Hallo!
Also im Prinzip ist das mit ein paar Tricks schon möglich und kann sich dann auch lohnen. Manche Händler im EU-Ausland haben sich gelegentlich geweigert, an Deutsche Fahrzeuge zu verkaufen (Vertragshändler). Das verstößt jedoch gegen EU Recht, sie sind dazu verpflichtet.
Ein Auto, das man im EU-Ausland kauft muss man in Deutschland innerhalb von 10 Tagen versteuern, die günstigere MwSt kommt einem also nicht zugute. Das Finanzamt hat entsprechende Formulare.
Beim Kauf des Fahrzeugs muss man folgende Unterlagen erhalten:
-Original Kaufrechnung
-Serviceheft mit Fahrgestellnummer, Datum, Händlerstempel mit Unterschrift (wichtig bei Garantiefällen)
-CoC Papiere Certification of Confirmity (EU-Übereinstimmungserklärung). Mit diesen Papieren wird in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ-Brief) beantragt.
-Bei Gebrauchtwagen wird zusätzlich noch eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. (Diese ist beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg erhältlich.)
Die Überführung des Fahrzeugs kann man innerhalb der EU für gewöhnlich mit einem normalen Überführungskennzeichen durchführen, da die EU-Staaten gegenseitig diese Kurzzulassungen anerkennen müssen.
Mit etwas Googlerei „autokauf eu ausland“ usw. stößt man auf recht umfangreiches Informationsmaterial, auch zu Händlern im EU Ausland, die im Verkauf an Deutsche Erfahrung haben.
Dann sollte normal nix mehr schief gehn.
Gruß, Jo