Autokauf bei Händler -Wagen nicht fahrbereit

Hallo,
es wurde ein Wagen am Mittwoch bei einem Gebrauchtwagen-Händler gekauft 2 Jahre Tüv technisch alles OK.
Fakt: Donnerstag läßt sich der Wagen nicht mehr bewegen beide Hinterreifen blockieren -sitzen fest!
Werkstatt angerufen -die kommen, stellen fest die Bremsbeläge sind abgezogen, komplette Bremsanlage defekt -Bremsleitungen Schrott u.s.w.
Anruf bei Gebrauchtwagenhändler man soll das Auto zu ihm schaffen, er wird es reparieren -kleines Problem-er ist über 100 Km entfernt -Die Werkstatt in der der Wagen jetzt steht sagt, das Auto ist ohne Reparatur nicht verkehrstauglich. Anruf beim Gebrauchtwagenhändler, dieser teilt nach Rückruf bei der werkstatt mit, dass er bereit wäre, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Erster Kostenvoranschlag nur die Bremsen 350 Euro, heutiger Stand nach Info der Werkstatt (die sagen, dass der Wagen ohne Reparatur nicht vekehrstauglich ist) ca. 500 Euro. Frage 1: wer übernimmt die Kosten? Frage 2: Wie war es möglich, dass der Wagen 2 Jahre TÜV bekommen hat? Frage 3: Wie sollte man sich allgemein verhalten? MfG Horst

Hallo,

es wurde ein Wagen am Mittwoch bei einem
Gebrauchtwagen-Händler gekauft 2 Jahre Tüv technisch alles OK.

TÜV ist keine Garantie dafür, dass technisch alles einwandfrei ist.
Die TÜV-Prüfung schreibt einen Bremsen-Test vor, auch Bremsbeläge werden gesichtet, ob sie verschlissen sind.

Wenn der TÜV schon ein paar Wochen her ist, können die Bremsen durch das Stehen festgesessen haben und sind dann auf dem Rückweg wohl überhitzt, dadurch abgenutzt etc.

Wenn die Bremsleitungen wirklich total vergammelt sind, sollte der TÜV das aber festgetellt haben. Wenn eindeutig ist, dass das schon länger so ist und es offensichtlich war, würde ich mal mit dem TÜV Rücksprache halten. Die Prüfer sollten unabhängig sein, ob aber hier ein Einzelfall vorlag, wo der Prüfer ein zu gutes Verhältnis zum KFZ-Händler hatte? Wer weis…

Fakt: Donnerstag läßt sich der Wagen nicht mehr bewegen beide
Hinterreifen blockieren -sitzen fest!
Werkstatt angerufen -die kommen, stellen fest die Bremsbeläge
sind abgezogen, komplette Bremsanlage defekt -Bremsleitungen
Schrott u.s.w.
Anruf bei Gebrauchtwagenhändler man soll das Auto zu ihm
schaffen, er wird es reparieren -kleines Problem-er ist über
100 Km entfernt -Die Werkstatt in der der Wagen jetzt steht
sagt, das Auto ist ohne Reparatur nicht verkehrstauglich.
Anruf beim Gebrauchtwagenhändler, dieser teilt nach Rückruf
bei der werkstatt mit, dass er bereit wäre, die Hälfte der
Kosten zu übernehmen. Erster Kostenvoranschlag nur die Bremsen
350 Euro, heutiger Stand nach Info der Werkstatt (die sagen,
dass der Wagen ohne Reparatur nicht vekehrstauglich ist) ca.
500 Euro. Frage 1: wer übernimmt die Kosten? Frage 2: Wie war
es möglich, dass der Wagen 2 Jahre TÜV bekommen hat? Frage 3:
Wie sollte man sich allgemein verhalten? MfG Horst

Wenn eindeutig ist, dass der Mangel schon bei Übergabe da war, was bei vergammelten Bremsleitungen ja wohl kein großes Problem ist, würde ich auf meine Gewährleistung pochen.
Ggf. mitteilen, dass man einen Anwalt einschaltet, wenn der Händler die Reparatur ablehnt oder Kosten für Abholung etc. berechnen will.
Frist für die Reparatur setzen, ggf. vom Vertrag zurücktreten. Zur Not die Kiste mit PKW-Anhänger wieder bei ihm abliefern.

Ich denke, 500 € ist keine allzugroße Sache, die Anwaltskosten, Rechtstreit usw. sind für den Händler doch auch ein Risiko.

Rechtschutzversicherung ist beim Käufer vorhanden?

Gruß

Holygrail