Autokauf in der Ehe

Gutem Morgen,
Person A (Mann) ist nach fast 3 jähriger Trennung im Dezember 2009 von Person B (Exfrau) geschieden worden.
Im Jahre 1999 hat Person B eine Erbschaft gemacht, wovon dann Person A und Person B jeweils ein Auto und die Anzahlung für das Eigenheim. was im Jahre 2002 bezogen wurde, gemacht.

Es wurde eine Gütertrennung vereinbart. Die Autos wurden vor langer Zeit aus geschäftlichen Gründen umgeschrieben. Das ist bis zur Scheidung so geblieben. Das Auto von Person B (Halter war Person A)wurde während der Trennung verkauft.Das Auto von Person A wird weiterhin von Person A gefahren, aber der Brief von dem Auto (mit dem Halter Person B) als Druckmittel (Unterhalt) einbehalten.
3 Monate nach der Scheidung bekam Person A schriftlich die Mitteilung, das Person B das Auto haben möchte, oder einen entsprechen finanziellen Ausgleich.
Wie ist hier die Rechtslage? Person A hat das Auto 10 Jahre benutzt, Versicherungen, Steuer und Reparaturen bezahlt. Muss Person A nach 10 Jahren einen Ausgleich an Person B zahlen, da das Geld aus der Erbschaft stammt ?

Mir freundlichen Gruß

Hallo,

die Vermögenswerte, die ein Partner während der Ehe erbt oder persönlich geschenkt bekommt, gehören diesem Partner auch nach dem Ende der Ehe.

Person B hat Geld geerbt und hat davon ein Auto gekauft. Also gehört der Person B das Auto. Ob ein Ausgleich für die zehnjährige Nutzung zu zahlen ist, bezweifle ich, da die Nutzung während der Ehe statt fand. Aber jetzt hat Person B wohl das Recht, das Auto zurückzufordern.

Gruß
Ingrid