angenommen jemand ist nebenberuflich Journalist und hat als solcher einen Presserabatt für den (letztendlich privaten) Autokauf genutzt.
Der Rabatt wurde in Höhe von 14% gewährt, marktüblich wären ca. 10%.
Wie ist dies nun steuerlich zu bewerten, wahrscheinlich ist ein geldwerter Vorteil entstanden. Ist dieser als Betriebseinnahme in der GuV aufzunehmen oder einem anderen Teil der privaten Steuererklärung?
Wie wäre die Höhe des geldwerten Vorteils zu errechnen? Die Differenz zwischen 10% und 14% Rabatt, zzgl. Umsatzsteuer?
Es wird ja nichts gebucht, das Auto wird privat verwendet. Daher ja die Frage nach dem geldwerten Vorteil, der Rabatt wird in der Höhe nicht für jederman gewährt.
wenn nichts gebucht wird, interessiert ein geldwerter Vorteil nicht; wenn also das KFZ in der GuV Rechnung gar nicht auftaucht, ist deine Frage gar nicht nötig.
Aber wie auch immer, Skonti oder Rabatte sind kein geldwerter Vorteil, sie berühren weder die GuV Rechnung, noch die EKST.Ermittlung. Man hat ja kein Geld bekommen (Einnahmen), sondern weniger gezahlt.
Dann müsste ja Herr Wulff ja die Differenz der niedrigen Zinsen zum „normalen“ Zinssatz als Einkommen verbuchen!
Schätze mal Herr Wulff muss deswegen nichts versteuern, weil er behauptet, dass der Rabatt ihm nicht nur gewährt wurde, weil er Staatschef war.
Es gab doch diese Reiseaffäre mit Journalisten und VW, VW hatte eine Reise bezahlt. Hier kam den Medienberichten zu Folge das Finanzamt und wollte geldwerten Vorteil von den Journalisten beziehen.
Da dürfte doch ein Autokauf zu Sonderkonditionen, die nur aufgrund des Berufs gewährt werden, ähnlich gelagert sein, wenn er zu privaten Vorteilen führt.
kein Arbeitgeber, keine private Nutzung von Betriebsmitteln = kein geldwerter Vorteil.
Scheint mir irgendwie eine Gesetzeslücke zu sein, dass Freiberufler berufliche Vorteile privat nutzen können, aber gut, ist ja nicht immer alles logisch.