Autokauf -->Bastlerfahrzeug

Hallo. hier meine Frage(n).

Habe vor 3 wochen ein Auto gekauft bei einem Händler. Beim Gespräch wurde darauf hingewiesen alles sei Tip Top. Frisch gewartet. Scheckheft usw. Und es gibt Tüv Neu. Bei der Preisverhandlung sagte er dann mir bzw. uns, das er einen günstigeren Preis, also 150 euro, runter geht wenn er ein Bastlerauto daraus macht. Damit eben nicht wegen jeder Lampe usw. ich ankommen muss. Ok Doof, aber ich willigte ein.

Fahrzeug geholt alles bestens. Sogar noch wegen der Witterung neue Winterreifen mitgegeben.

Jetzt 3 Wochen nach dem Kauf --> Kühlmittelverlust.

In eine Werkstatt gefahren,mit dem Ergebniss, Zylinderkopf undicht. Muss repariert werden für 2300 Euro.

Jetzt meine Frage.

Muss der Händler Gewährleistung geben bzw, Für den Schaden haften? Es stand auch in dem „Bastlervertrag“ das er nicht genau sagen kann ob ein Unfall war oder nicht. Im Nachhinein stellte sich aber auch raus das er schonmal einen Frontschaden hatte. Einen erheblichen, der bei VW gespeichert wurde.

Ist es nicht so das er einen Bastlervertrag nur gemacht hat um sich vor der Gewährleistung zu drücken obwohl das Fahrzeug

  1. nicht unter wert verkauft wurde.
    2 als Tip-Top in Ordnung schriftlich ausgepriesen wurde.
    3 . er das vor einem Zeugen, den ich mit hatte, nur gemacht hat um den Verkaufspreis zu senken.

Wie würdet Ihr vorgehen?

Bedanke mich für Eure Antworten im vorraus.

Hey ho,
Also rechtlich gesehen kannst du den Kaufvertrag anfechten, da hier ein arglistig verschwiegen er Mangel vorliegt. So was wie bastlerfahrzeug gibt es laut rechtssprechung nicht meines Wissens nach. Steht im Vertrag irgendwo das du auf alle Gewährleistungsansprüche verzichtet? Wenn nicht geh hin, er muss den Karren zurück nehmen oder ihr einigt euch das er es repariert. Oder er geht wegen dem schaden vom preis runter dann hast du aber auf konkret den schaden keine Gewährleistung drauf. AIF das restliche auto schon.

Hallo,
m.E. ist das nicht in Ordnung, aber wende Dich doch mal an die nächste Filiale der Verbraucherzentrale Deines Bundeslandes (Google!)
Gruß
Hans

Ja steht drinn das ich Gewährleistung verzichte… eben halt der Bastlervetrag mit allen ecken und kanten:frowning:(. Nur eben das er nichts von den Mängeln erzählt hat. Und der Kühlwasserverlust war und ist ihm sicher aufgefallen. Ich bin seit dem Kauf nicht mal 250 km gefahren. Das auto steht jetzt schon fast ne woche in der Werkstatt. Habe eben auch einen Zeugen das er das mit dem Bastlervetrag macht um halt den Preis niedriger zu machen…also ganze 100 euro… naja habe eben gedacht besser als nix… Das er so einen Mangel hat habe ich nicht ahnen können und sieht man eben nicht von aussen.

Grüße Cawa

Hi,

Also so was für das nächste mal nie ohne Gewährleistung unterschreiben. Aber das passiert. Da er aber die Mängel verschwiegen hat ist der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Er muss dich auf Mängel hinweisen auch wenn du auf Gewährleistung verzichtet. Und das was er als „bastlerfahrzeug“ betitelt ist Nonsens. Sowas gibt es nicht laut Gesetz .die Werkstadt kosten muss er dir auch ersetzen. Geh zu dem „Händler“ und sag ihm das der Kaufvertrag schwebend unwirksam ist da er einen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Du kannst damit auch zum Anwalt gehen. Du musst die Anwaltskosten bei einer Verhandlung nicht zahlen

Hallo da hat er dich aber reingelegt ich verstehe nicht
das du das Auto vorher nich gefahren hast und danach
hätte ich mir den Motor angesehen,ich weis jetzt nich
ob da ein Rechtsanwalt noch was machen kann.K.H.

hallo cawa
das hört sich nicht gut an -

ich würde erst mal erkundigungen einziehen - verbraucherzentrale - andere händler …

im prinzip muss ein händler keine ahnung von autos haben wenn er diese auf einem freien platz anbietet.
er sollte aber etwas ahnung haben - ein früherer unfallschaden ist für auch für ein nichtfachmann sichtbar, also hätte er nicht „tip top“ sagen dürfen.
jetzt weiss ich nicht, wie die rechtslage in deutschland für gebrauchtfahrzeuge vom hänler ist, aber wenn schwerwiegende fehler sind besteht vielleicht die möglichkeit das fahrzeug nach so kurzer zeit doch zurück zu geben.

gruss leda

Hallo Autokäufer,

also vor ab: Es war nicht klug sich im Vertrag auf Bastlerauto einzulassen.

