Hallo Jens!
Zunächst eine kleine Korrektur: natürlich müssen TÜV und AU nicht noch einen ganzen zusätzlichen Monat gültig sein. Gelten TÜV/AU noch bis Feb. 03, kannst Du am 28.2. den Wagen noch zulassen. Ich hatte mich hier nicht ganz klar ausgedrückt.
O.K., hier zur Abwechslung eine qualifiziertere Antwort:
Dieser Satz bezog sich nur auf dusan´s Antwort. Nicht dass sich hier noch jemand auf den Schlips getrteten fühlet…
Du kaufst ein Auto. Feine Sache.
Zu dem Auto bekommst Du einen Kfz-Brief und, wenn es noch
zugelassen ist, einen Fahrzeugschein, wenn nicht, eine
Abmeldebescheinigung (grün). Hierauf oder im Fahrzeugschein
steht, wie lange der Wagen noch TÜV hat. Auf dem vorderen
Kennzeichen oder auf einer AU-Bescheinigung steht, wie lange
der Wagen noch AU hat. Achte also darauf, dass Du auch einen
Nachweis über die AU erhältst, sonst musst Du sie erst neu
absolvieren!
Um das Auto auf Dich ummelden zu können, muss beides
mindestens noch einen Monat gültig sein.
Vor der Zulassung gehst Du zu (D)einer Versicherung und holst
Dir eine sog. „Versicherungsdoppelkarte“. Das ist
unkompliziert, meistens kannst Du sie direkt bei einer
Zweigstelle abholen. Nach der Zulassung dann schickst Du eine
Kopie Deines Fahrzeugscheines an die Versicherung, die damit
dann die Police ausstellt.
Mit dem Haufen Papier, also:
- Kfz- Brief
- Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Versicherungsdoppelkarte
- AU-Bescheinigung oder letztes gültiges vorderes Kennzeichen
(dasjenige mit der 6-eckigen Plakette, manche haben es auch
hinten dran, ist eigentlich egal),
- evtl. Kaufvertrag, wird bei sehr hochwertigen Fahrzeugen in
seltenen Fällen verlangt,
- den Kennzeichen, falls vorhanden,
sowie mit Deinem Personalausweis und reichlich 80 Euro gehst
Du dann zur örtlichen Kfz-Zulassungsstelle und meldest den
Wagen an.
Falls der Wagen vorher in demselben Zulassungsbezirk
angemeldet war, in dem auch Du wohnst, behältst Du die alte
Nummer und kannst (falls es schon Euro-Schilder mit blauem
„Länderkästchen“ sind) auch die alten Schilder
weiterverwenden. Falls der Wagen aus einem anderen Bezirk
kommt, bekommst Du eine neue Nummer. Meistens ist eine
Wunschnummer für ca. 20 Euro Aufpreis möglich. Die
Nummernschilder kannst Du im Umkreis der Zulassungsstelle
kaufen, man wird Dir am Schalter alles noch einmal erklären.
Generell solltest Du ruhig 3 Stunden für die Zulassung
einplanen und gleich morgens zur Öffnungszeit dort sein…
Viel Spaß dabei!
Grüße,
Mathias
Hey,
vielen Dank für deine Antwort. Hoffe du hast nix dagegen, noch
einige sich daraus ergebende Fragen zu beantworten?!
Nein, kein Problem.
Wenn ich das richtig verstanden hab, läuft das so:
- Auto kaufen
- Doppelkarte von Versicherung holen
- Zulassungsstelle: Wagen mit Doppelkarte zulassen
Papiere vom Auto nicht vergessen!
- alles an Versicherung schicken und Police ausgestellt
kriegen
Das hört sich für mich nach viel Zeitaufwand, durch Bürokratie
an? Wie lang soll das denn dauern, bis ich mit dem gekauften
Auto endlich fahren darf???
Das geht alles locker an einem Vormittag.
Kaufst Du die Kiste von einem Händler, s. Dennis Posting, die Händler bieten zumeist einen Service zur Zulassung an, kostet vielleicht maximal 100 Euro alles zusammen.
Würde es auch so gehen?:
- Doppelkarte von Versicherung holen
- Auto kaufen
- gleich vom Autohaus ab zur Zulassungsstelle
- auf dem Rückweg vorbei an der Versicherung, persönlich
abgeben und Police gleich mitnehmen
Du darfst den Wagen erst fahren, wenn er zugelassen ist. Du kannst also nicht mit dem abgemeldeten Wagen zur Zulassungsstelle fahren, denke ich. Evtl. geht das, wenn man die Doppelkarte hat, aber ich bin mir nciht ganz sicher, daher raste ich Dir zur Sicherheit davon ab.
