Hallo zusammen,
mich beschäftigt eine Frage zum Thema Autokauf.
Angenommen, jemand bestellt bei einem Händler einen Neuwagen und möchte seinen Gebrauchten in Zahlung geben.
Man einigt sich auf einen Gesamtpreis, der auf dem Kaufvertrag für den Neuwagen vermerkt wird und bei dem der Restwert des Gebrauchten bereits abgezogen wurde.
Für den Gebrauchten gibt einen zusätzlichen Vertrag mit dem Ankaufpreis.
Der Neuwagen hat eine mehrmonatige Lieferzeit.
In der Zwischenzeit geht an dem Gebrauchten etwas kaputt, so dass der Händler verständlicherweise nicht mehr den vorher vereinbarten Ankaufpreis bezahlen möchte. Die Formel „Gekauft wie vor 4 Monaten besehen“ wird ja wohl nicht gelten. Oder etwa doch?
Ist der Vertrag zum Ankauf des Gebrauchten nun nichtig?
Und was bedeutet das für den Vertrag des Neuwagens? Auf diesem steht ja eine Gesamtsumme.
Wird dann der unterschriebene Vertrag nachträglich geändert? Dann müsste Ja neu verhandelt werden, wobei man sich möglicherweise nicht einigen kann.
Oder wird der ganze Vertrag aufgelöst?
Kann der Händler auf Abnahme des Neuwagens bestehen?
Wie ist die Situation einzuschätzen?
Gruß
Dirk