurbelwelle bei Laufleistungen höher 150.000 km das zeitliche segnen.
Bei meinem A6 , den ich im Dezember 2011 weggegeben habe ( 2,6 Benziner ) war das nachher soweit , das er auf 200 km = 1 Liter Öl verloren hatte , weil irgendwann alle Dichtungen hin waren .
Die Reparatur hätte sich dann auf 2500,- Euro belaufen

Also weder die Aussage das die Kurbelwelle Öl verliert , noch die Kosten von ca 1500,- Euro sind in dem Falle anzuzweifeln .

Einzigst und alleine hätte man sich vor dem Kauf in diversen Foren , oder eben mal wieder der berühmt , berüchtigte Gebrauchtwagen Check , informieren müssen , oder prüfen lassen ob der Wagen Ok is.

Das Problem mit den Dichtungen ist bei den Motoren bekannt und der Prüfer hätte das gesehen .

gruss

Toni

Ich habe Anfang November einen Audi A 4 gekauft ,von einem
Händler , aber ohne Kaufvertrag.

Das ist schlichtweg unmöglich, auch ohne Stück Papier in der Hand ist ein Kauf ein Vertrag.

Das kam so zustande , das der
Händler ein Bekannter unsrer Tochter war, unsre Tochter hat
das Auto mitgebracht, wir sind Probe gefahren , haben unsrer
Tochter das Geld mitgegeben und wir haben Fahrzeug und alle
notwendigen Papiere erhalten. Von paar Kleinigkeiten haben wir
keine Mängel festgestellt.Mit der Zeit stellte sich allerdings
ein Ölverlust ein, der immermehr zunahm. Wir waren jetzt in
unsrer Werkstatt , wo ein Schaden von etwa 1500€ festgestellt
wurde. (Kurbelwellenabdichtung)Von der Werkstatt wurde mir
gesagt , das ich auch ohne Kaufvertrag Garantieanspruch habe.

  1. Ihr habt einen Kaufvetrag, nur nicht schriftlich
  2. Bei Verkauf von Händler an Privat hat man IMMER nicht ausschließbare Rechte, dazu gehört niemals die „Garantie“, wohl aber der Anspruch, zum Zeitpunt des Gefahrübergangs eine Sache zu erhalten, die den gewöhnlichen Anforderungen genügt.

„Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1.wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2.wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann“

Dies gilt für den Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also direkt beim Kauf.
Wenn nun innerhalb von 2 Jahren (die in §475 Abs.2 BGB mögliche Verkürzung auf 1 Jahr erfolgte ja nicht!) ein Defekt bemerkt wird, dann kann dieser durchaus auf einen Mangel bei Gefahrübergang zurückzuführen sein.

Sowas wird dann wohl ein Gutachter klären dürfen.
Es kommt auch auf den Zustand des Fahrzeugs an.
Ein Gebrauchtwagen mit 200.000km auf dem Tacho ist halt nicht neu, demnach hat er auch dann die übliche Beschaffenheit, wenn er typische (Laufleistung, Alter, Pflegezustand) Mängel hat. Dies sind dann keine Sachmängel im Sinne des Gesetzes.

Hallo!

Na, bei meiner vorigen Antwort war mir der Motortyp nicht bekannt, und ich hab einfach mal 1,9 TDI erraten,
weil die häufig sind.

Gut, nun ist es ein 2,5 TDI.

Aber da gleich 1500 reinzustecken, ist schon heftig.
Was kostet den so eine alte Mühle noch? 3000 ?
Ich würde versuchen, die Karre irgendwie wieder loszuwerden,
denn der Spass kann auch weitergehen.

Ich hab auch paar Audi A6 mit dem 2,5 Motor zur Pflege, mit weit mehr km,
da gab es das Problem mit dem KW- Simmerring noch nicht.

Das deutet eigentlich darauf hin,
dass mit zu wenig Öl gefahren wurde.
Weiterhin sind bei einigen der Motore die Nockenwellen anfällig, die nutzen sich ab,
besonders wenn mit dem Öl geschlampert wurde.

Ich würde ja raten, dass die Werkstatt sich auch mal die NW anschaut,
denn wenn die kaputt sind,
wird es mindestens nochmal so teuer.

Grüße, E !