Hallo,
ich habe vor 6 Wochen ein gebrauchtes Auto bei einem Auto-Händler gekauft. Das Auto bekam neuen TÜV. Auf dem TÜV-Untersuchungsbericht ist festgehlten, dass die Bereifung schadhaft war und am gleichen Tag instandgesetzt wurde.
Als ich den Wagen abholte, zeigte mir der Händler, daß vorne 2 Neureifen aufgezogen worden seien, was mich natürlich freute.
Per Zufall habe ich jetzt geshen, dass die hinteren Reifn total glatt gefahren sind. Damit wäre der Wagen nie durch den TÜV gekommen. Dazu stellte ich fest, dass die Vorderreifen falsch dimensioniert sind. Laut Fahrzeugschein soll es ein 215/45 R17 89 V sein - es ist aber nur ein 87 V. Im ADAC online lese ich, dass dieser Wert größer als im Schein sin darf aber nicht kleiner.
Ich gehe davon as, dass ich momentan keine Zulassung, keinen Versicherungsschutz auf den Wagen habe.
Kann ich das beim Händler beanstanden?
Wie sollte ich vorgehen?
Sollte ich gg. beim ADAC einen Check machen lassen und die fehlerhaften Reifen begutachten lassen?
Danke für eure Tipps,
Michael
Hi!
Du musst nun eine Mängelanzeige bei dem Verkäufer machen, ihn also informieren.
Du hast m.E. hier ein Anrecht auf eine TÜV-konforme Bereifung des Fahrzeuges, der Händler braucht nun also die Möglichkeit zur Nachbesserung. Es sollten zumindest 4 Reifen mit der im Fahrzeugschein verlangten Mindest-Spezifikation und 3 mm Profiltiefe montiert werden.
Alternativ würde ich mir 2-3 Angebote von Reifenhändlern holen und ihm anbieten, neue Reifen dort auf seine Kosten montieren zu lassen.
Ich würde ihm gleich unmissverständlich eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen, hier sollte eine Woche ausreichend sein.
Reagiert er ablehnend, bleibt nur der Weg zur KfZ-Schiedsstele oder zum Rechtsanwalt.
Ich möchte hinzufügen, dass Dein Auto momentan nicht ABE-konform ausgerüstet ist und Du es somit ncht fahren solltest.
Zu erwähnen ist noch, dass man sich beim Autokauf keinesfalls nur auf eine neue TÜV-Plakette verlassen sollte. Was bei Händlern mit „TÜV im Haus“ so alles durchkommt, ist erschreckend.
Grüße,
Mathias
ich habe vor 6 Wochen ein gebrauchtes Auto bei einem
Auto-Händler gekauft. Das Auto bekam neuen TÜV. Auf dem
TÜV-Untersuchungsbericht ist festgehlten, dass die Bereifung
schadhaft war und am gleichen Tag instandgesetzt wurde.
Als ich den Wagen abholte, zeigte mir der Händler, daß vorne 2
Neureifen aufgezogen worden seien, was mich natürlich freute.
Per Zufall habe ich jetzt geshen, dass die hinteren Reifn
total glatt gefahren sind. Damit wäre der Wagen nie durch den
TÜV gekommen. Dazu stellte ich fest, dass die Vorderreifen
falsch dimensioniert sind. Laut Fahrzeugschein soll es ein
215/45 R17 89 V sein - es ist aber nur ein 87 V. Im ADAC
online lese ich, dass dieser Wert größer als im Schein sin
darf aber nicht kleiner.
Ich gehe davon as, dass ich momentan keine Zulassung, keinen
Versicherungsschutz auf den Wagen habe.
Kann ich das beim Händler beanstanden?
Wie sollte ich vorgehen?
Sollte ich gg. beim ADAC einen Check machen lassen und die
fehlerhaften Reifen begutachten lassen?
Danke für eure Tipps,
Michael