Gutem Morgen,
Person A (Mann) ist nach fast 3 jähriger Trennung im Dezember 2009 von Person B (Exfrau) geschieden worden.
Im Jahre 1999 hat Person B eine Erbschaft gemacht, wovon dann Person A und Person B jeweils ein Auto und die Anzahlung für das Eigenheim. was im Jahre 2002 bezogen wurde, gemacht.
Es wurde eine Gütertrennung vereinbart. Die Autos wurden vor langer Zeit aus geschäftlichen Gründen umgeschrieben. Das ist bis zur Scheidung so geblieben. Das Auto von Person B (Halter war Person A)wurde während der Trennung verkauft.Das Auto von Person A wird weiterhin von Person A gefahren, aber der Brief von dem Auto (mit dem Halter Person B) als Druckmittel (Unterhalt) einbehalten.
3 Monate nach der Scheidung bekam Person A schriftlich die Mitteilung, das Person B das Auto haben möchte, oder einen entsprechen finanziellen Ausgleich.
Wie ist hier die Rechtslage? Person A hat das Auto 10 Jahre benutzt, Versicherungen, Steuer und Reparaturen bezahlt. Muss Person A nach 10 Jahren einen Ausgleich an Person B zahlen, da das Geld aus der Erbschaft stammt ?
Mir freundlichen Gruß