Hallo allerseits!
Jeder kennt das. Beim Autokauf wird in der Regel immer noch was am Preis gedreht.
Wenn jetzt der gewiefte Händler im Kaufvertrag festhält „Es wird ein Preisnachlass von XXX gewährt“, kann er dann gleichzeitig seine Gewährleistungspflicht mindern mit „Der Käufer verpflichtet sich, Reparaturen in Höhe des gewährten Preisnachlasses selbst durchzuführen“?
Beste Grüße,
Gran