Hallo,
A verkauft an B privat ein Wagen mit dem normalen ADAC Kaufvertrag, wo formal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Ca. 2 Wochen später stellt B (Automechaniker) beim Ausbau des Motors fest, dass der Wagen einen Mangel hat, der schon längerfristig vorhanden sein muss. B hat den Motor ausgebaut, da er einen starken Ölverlust bemerkt hat und ein paar Mängel festgestellt.
B behauptet auch A müßte den starken Ölverlust schon länger bemerkt haben, was A aber nicht gemerkt hat, weil er nur in der Stadt gefahren ist. B dagegen fährt immer volle Geschwindigkeit auf der Autobahn.
Die Reparatur des Problems kostet so ca. 2500 €
B läßt ein Gutachten erstellen, was für B positiv ausfällt, d.h. der Gutachter bestätigt die Aussage von B, dass der Schaden schon länger vorgelegen haben muss und hat eine Mängelliste erstellt.
Kann B mittels Gericht jetzt das Geld von A einklagen ?
A hat von dem Mangel definitiv nichts gewußt. Arglist und grobes Fehlverhalten kann man hier eigentlich ausschließen. Garantieansprüche ist unter Privatleuten eigentlich doch ausgeschlossen.
Wie geht es jetzt weiter ?
Über jede Antwort wäre ich dankbar.
Gruß, Marsi