Fraglich ist, ob der Händler Euch wissentlich über den Zustand belogen oder hinweggeteuscht hat, um so den Kaufpreis zu bekommen. Allerdings kann man dies nur beurteilen, wenn man den Vertrag genau kennt und es Zeugen für das Gespräch gab. Oder wenn ein Gutachter feststellt, dass das Auto bekannte, erhebliche Schäden hatte. Ich denke, Du solltest schnellstmöglich zum Anwalt gehen und Ihm die Sache übergeben. Alles andere kann nur schlechter ausgehen.

Aber grundsätzlich gilt, das man sich auf das einigt, was man im Vertrag unterschreibt.

Allerdings klingt die Geschichte, wenn sie so abgelaufen ist, nach Betrug.

StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich denke, dies kann aber nur ein Anwalt prüfen, wenn er den Vertrag sieht und mit Euch als Zeugen spricht. Also schnellstmöglich zum Anwalt. Alles andere wäre vergeudete Zeit und bringt nichts.

Viel Glück!

Ganz ehrlich, ich glaube nicht dass da große Aussicht auf Erfolg besteht. Selbst wenn das Fahrzeug mit Gewährleistung verkauft worden wäre - was ja hier ausdrücklich nicht geschehen, da als Bastlerfahrzeug erworben - müssten Sie nachweisen, dass der Händler Sie arglistig getäuscht hat und z.B. wusste dass der Zylinderkopf undicht ist. Außerdem hat der Händler bzgl. eines Unfallschadens ja im Vertrag erwähnt, dass er Unfallschäden nicht ausschließt.

mfg

Hallo!

Am besten Rat bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen. Bei Tüv neu und Bastlerfahrzeug könnte man sicher irgendwas fest machen. Im allgemeinen sind die Verbraucherrechte nich so schlecht, da kann man oft gut derartige Klauseln anfechten. Gewerbliche Verkäufer können Gewährleistung nur in Ausnahmefällen gegenüber Privatkunden ausschließen.

Hallo,
auf gemeinen Trick hereingefallen!
Meines Erachtens ist es ein Glück dass der Pkw nicht unter Wert verkauft wurde. Das spricht gegen Bastlerauto! Wenn das stimmt, denn in Deiner Schilderung ist ein Widerspruch. So müsste die Gewährleistungspflicht voll greifen - nach 3 Wochen Besitz.
Schau mal hier:
http://ratgeber.t-online.de/achten-sie-auf-die-trick…
Hilfreich ist natürlich eine Rechtsschutzvers. für guten Fachanwalt. Verbraucherberatung hilft als erstes auch weiter. Von einem „Laienvorgehen“ würde ich sehr abraten.

MfG
KKl

Hallo. hier meine Frage(n).

Habe vor 3 wochen ein Auto gekauft bei einem Händler. Beim
Gespräch wurde darauf hingewiesen alles sei Tip Top. Frisch
gewartet. Scheckheft usw. Und es gibt Tüv Neu. Bei der
Preisverhandlung sagte er dann mir bzw. uns, das er einen
günstigeren Preis, also 150 euro, runter geht wenn er ein
Bastlerauto daraus macht. Damit eben nicht wegen jeder Lampe
usw. ich ankommen muss. Ok Doof, aber ich willigte ein.

Fahrzeug geholt alles bestens. Sogar noch wegen der Witterung
neue Winterreifen mitgegeben.

Jetzt 3 Wochen nach dem Kauf --> Kühlmittelverlust.

In eine Werkstatt gefahren,mit dem Ergebniss, Zylinderkopf
undicht. Muss repariert werden für 2300 Euro.

Jetzt meine Frage.

Muss der Händler Gewährleistung geben bzw, Für den Schaden
haften? Es stand auch in dem „Bastlervertrag“ das er nicht
genau sagen kann ob ein Unfall war oder nicht. Im Nachhinein
stellte sich aber auch raus das er schon mal einen Frontschaden
hatte. Einen erheblichen, der bei VW gespeichert wurde.

