Autokauf in Luxemburg

Schönen guten Tag,

ich plane den Kauf eines Gebrauchtwagens in Luxemburg.
Die Modelle, die mir vorschweben Golf Highline sind dort um ca. 2000 - 3000 Euro günstiger als in Deutschland, auch die Mehrwertsteuer ist dort ebenfalls günstiger (15%).
Muss ich irgendwas beachten, bzw. kommen auf mich zusätzliche Kosten zu, wenn ich das Auto in Deutschland zulasse?

Freue mich auf eure kompetenten Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus recht herzlich.

Einen schönen Tag noch und viele Grüße
Thorsten

Hallo!

Also im Prinzip ist das mit ein paar Tricks schon möglich und kann sich dann auch lohnen. Manche Händler im EU-Ausland haben sich gelegentlich geweigert, an Deutsche Fahrzeuge zu verkaufen (Vertragshändler). Das verstößt jedoch gegen EU Recht, sie sind dazu verpflichtet.

Ein Auto, das man im EU-Ausland kauft muss man in Deutschland innerhalb von 10 Tagen versteuern, die günstigere MwSt kommt einem also nicht zugute. Das Finanzamt hat entsprechende Formulare.

Beim Kauf des Fahrzeugs muss man folgende Unterlagen erhalten:
-Original Kaufrechnung
-Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift (wichtig bei Garantiefällen)
-CoC Papiere Certification of Confirmity (EU-Übereinstimmungserklärung). Mit diesen Papieren wird in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) beantragt.
-Bei Gebrauchtwagen wird zusätzlich noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. (Diese ist beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erhältlich.)

Die Überführung des Fahrzeugs kann man innerhalb der EU für gewöhnlich mit einem normalen Überführungskennzeichen durchführen, da die EU-Staaten gegenseitig diese Kurzzulassungen anerkennen müssen.

Mit etwas Googlerei „autokauf eu ausland“ usw. stößt man auf recht umfangreiches Informationsmaterial, auch zu Händlern im EU Ausland, die im Verkauf an Deutsche Erfahrung haben.

Dann sollte normal nix mehr schief gehn.
Gruß, Jo

Schönen guten Tag,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und Hinweise.
Habe noch einige Rückfragen:

  • Ich kann doch aber auch das Auto anmelden gehen und mit den Kennzeichen dann das Auto normal überführen, geht doch auch, oder?
    Dann brauche ich nicht zweimal zur Zulassungsstelle.

  • Dabei habe ich gelesen, dass ich die MwSt. nicht in Luxemburg zahlen muss, sondern in Deutschland? Das stimmt doch wohl nicht, oder? Der Händler möchte doch die MwSt, kassieren.

Ist alles so kompliziert, geht das nicht, wie ich mir das vorstelle:
Also, ich fahre nach Remich zum Händler, fahre das Auto Probe, mache einen Kaufvertrag, zahle den Bruttopreis, erhalte die Papiere, fahre nach Deutschland zur Zulassungsstelle, erhalte die Papiere und Kennzeichen, fahre nach Luxemburg zum Händler, montiere die Kennzeichen und fahre wieder nach Hause.
Fertig, das war´s. So stelle ich mir das vor, oder ist da noch irgendwas, was ich nicht beachtet habe?

Danke für die Hinweise.
Schönen Tag noch und viele Grüße
Thorsten Eberhardt

Also für privat gekaufte Gebrauchtwagen aus dem Ausland gilt das mit der Steuer natürlich nicht. Aber die Mehrwertsteuer müsstest du im Grunde schon in Deutschland zahlen, der Händler stellt dann nur den Nettopreis in Rechnung. Ob es davon Ausnahmeregelungen gibt müsste man mal beim Finanzamt anfragen.

Zwecks Überführung: Also die Kurzzeitkennzeichen sind ja gewissermaßen ein Ersatz für die roten Nummern, die nur noch Gewerbetreibende der Kfz-Branche bekommen. Sie gelten 5 Tage, und wenn man das vorher mit seiner Versicherung abklärt, dann verrechnen sie die Versicherungspauschale mit dem späteren Vertrag -bzw. datieren den Versicherungsbeginn auf den ersten Tag der Kurzzulassung. Es entstehen also „nur“ noch die Kosten fürs Straßenverkehrsamt und die Kennzeichen.
Die Idee ist halt gewissermaßen, sich damit eine Fahrt ins Ausland einsparen zu können, da man das Auto gleich mitnehmen kann (sofern auf Lager). Natürlich kann man auch den Kauf vor Ort abwickeln, den Fahrzeugbrief (Zu.Besch Teil II) beantragen, Fahrzeug zulassen und dann abholen.
Geht natürlich beides :wink:

Gruß, Jo

http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5…
Hi, da mal nach le3sen.
Das mit der Steuer stimmt schon mal definitv nicht! Es wird die Steuer in Luxemburg = 15% entrichtet und damit hat es sich! Ein Nachentrichten der MwSt in D entfällt damit ersatzlos.
Im Link steht auch drin, wie das KFZ sofort nach D überführt werden kann, also ohne mehrmalige Hin- u. Herfahrerei.
MfG ramses90

Ups… verlesen^^

Also für Gebrauchtwagen (sprich älter als 6 Monate) gilt die Steuer-Nacherhebung nicht mehr. Bei Neuwagen jedoch nach wie vor, und bei privat gekauften Gebrauchtwagen dann halt gar nicht :smiley:

Hallo,
ein bekannter Internetvermittler bietet
VW Golf VI Highline neu 1.4 TSI 6G 118kW (160 PS) fuer 20.366EUR
Der kleine 112PS liegt knapp ueber 19000. Wolltest Du dafuer extra nach Luxemburg? Und das war nur der erste, wahrscheinlich nicht der billigste.
Gruss Helmut