Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe das Auto am Sonntag, den 31.10.2010 mit einem Freund zusammen gekauft, bei der Probefahrt ist das Auto mehrmals abgesoffen.
Das Auto ist Benziner und hat LPG Gasanlage. Der Verkäufer sagte uns das sei nicht schlimm, das Absaufen kommt daher da die
Abgasanlage durchgerosstet ist bzw. einen Loch hat. Bei der Probefahrt hat das Auto eine zu hohe Umdrehung angezeigt und ist extrem laut gewesen, darauf hin sagte uns der Verküfer
das komme daher, dass eine Lambdasonde das mit der Abgasanlage angeschlossen ist die Abgaswerte nicht richtig messen kann, bzw. Loch im Mitteltopf.
Auf dem Vertrag steht „Abgasanlage durchgerosstet, Klimaanlage defekt“. Die Klimaanlage haben wir bemerkt, indem wir das Klima eingeschaltet haben.
Der Verkäufer hat uns das nicht gesagt. Darauf hin sagte er uns er hätte Klima nie benuzt.
Am Montag einen Tag darauf war ich sehr skeptisch was das Auto betrifft und habe es bei einer KFZ-Werkstatt untersuchen lassen.
Die KFZ-Reparatur Werkstatt hat festgestellt das Zylinder 2 und 4 nicht in ordnung sind, bzw. hat es einen Motorschaden, „Kosten übersteigenden Wert des Fahrzeugs Preises“.
Hinterachse einen Federbruch hat, Axialgelenk gemacht werden muss. Ich habe Ihn darauf hin angerufen und den Kostenvoranschlag vorgelesen.
Ich habe ihm gesagt ich möchte das Auto zurück geben da er mir diese Mängel verschwiegen hat. Er sagte mir auf dem Vertrag steht Sondervereinbarung: Probegefahren und gekauft wie Besichtigt.
Er sagte das Geld bekomme ich nicht zurück und Ihm interessiere es nicht, mit dem Geld habe er seine Schulden beglichen. Kaufvertrag unter www.autobild.de
was kann ich nun tun ?
Hallo,
ohne die Mängel detailliert zu bewerten (das macht der Gutachter) sieht es so aus, dass Ise aufgrund des vorhandenen und verschwiegenen Motorschadens vom Kaufvertrag zurücktreten können. Ggf. käme eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Hier kommt es darauf an, ob Sie das Fahrzeug von einem gewerblichen Verkäufer oder von Privat erworben haben. Beim Kauf vom Gewerbetreibenden sehen die Chancen natürlich wesentlich besser aus, da in diesem Fall die Gewährleistung greifen würde. Ich empfehle zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sofern Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, würde diese die Kosten übernehmen. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen - Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
Eichendorffstraße 14 10115 Berlin
Tel. 030/226357113
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