Folgender Fall:
Autohändler XY verkauft einen PKW. Der PkW wird bezahlt; die Briefe werden ausgehändigt.
Der Käufer holt den Wagen aber schon 4 Monate nicht ab.
Die Adresse ist nicht zu ermitteln.
Neuer Kunde A interessiert sich für das Fahrzeug , der immer noch beim Händler steht.
Besitzer ist der Händler.
Kann der Händler den Wagen nach einer Karenzzeit erneut anbieten? Verliert der Käufer durch lange Nichtabholung Eigentumsrecht`?
Danke Fall Ende.
PS: kÖNNEN fAHRZEUGPAPIERE NACHGEORDERT WERDEN?