Liebe/-r Experte/-in,
ich habe von Privat ein Auto an einen Händler VERKAUFT. Der stellt nun einen Schaden fest, den ich nicht wissen konnte. Ich biete ihm an das Fahrzeug abzuholen und den Kaufpreis zu erstatten. Er verneint dies weil er zusätzlich Schadensersatz für die Abholung haben will.
Hallo Lutz,
jetzt kommt es erst einmal darauf an, was es denn für ein „schaden“ war, ein versteckter Unfallschaden verjährt nach 30 jahren, das ist richtig. Sollte es sich dabei um einen unfallschaden handeln kann der Händler den Vertrag Rückgängig machen oder unter bestimmten Umständen Schadenersatzansprüche geltent machen.
Die Rückabwicklung hier würde ich dazu stehen, wenn der Händler nur Kasse machen will, Die Frage stellt sich, was der Händler sich vorstellt. Handelt es sich um ein echtes Autohaus oder einem Wald und Wiesen Händler von der Ecke?
ALso was sit es für ein schaden, was will er, dies muss man zuerst wissen, dann kann man weiter reden um Dir eine echte Antwort zu geben.
Gruß Larry
Der Schaden wurde vom Exfreund meiner Frau verursacht, als diese im Urlaub war (wohl ein längerer Kratzer/Delle an der hinteren rechten Tür und dem hinteren Kotflügel). Er hat dies erst heute nach mehrmaligem Rückfragen meiner Frau eingestanden, so daß wir es zum Verkaufzeitpunkt nicht wissen konnten. Das hätte der Händler, der sich immerhin eine Stunde Zeit für die Begutachtung genommen hat, aber auch feststellen können. Jetzt behauptet er, es wäre ein falscher Lack genommen worden und er müsse die ganze Seite neu lackieren (1.200 € nach seiner Aussage). Weiterhin läßt er sich nicht auf eine angebotene Rücknahme des Fahrzeugs ein, bei voller Kaufpreiserstattung. Er fordert Schadensersetz für die Reise von Solingen nach Pfungstadt (250 km) für sich und seinen Mitarbeiter (500,- €). Jetzt will er zum Gutachter und dann seinen Anwalt bemühen. Ich habe ihn schriftlich gebeten, es doch gut sein zu lassen, er bekäme sein Geld wieder und die Sache sei erledigt. Keine Reaktion. Wie soll ich mich nun verhalten. P.S. Das Fahrzeug ist ein kleiner Daihatsu Sirion Baujahr 11/2006.
Hallo Lutz,
zuerst, der Händler hat recht. Der Schaden ist vorhanden, da er dies Zeitnah entdeckt hat fordert er zurecht sein Recht ein.
Allerdings hast Du ein Rückgriffsrecht auf den Verursacher!
Jeder Schaden ist Anzeigepflichtig. Den Schadenersatz den er fordert musst Du nicht unbedingt annehmen. Den Gutachter brauchst Du nicht bezahlen da Du Ihm angeboten hast das Fahrzeug zurück zu nehmen! Das Fahrzeug würde ich selber zurück holen, allerding die entstanden Kosten des Händler bisher trägst Du.Ich denke der Händler will Dich nur ausnehmen. Es sei denn er hat das fzg. schon weiter verkauft und wurde ebenfalls in Regress genommen vom neuen Besitzer.
Ich rate Dir einen Anwalt einzuschalten, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast trägt diese Kosten.
Gruß Larry