Autokauf anfechten - falscher motor

kann ein kfz-kaufvertrag angefochten werden, wenn der austauschmotor eine niedrigere leistung hat, als in den papieren angegeben?

Hallo (

Aber sicher. Wenn Du 100 PS gekauft hast, dann stehen Dir auch 100 PS zu, abzügl. hinzunehmender Toleranz.

Deine Behauptung muss allerdings schon hieb und stichfest sein. Dann zum Anwalt gehen, Klage einreichen, Beweis durch Sachverständigen anbieten.

Hast Du Hoffnung, dass der Händler vorher einlenkt, kannst Du es natürlich erst im Guten versuchen.

Anfechten kann man nur, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt, den das Gesetz vorsieht. Hier könnte eine arglistige Täuschung vorliegen. Wenn dem so ist, ist eine Anfechtung möglich. Voraussetzung wäre aber, dass die Täuschung vorsätzlich geschehen ist, was im Zweifel sogar bewiesen werden muss.

Hast Du Hoffnung, dass der Händler vorher einlenkt, kannst Du
es natürlich erst im Guten versuchen.

Ein nicht ganz ungefährlicher Ratschlag. Denn auch, wenn man keine Hoffnung hat, sollte man die Gegenseite immer zur Leistung auffordern. Ansonsten besteht gem. § 93 ZPO die Gefahr, dass man die Kosten eines Prozesses, den man gewinnt, vollständig tragen muss.

Wer einen dunkelblauen Wagen bestellt, muss sich nicht mit
einem schwarzen begnügen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
entschieden (Az. VIII ZR 70/07).

In dem ganzen Urteil fällt kein einziges Mal das Wort „Anfechtung“.

Begründung: Die Lackfarbe bestimme das Erscheinungsbild des
Wagens und gehöre deshalb zu den maßgeblichen Punkten der
Kaufentscheidung.

Eine Anfechtung ist aber nur möglich, wenn ein Anfechtungsrecht vorliegt. Im Kaufrecht wird dieses meistens durch Sachmangelansprüche verdrängt.

hallo, kannst du mir kurz erklären, wie das gemeint ist mit § 93 zpo - ich werde aus dem nicht schlau :wink:

hallo, kannst du mir kurz erklären, wie das gemeint ist mit §
93 zpo - ich werde aus dem nicht schlau

Hallo,

ganz einfach ausgedrückt:

Wenn man den Verkäufer nicht auffordert, bittet oder fragt, dass er seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bitte nachkommen möge, sondern gleich das schwere Geschütz einer Klage auffährt, bleibt man ggf. auf den Kosten sitzen. Der Verkäufer wird nämlich zu recht einwenden, dass die Kosten nicht entstanden wären, hätte man seine Ansprüche zunächst direkt bei ihm geltend gemacht.

Gruß

S.J.

noch eine allerletzte frage :smile:
was muß rein rechtlich bei einer rückabwicklung beachtet werden? gibts dafür vordrucke :wink: ?
vielen dank für deine mühen!!!