Autokauf anfechten - falscher motor

hallo,
wir haben vor 4 tagen ein auto von einem händler gekauft. auf dem heimweg leuchtete die motorkontrolllampe auf. wir haben das checken lassen und es stellte sich heraus, dass ein motor mit geringerer leistung in das auto eingebaut ist, als der, welcher in den papieren vermerkt ist. tüv ist 5 tage alt, den hat der händler noch machen lassen und hat auch darauf hingewiesen, dass ein austauschmotor im auto ist. der händler stellt sich jetzt quer und meint, wir können ja klagen. er hat übrigens bevor er den kv kopiert hat noch über den namen meines mannes „unternehmer“ gesetzt, obwohl er keiner ist. das haben wir allerdings erst zu hause festgestellt. können wir den kaufvertrag wegen arglistiger täuschung anfechten? sollen wir ihn wegen betruges anzeigen? wer kann uns einen rat geben?

Hallo,
es muss sich aus der Ferne betrachtet um einen sehr unseriösen Händler oder angestellten Verkäufer handeln, dem Sie vertraut haben. Eigentlich erkennt man das schon vorher, wenn man das Gelände betritt. (ehemalige Tankstellen, Hinterhofwerkstätten, prozentual häufig unsere europäischen Mitbürger - es gibt natürlich auch hier sehr seriöse Händler- usw.). Sie werden einen Anwalt beauftragen müssen, der Ihnen auf jeden Fall zu Ihrem Recht verhelfen wird. Nach Ihren Schilderungen ist das ein klarer Fall von Betrug. Auch ein anderer Motor als für den Wagentyp vorgesehen, darf aus Sicherheitsgründen nicht eingebaut werden; es sei denn, im Fzg.-Brief wird alles neu eingetragen bzw. hierüber wird ein Gutachten angefertigt (kw usw.). Schliesslich ist das auch versicherungstechnisch und steuerlich relevant. Wenn Sie als Unternehmer gekauft haben, ist das 1. Betrug, weil der Händler es fälschlicherweise eingetragen hat und 2.) nur dann für Sie nachteilig, wenn auch Sie Autohändler sind und somit eigene Kenntnisse haben könnten. Sie können sicher sein, dass Sie einen evtl. Prozess gewinnen werden. Anwalts- und Gerichtskosten gehen nicht zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüssen
kahlken

Autokauf über offiziellen Händler?
Nichts besseres wie das!
Grundsätzlich muss Verkäufer alle Mängel,Daten ,…auflisten!
Es gilt eine Gewährleistung ,weiss nicht 2wochen oder 2 monate nach Kauf??
Schon die Tatsache das er bei der Motor-PS Zahl gelogen und nicht hingewiesen hat,würde ich sofort auch die
Kilometerzahl und die vollkommene Unfallfreiheit checken lassen!
Und dann kann ja der Händler seinen Mund vorm Richter aufreissen und Ihnen einen Batzen Entschädigung nachzahlen!
Gewissenlos einen Anwalt aufsuchen und restliche Daten vom Auto überprüfen lassen!!(DEKRA,TÜV,…)
Gruß und viel Glück
Daniel

guten morgen und vielen dank für die antwort. der händler ist definitiv nicht seriös,
heißt das letztendlich wir sollen nicht auf eine außergerichtliche entscheidung
eingehen? mir wurde jetzt was von § 93 zpo erzählt, womit ich aber nicht viel
anfangen kann. der typ hat übrigens mein altes auto für einen witzpreis in zahlung
genommen - wir hätten es natürlich gern wieder, da wir so überhaupt kein auto
haben. mein altes auto hat er übrigens auch mit falschen angaben grade zum
verkauf angeboten. scheint ein windiger geselle zu sein…
liebe grüße

Hallo swinx1976,

ich gehe davon aus, das der händler ein kleiner (sog. Privathändler) ist. Ich würde den vertrag auch anfechten wegen arglisticher täuschung, er hat zwar darauf hingewiesen, das ein austausch motor drin ist, aber es muss eigentlich dem gleichen entsprechen wie vorher, oder er setzt euch in kenntnis, das es ein kleinerer motor ist. als zeuge kannst du ja dies bestätigen.

der vertrag ist unwirksam sofern was geändert wurde, hier hättest du bzw. dein mann dies gegenzeichnen müssen. allerding kann dir hier nur ein anwalt helfen. wenn du eine rechtschutz hast trägst du nur das risiko der selbsrbeteiligung.

gruß larry

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