Autokauf bei Vertragshändler

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage : Ich habe in einem Autohaus ( Deutscher Hersteller ) ein Vorführfahrzeug gekauft.
Das Autohaus hat 3 Wochen gebraucht um das Fahrzeug umzumelden. ( Unterschrift Kaufvertrag bis Übergabe des Fahrzeuges )
In den 3 Wochen wurde das Fahrzeug noch ca. 1000 km gefahren.

Meine Frage : Ist es normal das ein Autohaus mit einem verkauften Auto noch ca. 1000 km fährt ?

Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe

Servus,

welcher Kilometerstand war denn im Kaufvertrag vereinbart und welcher stand bei Übergabe auf dem Zähler?

Schöne Grüße

MM

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Haben die einfach nur „irgendwie 3 Wochen gebraucht“, was mir sehr eigenartig vorkommen würde, oder befand sich das Fahrzeug ggf. noch in der Haltefrist des Händlers, wonach das hier für mich eher klingt. Die Hersteller machen den Händlern Vorgaben, wie lange sie ein Fahrzeug halten müssen, bevor sie es zum Vorführwagen-Preis verkaufen dürfen. Schau mal in den Kaufvertrag, ob da ein entsprechender Vorbehalt drin steht, der dem Händler gestattet, das Fahrzeug bis Übergabe noch weiter als Vorführfahrzeug zu nutzen.

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Hallo
beim Kauf zeigte der Tacho 8800 km , bei der Übergabe 9780 km.

Das Fahrzeug hat eine Erstzulassung 12 / 2022 , daher denke ich das es nichts mit der Haltefrist zu tun hat

und - ich wiederhole mich -

???

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Im Kaufvertrag steht 10000 km.
Von daher ist das wohl in Ordnung.
Mich wundert es nur , warum das Auto noch soviel bewegt wurde , obwohl es verkauft war.

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Die glatte Zahl lässt vermuten, dass es hier statt/zusätzlich zu einer Haltedauer auch eine Mindestfahrleistung gab.

@Christa ist doch eigentlich unsere Expertin im Automobil-Bereich. Vielleicht weiß die mehr?

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So sehe ich das auch.

Der vereinbarte Zustand des Autos hätte sich ohne Bewegen des Autos gar nicht herstellen lassen.

Schöne Grüße

MM

Ich? Um Gottes Willen, zu viel der Ehre!:sweat_smile: Ich fahre bloß Auto!

Das ist das übliche Vorgehen bei Vorführautos sein.
Verwunderlich finde ich dabei nur, dass Ihr keinen fixen Übergabetermin vereinbart hattet.

Dass ein Vorführwagen bis zur Lieferung noch vorgeführt, also gefahren wird, finde ich nicht ungewöhnlich.

Wobei es bei alldem auf die genaue Vereinbarung ankommt, die Ihr getroffen habt.

Die 10.000 Km im schriftlichen Kaufvertrag sind im Übrigen als Obergrenze anzusehen. 8.000 Km wären kein Grund, eine Vertragsstörung anzunehmen, denn der Käufer ist so ja besser gestellt. Weshalb sollte er sich darüber beschweren?

Grüße Euch ,

vielen Dank für Eure Hilfe.

LG