Autokauf Händler an Privat

Hallo allerseits!

Jeder kennt das. Beim Autokauf wird in der Regel immer noch was am Preis gedreht.
Wenn jetzt der gewiefte Händler im Kaufvertrag festhält „Es wird ein Preisnachlass von XXX gewährt“, kann er dann gleichzeitig seine Gewährleistungspflicht mindern mit „Der Käufer verpflichtet sich, Reparaturen in Höhe des gewährten Preisnachlasses selbst durchzuführen“?

Beste Grüße,
Gran

Hallo,
also, zum einen ist die Formulierung (Reparaturen in Höhe des Preisnachlasses …) so schwammig, dass aich darauf eigentlich weder ein Käufer einlassen noch ein Verkäufer das so schreiben sollte.

Zum anderen hat aber der Preisnachlass oder die auszuführenden Reparaturen mit der Gewährleistung an sich nichts zu tun. Um die kommt er nicht rum. Auf die ausgeführten Reparaturen gibt es dann vom Verkäufer natürlich keine Gewährleistung, die kommt dann von dem, der repariert hat.

lg
Richard

Wo siehst Du denn überhaupt einen Zusammenhang mit der Gewährleistung ?

ich nicht .

Der Satz ist bedeutungslos. Reparaturen zahlt der Käufer(Autobesitzer) regelmäßig immer selbst.
Es mag die Gewährleistungs-Reparatur gemeint sein, nur gemeint heißt nicht vereinbart.

Und wäre sie vereinbart, so wäre das unwirksam. Man kann so die Käuferrechte nicht einschränken.

Das ist ein weiteres Beispiel für Versuche der Händler, die Gewährleistung auszuschließen oder zu begrenzen. Wie „Bastlerfahrzeug“ oder „Verkauf im (Privat)Kundenauftrag“

MfG
duck313