Autokauf - Anzahlung bezieht sich auf

Eine Anzahlung i.H.v. 10 % ist vereinbart. Bezieht sich diese auf den Listenpreis oder den Rabattierten Endpreis.
Beispiel:
Listenpreis 30.000 € Rabatt 25 %
–> Endpreis 22.500 €
Wie hoch ist die zu leistende Anzahlung bei vereinbarten 10% ?

Es handelt sich um ein Leasingangebot.

Das sollte aus dem Angebot ersichtlich sein. Ich würde davon ausgehen, dass die Anzahlung von der zu feinanzierenden Summe (22.500,-) zu leisten ist.

Hallo,

diese Anzahlung kann unterschiedlich gerechnet werden. Es gibt z. B. Autohersteller, die die Ratenkalkulation auf Basis des Listenpreises erstellen. Also würde sich hier die Anzahlung auch auf den Listenpreis beziehen. Da sie dann aber de fakto höher ist als unter Bezugnahme auf den Endpreis, wird auch die Rate niedriger.

Es kommt also immer darauf an, wer was wie offen rechnet. Ich kalkuliere bei meinen Kunden immer „offen“, bei mir wäre also die Anzahlung gerechnet vom tatsächlichen Anschaffungswert. Die 10 % wären also bei mir 2.250,-, 3.000,- Anzahlung auf 22.500,- wären bei mir 13,33333 %.

Ich würde also den Anbieter hierzu sehr konkret fragen, er sollte das beantworten können.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Viele Grüße

Mikey

Hallo,
ich möchte vorausschicken dass ich von einem privatleasing Vertrag bei der entsprechenden Hersteller Leasingbank ausgehe.
Erstens reden wir ja über Leasing; nicht über einen Kauf. Leasing hat eher was mit mieten ( wörtliche Übersetzung ) zu tun als mit einem Kauf. Der verhandelte Preis wird dann wohl auch in keinem Vertrag erwähnt sein. Deshalb ist in der Regel auch vom Listenpreis auszugehen - hier in Ihrem Beispiel 3000,- EURO Anzahlung.
Wenn die gegebene Auskunft nicht reicht benötige ich in jedem Fall Kopien des Vertrages- notfalls gerne Sachen die mich nichts angehen schwärzen. Im Zweifelfalle erst mal stornieren- als Privatkunde haben Sie ja 14 tägiges Rücktrittsrecht- auch wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich zugelassen worden ist.

Gruss
Volker Röstel

Das kann man im Vertrag gestalten - ich kenne jedoch meist Verträge bei denen es sich auf die zu finanzierende Summe bezieht - also den rabattierten Preis - der Restwert am Ende der Lfz. wird allerdings i.d.R. in % vom Listenpreis benannt bzw. kalkuliert

Eine Anzahlung i.H.v. 10 % ist vereinbart. Bezieht sich diese

auf den Listenpreis oder den Rabattierten Endpreis.
Beispiel:
Listenpreis 30.000 € Rabatt 25 %
–> Endpreis 22.500 €
Wie hoch ist die zu leistende Anzahlung bei vereinbarten 10% ?

Es handelt sich um ein Leasingangebot.

3.000 Euro. Verstehe aber das Problem nicht wirklich…

Meines Wissens müsste sich diese auf den rabattierten Preis beziehen…

Erst mal vielen Dank für die vielen schnellen Antworten.

Es handelt sich übrigens um ein Neuwagenangebot einer großen und überall bekannten Firma deren Hauptgeschäft
im Autoverleih liegt.

@Henning:
Es gibt kein Problem, ich frage nur, ob eine Anzahlung z.B. gesetzlich geregelt, sich immer auf den tatsächlich zu entrichtenden Endpreis beziehen muss, da beim Listenpreis diese ja höher ausfallen würde.

Das Angebot der betreffenden Gesellschaft setzt sich wie folgend zusammen:

Grundlistenpreis: 32.425,00 €
Sonderausstattung: 4.272,99 €
Summe: 36.697,99 €

Laufzeit: 36 Monate
Fahrleistung: xx Kilometer

einmalige Kosten:
Anzahlung (10%): 3.669,81 €
Überführung: 755,65 €
Schlussrate (opt.) 20.660,97 €

mtl. Kosten: 239,57 €

Es wird mir also angeboten, für meinen Verstand eben sehr ungewöhnlich, die Anzahlung auf den Listenpreis zu entrichten, woraus sich dann im Fall des Kaufs nach 36 Monaten, ein Endbetrag für das Fahrzeug inkl. aller Finanzierungs- und evtl. Bearbeitungsgebühren von 32.955,30 € ergibt.

Ich würde es, natürlich aus Kundensicht, für logisch befinden, die Anzahlung auf die tatsächliche Summe zu beziehen, woraus sich hier aber immer wieder ein Kreisbezug bildet, da die Gesamtsumme nicht ausdrücklich ausgewiesen ist, sondern sich diese nur errechnen läßt.

Ich habe gehofft noch ein paar Kröten durch herumreiten auf diesen Punkt herauszuschinden, dafür hätte ich aber rechtliche Grunssätze benötigt. Anscheinend liegt es ja aber am Ergebnis der Verhandlung, worauf man sich bezieht.

Vielen Dank.

Hallo,
üblicher Weise bezieht sich die Anzahlung auf den Listenpreis.

Hallo Edegar,

eine Anzahlung im Leasingvertrag bezieht sich m.E. auf den zu Grunde liegenden Endpreis. Zur Sicherheit ein schriftliches Detailangebot anfordern.

Sorry für die späte Antwort.

AK