Autokauf

Hallo,

mein Vater,der in einer anderen Stadt wohnt, hatte letzte Woche einen Unfall gehabt und musste sein Auto verschrotten lassen. Ich wollte mit ihm zusammen einen neuen Wagen kaufen.

Am Donnerstag rief er an, er habe einen schönen Mercedes gekauft. Der schöne Wagen ist ein 3liter Diesel (Hubraum nicht Verbrauch) und 17Jahre alt mit 180tkm für 3900Euro. Vorher hatte er einen 190er Mercedes, wollte aber einen kleineren mit Automatikgetriebe, jetzt hat er einen größeren mit Schaltgetriebe.

Heute konnte ich den Wagen das erste mal anschauen. Auf den ersten Blick sah er äusserlich ganz ok aus, beim zweiten Blick sah ich in einem Scheinwerfer ca. 1cm hoch Wasser stehen, das von Algen schon grün ist. Kurz um, mein Vater wurde von dem netten Verkäufer über den Tisch gezogen.

Der Verkäufer hat im Kaufvertrag den Handel als Privatverkauf ohne Garantie bezeichnet. Der Verkäufer ist zwar kein Autohändler, aber er besitzt ein Fernseh-/Video Geschäft, vor dem er das Auto auch angeboten hat. Mittlerweile hat er da ein weiteres gebrauchtes Auto zum Verkauf stehen. Es scheint also kein einmaliges Ereignis zu sein, das er Autos verkauft. Er sagt zwar das Auto sei nich sein eigenes, sondern er verkauft es für einen Bekannten, der sich im Ausland aufhält, steht aber als Verkäufer im Vertrag.

Meine Frage ist nun, hat mein Vater eine Chance vom Kaufvertrag zurück zu treten? Mein Vater ist 80Jahre alt und es war ihm nicht so klar was er gekauft hat.

Bin für jeden Rat dankbar.

Claus

Hallo,

dass im Scheinwerfer eines 17 Jahre alten Daimlers Wasser steht halte ich für nicht unbedingt unnormal. Dem Verkäufer wegen diesem offensichtlichem und bei Übergabe bereits vorhandenem und erkennbaren Mangel vorzuwerfen, er hätte deinen alten Herrnüber den Tisch gezogen, halte ich daher für überzogen.

Vielmehr scheint es so zu sein, dass hier „Kaufreue“ eingetreten ist, da dein Daddy eigentlich doch ein anderes Fahrzeug wollte.

Da dein Vater (reichlich) über 18 ist, ist er voll Geschäftsfähig. Einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Selbst wenn der Verkäufer tatsächlich Unternehmer laut BGB ist, könnt Ihr bestenfalls verlangen, dass er das Wasser aus dem Scheinwerfer ablässt und das Teil von Innen schrubbt und anschließend versiegelt.

Ich persönlich hätte diese Karre sicher nicht für diesen Preis erstanden. Aber da der Kaufvertrag abgeschlossen wurde gibt es jetz kein Zurück.

PS : Mich wundert es übrigends, dass Käufer immer der Meinung sind, Kaufverträge mal so eben anfechten oder widerrufen zu können.
Was würde denn der Käufer dazu sagen, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag nach ein paar Tagen widerruft, weil er z.B. einen Käufer gefunden hat, der ihm mehr bezahlt ??? (Rück die Karre wieder raus, ich verkaufe sie an jemand anderen !!!)

Gruß

Matthias

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Hallo, Claus,

ich würde mich mit der nächstgelegenen Verbraucherzentrale (Wohnort Deines Vaters) in Verbindung setzen. Die dürften am erfolgreichsten sein.
Als weiteres würdde ich dem Verkäufer eine Strafanzeige wegen Betruges androhen, wenn er den Wagen nicht zurück nimmt und den Kaufpreis erstattet. Auch Privatleute kommen nach neuem Recht nicht um eine Haftung herum, insbesondere dann nicht, wenn - wie hier - eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung vorliegt (Algen im Scheinwerfer, Alter Deines Vaters).

Ich verkneife mir Ausführungen dazu, ob Dein Vater mit solch schlechten Augen noch fahren sollte.

Viel Glück bei der Abwicklung. Ingeborg :wink:

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…gibt es nicht ein generelles Rücktrittsrecht binnen 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung??

Gruß
Bernard

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…gibt es nicht ein generelles Rücktrittsrecht binnen 14 Tage
nach Vertragsunterzeichnung??

Hi Bernard,

nicht bei Kauf unter Privbatleuten und nicht generell bei Verträgen zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, sondern nur bei Verträgen lt. Fernabsatzgesetz.

gruss

nicht bei Kauf unter Privbatleuten und nicht generell bei
Verträgen zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, sondern nur
bei Verträgen lt. Fernabsatzgesetz.

gruss

Aha, man lernt doch nie aus :smile:
Vielen Dank

Bernard

Hallo!

Nur so viel:
ein wie auch immer gearfteter Defekt an einem Frontscheinwerfer ist keinesfalls ein schwerwiegender Mangel. Auch nach der neuen Mangeldefinition sollte hier das Recht auf Wandlung kaum vorhanden sein.

Der Preis ist übrigens recht hoch, evtl. könnte man noch überprüfen, ob

1.) hier Wucher vorliegt, was ich allerdings für unwahrscheinlich halte, da hier vielleicht eine Differenz von 1000 Euro zwischen Wert und Preis vorliegt, die bei der Gesamthöhe des Kaufpreises uninteressant sein dürfte.

2.) der Verkäufer als Kaufmann, sprich als Ladenbesitzer am Abschluß des Geschäftes beteiligt war. In diesem Fall müsste er wohl den Scheinwerfer ersetzen.
Der Aufwand der Beweisführung dürfte jedoch den Wert eines gebrauchten Scheinwerfers übersteigen.
Diese Kisten kann man doch bei jeder türkischen Hinterhofwerkstatt überholen lassen. Lasst halt einen großen Service machen und poliere Deinem Dad die Kiste auf.
Evtl. könnt Ihr den Wagen ja in Zahlung geben und bei Daimler ein Wunschmodell kaufen. Ein C180 Automatík sollte für 8.000 Eur im topzustand zu bekommen sein.

Grüße,

Mathias