Autokauf cancel

Hallo!

Hab da mal eine Frage zu einem Autokauf.

Hatte einen Unfall und nun bekomm ich ein neues Auto, aber ich fühl mich irgendwie überrumbelt…
Ist mir jetzt zu teuer ein neus Auto.
Klar ich hab „ok“ gesagt, aber nix unterschrieben (bis auf die Vollmacht zur Zulassung)
Kann ich jetzt noch irgendwie von dem Kauf zurücktreten?
Gilt die mündliche Zusage?

Danke für eure Meinungen!

micha

sieht schlecht aus! Das Gesetz schreibt für einen Kaufvertrag nicht die Schriftform vor (Ausnahmen: Grundstücke und Imobilien), also gilt auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag. Zudem hast Du durch Dein Handeln (Unterschreiben der Zulassungsvollmacht) gezeigt dass Du nicht irrtümlich zugestimmt hast sondern bewusst.
Rein rechtlich gesehen hast Du also einen gültigen Kaufvertrag der erfüllt werden muss. Es sei denn natürlich die andere Partei wäre mit einer Aufhebung einverstanden. Also am besten direkt beim Verkäufer nachfragen ob Du noch zurücktreten kannst. Evtl. solltest Du anbieten entstandene Unkosten zu übernehmen.

Sollte der andere vor Gericht Erfüllung des Kaufvertrages einklagen sehe ich für Dich schlechte Chancen!

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, hatte aber auch ein bisschen Recht im Studium und gebe das heir nach bestem Wissen und Gewissen wieder. Falls ich was falsches gesagt habe: bitte korrigieren!

Ich drück Dir die Daumen dass Dein Autohändler kulant ist und Du noch zurücktreten kannst. Wenn es allerdings ein Neuwagen war und der schon auf Dich zugelassen ist sehe ich schwarz, da der Wagen mit der ersten zulassung ja direkt mal einen ordentlcihen Betrag an Wert verliert.

Viel Glück, Gruß, Jan

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Hi,

das Problem ist, das für derlei Kaufverträge keine Formvorschrift besteht, d. h. mündliche Verträge sind möglich und somit auch bindend. Noch dazu hast Du eine Zulassungsvollmacht unterschrieben, was an sich deinen Willen zum Kauf eines Autos erkenn lässt.

Hier kommt es also auf den Goodwill des Verkäufers an. Wenn es sich, wie ich vermute, nicht um die Bestellung eines Neufahrzeugs, das speziell nach Deinen Wünschen gefertigt wird, handelt, sondern um einen Gebrauchten/Vorführer o.ä. geht, entsteht dem Verkäufer nicht wirklich ein großer Schaden. Ein Ausstieg müsste dann eigentlich möglich sein. Wenn Du Pech hast, besteht der Verkäufer aber auf Erfüllung oder zumindest auf Erstattung evtl. angefallener Kosten.

Gruß
Feanor