Habe Ende Oktober ein Auto gekauft, das Auto hat den Tüv bestanden. Die Reifen haben von Anfang an Luft verloren. Nun bin ich in die Werkstatt gefahren und die hat festgestellt, das ein Reifen völlig falsch ist und die anderen Reifen so porös und verschlissen, dazu von 1997 das ich bei einer Fahrzeugkontrolle Punkte bekommen hätte. Der Verkäufer hatte die Möglichkeit die Reifen zu tauschen. Ich kann nicht beweisen, das neue drauf waren. Auch wenn ich bei der Probefahrt gesehen habe das die Reifen einwandfrei waren. Mit ganz viel Glück kann ich bei ebay noch die Beschreibung finden. Der Wagen hat Ende Oktober Tüv bekommen, es ist unwarscheinlich das ein Tüvprüfer so blind ist. Kann ich ihm die Reifen in Rechnung stellen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
lg Susanne
Hallo Sigrid,
richtig beantworten kann ich die Frage so nicht.
In Rechnung stellen kannst Du natürlich alles-- die Frage ist ob der Verkäufer das anerkennt.
Er könnte auch sagen,-- was weis ich wo in der Zwischenzeit das Fahrzeug war. Jeder andere konnte auch in der Zwischenzeit die Räder getauscht haben.
Ich sehe wenig Chancen für dich.
LG CPS 55
Hallo Susanne…
Ich habe da leider keine guten News:
Du mußtest das mit dem TÜV dem Prüfer nachweisen können. Aber unmmittelbar nach der Untersuchung.
Wenn das mir den getauschten Reifen nicht ausdrücklich vermerkt ist hast da auch eine Beweispflicht, und da siehts nicht gut aus…
Leider wenig Aussichten, tut mir leid.
LG Didi
Hallo,
probieren kannst Du es. Du wirst aber vermutlich keinen Erfolg haben da Du nicht beweisen kannst das diese Reifen beim TÜV schon draufwaren.
Gruß
Hallo Susanne,
ich habe es so verstanden, dass du ein Auto über eBay von Privat gekauft hast…
Leider hat man beim Kauf über eBay von Privat zu Privat den Nachteil, dass man sich die Ware vor den Kauf gut angucken muss, ob alles in Ordnung und den Angaben des Verkäufers entspricht. Wenn nicht wird der Kaufvertrag nicht Unterschrieben oder vor Ort neu verhandelt. Unterschreibt man den Kaufvertrag dann ist das Auto nach deinen Angaben fehlerfrei. Nun hat der Verkäufer aber ein fehlerhaftes Auto verkauft, dessen Mängel nicht aufgelistet waren. Leider ist (höchstwahrscheinlich) ein Punkt im Kaufvertrag in dem die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Du hast also keine möglichkeit mehr das zu deinen gunsten vergütet zu bekommen. Leider Passiert sowas öfter als man denkt… Ich habe ein Auto mit defekter Klimaanlage gekauft und hätte Klagen müssen um die kosten erstattet zu bekommen. Und das bei einem Händler!
L.G. Christian
Da kann ich leider nicht helfen. Hier geht es um Beweisfragen. Man hätte das am besten gleich bei der Abholung monieren müssen. Den Trick kenne ich wohl, ein Auto mit neuwertigen Reifen anzubieten und dann noch schnell alte Schluffen drauf zu machen, bevor er abgeholt wird. Wie wäre es denn, wenn Du mit dem Auto zu der TÜV-Station fährst, wo er den TÜV bekommen hat? Wenn die bestätigen, dass sie diese Reifen nicht abnehmen würden, hast Du doch schon ein Pfund in der Hand und kannst den Händler (zur Not unter der Drohung, die Polizei einzuschalten) zumindest soweit bekommen, dass er verkehrssichere Reifen drauf macht. Wenn Du einen Zeugen hast, der das Auto vorher und nachher gesehen hat, wäre es natürlich noch besser.
Viel Erfolg!
Dem Tüv wären die Reifen aufgefallen.
Leider kenne ich das aus der Praxis das viele extra für den TÜV kurzfristig die Reifen Austauschen und nach dem Stempel die alten wieder drauf ziehen.
Ich denke nicht das Sie es dem Verkäufer nachweisen können und beim Kauf und der Übernahme des PKW´s hätte Ihnen das auffallen müssen leider:wink:
Es tut mir leid das ich Ihnen nicht helfen konnte
die frage kann icht nicht beantworten
uwe
Schwierig ich würde damit zum anwalt gehen sorry mehr kann ich dir nicht raten.
Kann leider nicht weiter helfen.Lg Susanne