Autokauf auf ebay - Angebotsklausel wiksam?

Hallo,

auf ebay verkauft eine Privatperson einen Wagen der der Beschreibung nach in gutem, altersgemässem Zustand ist und ausser einer Roststelle keine Mängel aufweist.

Nun fügte er aber dem Angebot unten folgende Klausel hinzu:

„Dies ist eine Versteigerung/Angebot im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende/Käufer nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe/Kauf an. Mit der Abgabe eines Gebotes bzw. im Falle des Sofortkaufes, gelten alle Mängel, auch nicht aufgelistete als akzeptiert. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass durch den Privatverkauf keine Garantie gewährt wird und Sie auf jegliche Gewährleistung und/oder Reklamation verzichten. Für Transportschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen! Der Artikel wird „so wie er ist“ ausdrücklich als Bastlerfahrzeug und/oder zum Herrichten und/oder zum Ausschlachten und/oder als Verkehrsunsicher im Sinne der StVo verkauft! Bieten/kaufen Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Eine Rückgabe des Artikels ist ausgeschlossen, da ich ausdrücklich zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor dem Bieten/Kaufen hiermit aufgefordert haben! Mit dem Artikel in Zusammenhang bereitgestellte Fotos sind als andeutig und nicht als eindeutig anzusehen.Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“

Ist diese Klausel wirksam und befreit den Anbieter von einer akkuraten Beschreibung des Ist-Zustandes? Also könnte der Wagen einen erheblichen Mangel haben (zb. schadhaftes Getriebe oder immanenter Motorschaden) und er wäre mit dieser Klausel nicht haftbar? Vor allem die Teile „Baslterfahrzeug“ und „Verkehrsunsicher im Sinne der StVo“ machen mich stutzig.

Ich dachte bisher daß ein Verkaufter Gegenstand der Beschreibung entsprechen müsste. Oder ist die Klausel als Teil der Ist-Beschreibung zu verstehen?

Vielen Dank
P. M.

Hallo P. M.,

das ist wohl eher eine Frage für einen Juristen. Ich mus ganz ehrlich sagen, ich kann das nicht beantworten. Ich weiß nur, dass ich bei dem Händler sicher nichts kaufen würde.

Viele Grüße

gipsy

Hallo P.M.
Leider bin ich weder ein Experte für Recht noch für ebay,
sodaß ich dir auf deine Anfrage keine nützliche Antwort geben kann. Sorry.
Grayswandyr

Also meines Erachtens nach ist eine solche Klausel ungültig, sicher bin ich mir da aber nicht. Denn in den Grundsätzen von Ebay steht klar und deutlich, dass man jeden Mangel und jeden Defekt an der Ware erwähnen muss.

Daher denke ich nicht, dass eine solche Klausel rechtens ist. Wie erwähnt wäre ich auch sehr skeptisch bei einem solchen Angebot.

Vielleicht einfach mal die Frage an Ebay weitersenden, interessent ist sie ja und auch relativ allgemein.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen

Hallo, leider weiß ich die Antwort darauf nicht. Grüße brandy456