Autokauf in Deutschland für Österreicher

Hallo, wer kann mir helfen bzw. beraten? Habe im Internet (mobile.de) ein Auto in Deutschland gefunden, welche ich für die Firma kaufen wollte.
Der deutsche Verkäufer hat mir das FZ mit deutschem KZ nach Österreich gebracht inkl. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, 2 Schlüsseln, TÜV Bericht… Wir habe in Wien ein KV abgeschlossen und habe ich Ihm das Geld bar ubergeben. Am nächsten Tag habe ich das FZ umtypisieren lassen wollen, damit ich ein Österreichisches Kennzeichen erhalte. Nach einigen Tagen erhielt ich den Anruf vom Generalimpoteur (Typisierungsstelle) das das FZ nach meinem Erwerb in Deutschland als gestohlen gemeldet wurde. Ich habe danach eine Anzeige erstattet wegen Betrug gegen den Verkäufer. Das FZ und alle Papiere wurden von der Polizei sichergestellt und beschlagnahmt. Meine Frage stellt sich nun wie man in Deutschland ein gestohlenes FZ zulassen hat können. Wer übernimmt die Verantwortung?

Wenn es alles so war, wie dort steht, dann wurde der Pkw doch erst nach ihrem Erwerb in Deutschland als gestohlen gemeldet. Demnach war er vorher, ordnungsgemäß, zugelassen worden. Fragloch ist, was das Ganze jetzt soll? Hat der Verkäufer selbst das Auto vorher gestohlen? Gehörte es ihm nicht? Oder will er nun noch zusätzlich zum Verkauf die Versicherung abzocken? Fragen über Fragen, die sich so nicht beantworten lassen und die ihnen nicht helfen. Fakt ist: wurde der Wagen erst nach dem Verkauf als gestohlen gemeldet und er ist tatsäschlich rechtmäßig vom Eigentümer an sie verkauft worden, dürften sie ihn auch wieder bekommen. Mehr läßt sich anhand der geschilderten Story nicht aus der Ferne diagnostizieren.

Danke für Ihre Antwort. Wie gesagt das FZ wurde erst nach meinem Erwerb als gestohlen gemeldet. Der Verkäufer ist laut Polizei nicht mehr zu finden. Dieser hatte laut Aussage der Polizei mit gestohlenen Papieren das FZ in Deutschland geschafft anzumelden und zuzulassen inkl. KEnnzeichen. Kann man die Zulassungsstellen zur Verantwortung ziehen??

Hallo Orgazma,
tut mir Leid, aber da kann ich leider nicht helfen.
Gruß Wallas

Das wiederum ist dann reines Zivilrecht und da bin ich als Strafrechtler außen vor. Das auch die Papiere gestohlen waren, wurde vorher nicht erwähnt. Anfragen hier sollten möglichst genau und detailliert sein, sonst geraten auch die Antworten nur nebulös oder gar falsch …

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Hallo! Leider bist Du bei mir an der Falschen Adresse!

Hätte Dir gerne weitergeholfen. Trotzdem: Viel Glück!

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Hallo,
Du hast mich anscheinend als Experte für dieses Thema ausgewählt, ich bin jedoch keiner. Ich kann Dir nur grob dazu folgenden Tipp geben: Wer in D im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, ist auch berechtigt, den Wagen auf seinen Namen umzumelden. Die Zulassungsbehörde prüft meines Wissens nicht, ob er den PKW rechtmäßig erworben hat. Es kann also theoretisch jemand Wagen und Brief (zunächst unbemerkt) stehlen, ummelden und weiterverkaufen. Das ist in jedem Fall ein Fall für einen Anwalt! Was für ein Recht wurde für den KV vereinbart ? Ö oder D ? Falls D, solltest Du Dir einen guten Anwalt nehmen, der auf deutsches Sachenrecht spezialisiert ist.
Schönen Gruß
Schnabel

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Kann du deinem thema nichts sagen

Da kann ich leider nicht helfen, wahrscheinlich sind die beim TÜV auch auf die Papiere reingefallen.

Hallo,
da bin ich leider überfragt.

Gruß
Rüdiger