Ist es nicht so das er einen Bastlervertrag nur gemacht hat um
sich vor der Gewährleistung zu drücken obwohl das Fahrzeug

  1. nicht unter wert verkauft wurde.
    2 als Tip-Top in Ordnung schriftlich ausgepriesen wurde.
    3 . er das vor einem Zeugen, den ich mit hatte, nur gemacht
    hat um den Verkaufspreis zu senken.

Wie würdet Ihr vorgehen?
Bedanke mich für Eure Antworten im vorraus.

Hallo!

Ich bin kein Rechtsexperte.
Bei Rechtsschutzversicherungen oder Verbraucherverbänden kann man sich oft kostenlos oder gegen kleine Gebühr beraten lassen.

Deiner Schilderung zur Folge klingt es nach verstecktem Mangel, der dem Händler aber bewußt zu sein schien.

Auf Garantie oder Gewährleistung wird man sich wohl schwer berufen können, aber um die Sache friedlich zu handhaben sollte man den Händler zumindest fragen ob, er in seiner Werkstatt den Schaden auf Kulanz behebt, wenn Du die Ersatzteile selber mitbringst oder auch über Ihn kaufst und er die Arbeit kostenlos beisteuert.

MfG
Adam

Hallo,

Ich verstehe Ihren Unmut durchaus.
Ich würde auf Nacherfüllung nach §439 BGB bestehen. Und dazu auf §442 Abs. 1 Kenntnis des Käufers.
Ich denke dass sind die §§ die in diesem Fall am ehesten Zutreffen.
Dies sagt aus,dass Sie ein Anrecht auf Nacherfüllung haben, da Sie diesen konkreten Mangel nicht kannten und man unterstellen könnte dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat bzw. Ihnen ja unter Zeugen versichert hat dass die Sache Mangelfrei ist.
Sie könnten außerdem darauf hinweisen,dass gerade in dieser Branche ja viel über Mundpropagander funktioniert,sowohl in die positive als auch in die negative Richtung.
Vielleicht stellen Sie sich das ganze auch nur schwer vor und er ist gleich einsichtig :smile:

Wenn nicht würde ich ihn darauf hinweisen (wenn er einen Chef hat den verlangen) und falls er sich immernoch weigert das ganze nachweißlich schriftlich zustellen und in Verzug setzten und darauf hinzuweisen dass sie Notfalls das ganze auch einem Juristen übergeben und dies für ihn weitere Kosten bedeuten könnte.

So würde ich zumindest vorgehen und meinen das diese §§ zutreffen.

Ob er haften muss ist dann wiederum eine andere Frage,die denke ich auch erstmal zweitrangig ist. Wenn er sich bereit erklärt die Reparatur zu übernehmen bzw die Kosten zu erstatten ist Ihnen ja mehr geholfen,nehme ich an.

Viel Glück

Der Begriff „Bastlerauto“ ist juristisch nicht klar definiert. Das kann vieles bedeuten. Tatsache allerdings ist, dass ein Händler beim Autoverkauf an Privatpersonen sich mit diesem Begriff nicht an der gesetzlich vorgesehenen „Sachmängelhaftung“ vorbei schleichen kann. Ein Auscchluss ist schlichtweg unwirksam. Eigentlich ist der Begriff „Bastlerauto“ sogar in diesem Fall u.U. ein Eingeständnis des Händlers, dass das Auto bereits beim Verkauf Mängel aufwies. Bestehen Sie auf Beseitigung des(der) Mängel.

hallo cawa1975,

sorry aber ich fürchte auch hier gilt der spruch „aus schaden wird man klug“!
du kannst natürlich noch mal mit dem händler sprechen aber hier arglistige täuschung zu beweisen würd ich nur mit einer rechtschutzversicherung versuchen…

alles gute und viel erfolg
maddin

Hallo, ich würde mit dem Zeugen noch mal zum Händler gehen und mit ihm sprechen und eine kostenlose Reparatur fordern. Evtl. auch mit einem Anwalt drohen.
Ansonsten den Händler nicht weiter empfehlen.
MfG

hallo Cawa1975,
tut mir leid, bin kein rechtsanwalt.
wenn im vertrag „bastlerauto“ steht, wird damit meines wissens die gewaehrleistung ausgehebelt. mit diesem begriff braucht man keine weiteren details zu erwaehnen,
wuensch’ dir viel erfolg, gruss flor41

Hallo!

Ich hab mal eben unseren Verkäufer gefragt und der meinte, den Begriff „Bastlerauto“ gibt es nicht mehr. Als Händler muß man Gewähleistung geben, nur beim Verkauf von Privat zu Privat kann man das ausschließen.

Allerdng wüßte ich gerne, was für ein Auto das ist. 2300€? Das ist ganz schön heftig…

MfG
Lumpi