A kauft bei Autohändler B ein gebrauchtes Fahrzeug.B versichert,dass er das fahrzeug auf Kommission für einen Dritten C verkaufe.A erhält bei Kauf lediglich eine Quittung (ohne Stempel).Ihm wird jedoch zugesichert,dass der von A unterschriebene Vertrag bereits bei C sei und ihm später gegengezeichnet zugeschickt würde.A wartet nun seit mehr als 8 wochen auf den Vetrag,wird am Telefon jedoch nur hingehalten.
A geht nun davon aus,dass es keinen C gibt,für den der Händler B das Auto verkauft.Somit wäre der Händler in der Rolle des Verkäufers und wäre damit an die zweijährige Gewährleistung gebunden.
Wie kann A zu seinem Recht auf Gewährleistung kommen bzw. den entsprechenden Vertrag einfordern?(Anzeige beim Gewerbeamt,Polizei??)
MFG
Wie kann A zu seinem Recht auf Gewährleistung kommen bzw. den
entsprechenden Vertrag einfordern?(Anzeige beim Gewerbeamt,Polizei??)
Mit zivilrechtlichen Ansprüchen zur Polizei zu gehen, ist verlorene Liebesmüh. Polizei und Gewerbeamt taugen in diesem Falle dazu, einem schwarzen Schaf das Handwerk zu legen. Zu dem Auto wird es nicht verhelfen.
Guten Tag,
Erstmal danke für die Antwort.Das Fahrzeug hat A bereits erhalten und es ist auch alles in Ordnung.Der Vertrag wird jedoch einmal dazu benötigt,gegen evtl.nachfolgende Ansprüche des Verkäufers (wer auch immer das nun ist)gewappnet zu sein, zum anderen wäre der Händler,sollte er das Auto nicht für den Dritten verkaufen,zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet.Zudem wird der Vertrag benötigt,um das Fahrzeug von der Steuer absetzen zu können usw.Irgendeine rechtlich wirksame Handhabe muss es da doch geben?!MFG