Hier die rechtliche Grundlage
Erst einmal zur Erklärung die rechtliche Lage.
Hier in Deutschland kannst du gar kein Auto aus dem Ausland kaufen. Diese Händler sind alle rechtlich keine Händler sondern Vermittler d.h. wenn du zu so einem Import-Händler gehst, unterschreibst du einen Vertrag und nimmst einen Wagen mit. Sieht aus wie ein normaler Handel. Ist es aber nicht.
Du unterschreibst normal 2 Bestellungen. Du bekommst dann von dem Händler einen Wagen vom Hof, wenn er hat was du willst.
Mit deinen zwei Bestellungen holt der offiziel für dich zwei neue Wagen aus dem Ausland und bietet die den nächsten Interessenten an. So legt sich dieser Händler/Vermittler einen Grundwagenbestand an und kann direkt Autos vom Hof anbieten.
Wenn du ein Auto von einem Importeur gekauft hast, ist dein Geschäftspartner nicht der Importuer, sondern der Händler im Ausland von dem der Wagen geholt wurde.
Die Garantie läuft ab dem Moment, wo der Wagen im Ausland von dem ursprünglichen Händler an den Importeur ausgeliefert wurde.
Im Ausland gibt es dazu andere Ausstattungsvarianten und andere Sicherheitsvorschriften.
Was kann passieren :
Du hast einen Garantiefall : Da mußt du mit dem Händler im Ausland verhandeln. Der Importeur kann/wird nur auf Kulanzbasis helfen.
Wandlung soll gemacht werden : Das geht nur bei dem ursprünglichen Händler im Ausland nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, wo der Importeur den Wagen geholt hat.
Wartung und Service soll gemacht werden : Klar, innerhalb von Europa ist jeder Händler verpflichtet an jedem Wagen Wartung und Inspektion zu machen, da aber die Importfahrzeuge die deutschen Händler schädigt, sind Werkstattbücher voll oder es sind die ausländischen Teilelisten nicht verfügbar oder Teilelisten und Unterlagen müßen vom Besitzer des Wagens besorgt werden das die deutschen Händler Teile bestellen können usw.
Wiederverkauf : Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mange, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschloßen werden. Landgericht Koblenz AZ 3 S 29/96
Hier ein paar Urteile :
Autoverkäufer müssen ihre Kunden aufklären, ob es sich bei einem Fahrzeug um ein EU-Re-Import handelt. Geschieht dies nicht, kann der Kunde den bestehenden Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
AG St.Ingbert C 806/96
Bei Importfahrzeugen ist wegen Tageszulassungen im Ausland oft die Garantiezeit verkürzt. Wenn ein Händler in Anzeigen mit fabrikneuen Modellen wirbt, muß er nur dann auf kürzere Garantiezeiten hinweisen, wenn die Laufzeit im mehr als zwei Wochen verringert ist.
BGH DAR 99 501
Gewerbliche Gebrauchtwagenhändler sind verpflichtet, von sich aus Käufer darauf hinzuweisen, wenn es sich bei einem zum Verkauf anstehenden Auto um einen aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagen handelt. Ein Autohändler mußte deswegen ein nicht als Import ausgewiesenes Fahrzeug zurücknehmen. Der Hinweis Re-Import ist ein preisbildender Faktor und muß deswegen genannt werden.
Saarländisches Oberlandesgericht AZ 4 U 632/98
Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein erheblicher Mangel, der aber durch den Haftungsausschluß im Kaufvertrag mit dem Wortlaut „Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft“ ausgeschloßen ist.
AG Lahnstein AZ 2 C 483/96
Der Zustand Grau-/Re-/EU-Import ist ein solch erheblicher Mange, das er zur Wandlung oder Wertminderung ausreicht und kann auch im Kaufvertrag nicht ausgeschloßen werden.
LG Koblenz AZ 3 S 29/96
Grau-/EU-/Re-Import 6 :
Bei dem aus dem Ausland Re-Importierten Kfz beruht die Eintragung über den Zeitpunkt der Erstzulassung im Kfz-Brief nicht auf gesicherte Erkenntnisse des Straßenverkehrsamtes. Der Gebrauchtwagenhändler, der regelmäßig Geschäfte mit aus den Niedernlande Re-Importierten Kfz tätigt, hat den Käufer darauf hinzuweisen, daß die tatsächliche Erstzulassung des Fahrzeuges von der Eintragung im Kfz-Brief abweichen kann. Diese Angabe kann nicht über den Vertrag ausgeschloßen werden und Ansprüche daraus verjähren nicht.
OLG Hamm AZ 19 U 124/90
Reklamationen und Garantieansprüche bei EU-Import :
Wer bei einem Vermittler für EU-Importwagen bestellt, kann sich bei Reklamationen nur an den ausländischen Vertragspartner, den eigentlichen Lieferanten, wenden. Im vorliegenden Fall war das bestellte Auto mit der falschen Polsterfarbe ausgeliefert worden, was in Deutschland normal als Mangel dazu ausreicht, einen Neuwagen nicht annehmen zu brauchen. Dafür muß aber im Falle eines EU-Importes das vermittelnde Autohaus nicht haften. Der Auftrag sei fehlerfrei, die Lieferung nicht. Damit ist die auftraggebende Person (das Autohaus in Deutschland) nicht haftbar zu machen.
OLG Hamm AZ 8 U 83/2001
MERKE : Es gibt rechtlich keine Händler die im Ausland Autos kaufen dürfen, über die Grenze transportieren und in Deutschland wieder verkaufen. Das gibt es nicht, das ist gesetztlich verboten. ALLE Händler in Deutschland für EU-Wagen sind nur und ausschließlich Vermittler, die mit einer verbindlichen Bestellung eines Privatmenschen im Ausland einen Wagen kaufen. Diese Vermittler lassen sich aber meist zwei oder drei Bestellungen unterschreiben, holen damit mehr Autos im Ausland und verkaufen die dann auf eigene Rechnung in Deutschland, was ein Kunde meißt nicht bemerkt oder mit unterstützt, damit er selbst billig ein Auto bekommt. Dabei haben diese Vermittler meißt noch angeschloßene Werkstätten, kleine Autohäuser oder Tankstellen, um das aussehen eines richtigen PKW-Händlers fürEU-Wagen zu vermitteln. Es sind und bleiben aber nur Vermittler. ALLE Garantieansprüche oder Reklamationen sind deshalb immer mit dem ausländischen Autohaus zu regeln. Es gelten deswegen IMMER die Garantie- und Haftungsansprüche des Landes, aus dem der Wagen ist. Streitigkeiten oder Wandlungen müßen IMMER in dem Land mit dem Händler geregelt werden, wo der Wagen her ist. Die Garantiezeit läuft deswegen auch schon ab dem Tag, wo der Wagen das Gelände des ausländischen Händlers verlaßen hat und nach den Regeln des Landes wo der verkaufende Händler her ist. Siehe auch weitere obigen Gerichtsurteile.
Ok, zum hundersten male das, was auch alle Autozeitschriften schreiben und der ADAC und was jeder eigentlich wissen müßte.
Finger weg von Importfahrzeugen.
Winni