Autokauf Belgien/Niederlande Steuer?

Hallo,
Person A möchte evtl. in Belgien oder den Niederlanden einen GEBRAUCHT-WAGEN erwerben und dieses Auto-selbständlich- nach Deutschland „einführen“, also dieses Auto in Deutschland ordnungsgemäß beim Straßenverkehrsamt anmelden.

WAS GENAU muss Person A beachten beim Kauf - muss sie irgendwie Mehrwertsteuer, Zoll oder sonstige Entgelte in Belgien/Niederlande oder in Deutschland bezahlen oder fallen andere „Gebühren oder (Nach-)Zahlungen“ irgendwelcher Art an.
Wenn Steuern/Abgaben oder sonstige Beträge anfallen WIE genau geht die Prodzedur des Kaufes und der Abmeldung in Belgien/Niederlande bzw. der Anmeldung in Deutschland vor sich?

Danke für jede Hilfe und jeden Tipp was man beachten muss.
Grüße
Marie … mehr auf http://w-w-w.ms/a4a67k

Hallo Marie,

hat der Gebrauchte mehr oder weniger als 6.000 km runter?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
danke für die Antwort.

hat der Gebrauchte mehr oder weniger als 6.000 km runter?

VIEL mehr als das, er ist ein Dieselfahrzeug - er hat 96.000 km und wird jetzt 7 Jahre alt :wink:)

Da Belgien nicht weit weg ist, kam man auf die Idee auch da mal im Grenzgebiet zu suchen und fand o. a. PKW…
Man muss aber am Dienstag mal dahin telefonieren um näheres über das Fahrzeug zu erfahren - man ist noch etwas unsicher OB das WIRKLICH eine gute Idee ist: Kauf im Ausland/Belgien, weil man nichts genaues über das weitere Prozedere weiß - also der Herholen (wollte man persönlich machen und das Fahrzeug nochmal auf der Straße hierher fahren = Frage nach welchem Kennzeichen, Versicherung usw.) und man hat auch Bedenken wie man sich am besten gegen Betrug vorsieht (sei in es in puncto Km des PKW oder aber auch sonstige Abzocke/Betrug, nachher zahlt man das Geld und der PKW ist nicht o.k.) auch weiß man noch nicht so recht wie es mit dem TÜV ist, weil der in Belgien wohl NEU HU/AU hat ob das dann auch so in Deutschland anstandslos übernommen wird oder hier alles wieder neu gemacht werden muss (sind ja auch Kosten und wenn er dann nicht durchkommt…).

Danke Dir SEHR.

Grüße
Marie

Servus,

der Erwerb von PKWs, die mehr als 6.000 Kilometer gelaufen sind, aus anderen Ländern des Gemeinschaftsgebiets durch Nichtunternehmer ist für den Erwerber steuerfrei.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
lieben Dank für Deine Antwort.
Hilft schon weiter dann.

DANKE
Grüße
Marie