Autokauf Garantie

Ich habe Anfang Juni einen Gebrauchtwagen bei einem Hinterhofhändler gekauft. Auf dem Kaufvertrag steht er nur als Privatperson drauf, aber nicht als Autohändler, obwohl er als solcher das Auto im Internet angeboten hat.
Nach einigen Tagen habe ich Mängel an dem Auto festgestellt und in zur Reparatur wieder zurückgegeben.
Diese Reparatur hat zuerst mal zwei Wochen gedauert, in denen wir dauernd vertröstet wurden, dann wurden wir etwas energisch und haben einen „Mietwagen“ bekommen, ein Auto der gleichen Marke, zwei Jahre jünger, weniger Kilometer mit 5-Tages-Kennzeichen. Dieses Kennzeichen wurde dann wieder im Abstand von 2 WOchen verlängert und irgendwann ist es uns zu blöd geworden. Wir haben angeboten, dieses „Mietauto“ nun zu übernehmen, zahlen noch einen geringen Preis drauf und er soll das erste Fahrzeug einfach behalten. Mit Handschlag war man sich dann einig, wir haben den Brief bekommen und konnten nun vor 2 Wochen ummelden. Wir haben aber damals schon darauf hingewiesen, dass auch dieses Auto irgendwas hat. So ist es nun - seit Freitag steht es still, Motorschaden, abgeschleppt in die Werkstatt, Reparaturkosten in Höhe von 2500,00 Euro, Austauschmotor ist fällig. Rein optisch gesehen würde sich die Reparatur lohnen - nur, wer übernimmt die Kosten ? Der Händler ist nun im Urlaub und wir stehen wieder da mit der Entscheidung, das Auto in der Werkstatt richten zu lassen oder ihm den Schrott vor die Türe schleppen zu lassen und auf Herausgabe des Verkaufspreises zu bestehen. Wie sieht die Rechtslage aus ?

Wie sieht die
Rechtslage aus ?

Der Verkäufer ist laut BGB § 433 verpflichtet, die Sache frei von Mängeln zu übergeben. Tritt nach Übergabe ein Defekt auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser Defekt auf einen Sachmangel und nicht etwa auf Fehlgebrauch, Vorsatz, mangelnde Wartung etc. zurück zu führen ist. Kann er das, ergeben sich daraus Ansprüche aus § 437 BGB.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich kann leider keinen vernünftigen Rat geben, weil Du alles falsch gemacht hast.
Du hast ein Auto von einem Privatverkäufer gekauft, also warscheinlich unter Ausschluss jedweder Garantie und Gewährleistung.
Dann tauschst Du es gegen ein Fahrzeug an dem Du schon beim Fahren einen Mangel vermutest.
Dies tritt dann auch ein. Maximalschaden.
Dir kann nach meiner Ansicht nur ein Anwalt helfen, wenn überhaupt. Ist dieser Kauf auch von Privat?
Warum in aller Welt kauft ihr nicht bei seriösen Händlern mit einer Garantie? Weil es zu teuer ist. Wer billig kauft muss zweimal kaufen. Der Händler hat doch nicht umsonst als Privatmann verkauft. Ich glaube nicht, dass Du Erfolg hast wenn Du ihm das Auto vor die Tür stellst und Kaufpreisrückerstattung verlangst.
Die Rechtslage ist auf Deiner Seite aber wie heißt es unter Anwälten immer; Es reicht nicht Recht zu haben, man muss auch Recht bekommen.
W.A.