Autokauf 2.Teil mit Gutachten

Hallo,

A verkauft an B privat ein Wagen mit dem normalen ADAC Kaufvertrag, wo formal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.

Ca. 2 Wochen später stellt B (Automechaniker) beim Ausbau des Motors fest, dass der Wagen einen Mangel hat, der schon längerfristig vorhanden sein muss. B hat den Motor ausgebaut, da er einen starken Ölverlust bemerkt hat und ein paar Mängel festgestellt.

B behauptet auch A müßte den starken Ölverlust schon länger bemerkt haben, was A aber nicht gemerkt hat, weil er nur in der Stadt gefahren ist. B dagegen fährt immer volle Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Die Reparatur des Problems kostet so ca. 2500 €

B läßt ein Gutachten erstellen, was für B positiv ausfällt, d.h. der Gutachter bestätigt die Aussage von B, dass der Schaden schon länger vorgelegen haben muss und hat eine Mängelliste erstellt.

Kann B mittels Gericht jetzt das Geld von A einklagen ?

A hat von dem Mangel definitiv nichts gewußt. Arglist und grobes Fehlverhalten kann man hier eigentlich ausschließen. Garantieansprüche ist unter Privatleuten eigentlich doch ausgeschlossen.

Wie geht es jetzt weiter ?

Über jede Antwort wäre ich dankbar.

Gruß, Marsi

Hallo,

solange B dem A nicht beweisen kann, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat, wird er keinen Erfolg haben. Vermutlich baut B die übliche Drohkulisse auf um A einzuschüchtern, wovon sich A aber nicht beeindrucken lassen muss.

Also sollte sich A entspannt zurück lehnen.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ergänzung
Hallo,

Wenn B wirklich so ein guter Mechaniker ist, wie er vorgibt, hätte er den „Fehler“ ja bei der Besichtigung bzw der Probefahrt bemerken müssen.

just my 2 cents
Gruß
Sticky