Hat der Wagen keinen TÜV mehr, kannst Du eine zeitlich begrenzte Zulassung gleich mit den Nummernschildern (ohne TÜV-Stempel) bekommen, mit der Du nur zum TÜV und in die Werkstatt fahren darfst. Aber das kommt wohl hier nicht in Frage.
Sorry für die blöde Frage, aber bin besorgt, dass das „neue“
Auto ganz verlassen auf dem Hof steht, bis endlich die
Formalitäten geklärt sind?!
Das geht doch schnell.
Bezahle den Wagen, nehme die Papiere, die Schilder und die Doppelkarte und ab mit einem geliehenen Wagen zur Zulassungsstelle. Nach 3 Stunden kann´s dann mit dem eigenen wagen losgehen.
Ach ja, noch ein Tip: viele Versicherungsmakler haben auch einen Zulassungsservice bzw. arbeiten mit einem solchen zusammen.
Hier kannst Du von einem Tag auf den anderen die Zulassung erledigen lassen und das Abholen der Doppelkarte ist auch nicht mehr nötig…
weitere Fragen:
- Läßt sich im Voraus genau ausrechnen wie teuer mich alles
kommt?
Klar. Deine Gemeinde hat vermutlich eine Homepage, aus der Du die Zulassungskosten ersehen kannst.
Die Versicherung kann Dir vorab sagen, was sie verlangt und mehr fällt eigentlich nicht an.
- Steige ich als Fahranfänger IMMER mit über 200% ein?
Nein. Evtl. ist eine Zweitwagenregelung bei den Eltern oder bei älteren Geschwistern sinnvoll. Nach ein paar Jahren kannst Du dann die Versicherung auch auf Deinen Namen übernehmen. Hier lohnt sich Fragen und Vergleichen!
- Muß die Versicherung gleich nach Abschluß ein Jahr voraus
bezahlt werden?
Man kann auch im Quartal oder halbjährlich bezahlen.
Erfahrungsgemäß dauert es einige Wochen, bis die Rechnung der Versicherung kommt.
- Werden meine Kfz-Steuern gleich nach dem Kauf fällig? Wie
werden diese berechnet???
Die Kfz-Steuern hängen von zwei Faktoren ab:
1.) vom Hubraum des Fahrzeuges (was nicht der Kofferrauminhalt, sondern, simpel gesagt, die Größe des Motors ist).
2.) dem Schadstoffschlüssel des Fahrzeuges.
Je älter das Fahrzeug ist, desto höher sind üblicherweise die Steuern. Ein Fahrzeug ganz ohne geregelten Kat würde ich nicht empfehlen, außer es ist älter als 30 Jahre. Dann beträgt die Steuer pauschal 375 Euro p.a…
Die Steuer wird angegeben in „Euro pro Einhundert Kubikzentimeter“.
Diese Summe ist eben umso billiger, je „sauberer“ das Auto ist. Es wird zum Beispiel eingeteilt in die Normen Euro 1 bis Euro 4, wobei Euro 4 die derzeit „sauberste“ Einstufung ist. Neuwagen mit dieser Einstufung sind auch einige Zeit von der Kfz-Steuer befreit.
Ein Golf 2 von 1989 mit G-Kat ist z.B. in Euro 1 eingestuft, ein Golf 3 von 1994 in Euro 2 u.s.w. Was aber zählt, ist die Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief. Die sollte man sich vor dem Gebrauchtwagenkauf IMMER ansehen. Irgendwer hier hat sicherlich einen Link zu den Schlüsselnummern und Steuersätzen, ich kann meinen erst am Wochenende heraussuchen.
Die Steuer wird relativ bald (2-5 Wochen) nach der Zulassung fällig.
Vielen DANK für deine Mühe (die du dir hoffentlich machst 
Klar, gerne. Ich musste mir den ganzen Scheiß vor 12 Jahren selbst erkämpfen. Tagelang hing ich in der Zulassungsstelle herum, musste x-mal hinfahren, weil ich irgend etwas vergessen hatte. Das hoffe ich, Dir ersparen zu können.
Grüße,
Mathias