Hallo,
ein Auto wird privat verkauft. In der Anzeige wird der Wagen mit Autogas-Anlage angeboten. Dies ist der ausschlaggebende Punkt für den Kauf.
Auf Nachfrage, ob die Gasanlage in den Papieren eingetragen ist, wird der Fahrzeugschein vorgezeigt. Weiterhin eine ABE für eine Landi-Renzo-Gasanlage sowie eine Prüfung über die Gasanlage aus dem jahr 2011.
Dadurch das ca. 4 Wochen nach dem Kauf eine Düse der Gasanlage verstopft war, wurde in die Werkstatt gefahren. Dort wurde festegestellt, dass eine BRC-Gasanlage eingebaut ist.
Somit ist die Betriebserlaubnis erloschen, da ja was anderes eingebaut ist, als eingetragen.
Die Vorbesitzer wussten angeblich von nichts.
Zwischen der Bedienungsanleitung wurde jetzt ein Serviceheft für die BRC gefunden. Daraus geht hervor, dass die Anlage 2007 eingebaut wurde.
Die vorbesitzer haben den Wagen 2010 gekauft.
Im Kaufvertrag steht nichts über die Gasanlage.
Ist jetzt der Vorbesitzer verpflichtet sich an den Eintagungskosten für die BRC zu beteiligen?
Könnte der Wagen zurückgegeben werden?
Welche Rechte und Pflichten hat der Käufer? Welche der Verkäufer?