Autokauf, Ist die Internetbeschreibung Vertragsbes

Inwieweit muß die Beschreibung eines Fahrzeuges, welches in einer Internetbörse (keine Auktion) inseriert wurde, mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen?

Angegeben wurden diverse Teile als neu, welche lt. aktuellen Urteilen nicht als neu zu werten sind bzw. wurden Teile als im Jahre … erneuert angegeben, welche nur teilweise erneuert wurden.
Das Fahrzeug hat statt einer inserierten Klimaautomatik nur eine Klimaanlage. Lt. Inserat „Klimatiseriung: Klimaautomatik“ bzw „Klima“. Lt. ausgehändigten Prospekt hätte das Fahrzeug eine Klimaautomatik haben müssen.

Werden diese Angaben, dann bei einem Vertragsabschluß auch automatische zugesicherte Eigenschaften? Auch wenn der Verkäufer Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hat (Privatverkauf).

Hallo,

mE nein, denn wie willst Du denn dem Käufer nun nachtragen er hat absichtlich falsche Angaben gemacht.

Wieviele Autofahrer wissen ob sie nun tatsächlich eine Klimaautomatik oder eine Manuelle Klimaanlage im Pkw haben ?

ISt zwar enttäuschend dann vor dem Fahrzeug zu stehen, aber ich sehe nur den unterschriebenen Vertrag als verbindliches Konstrukt zwischen Käufer und Verkäufer.

GGf. eben einen anderen Wagen suchen.

MfG

Hallo,

danke für die Nachricht. Aber wie schaut es den aus, wenn das Fahrzeug schon gekauft ist? Ich weiß, diese Fall ist nicht ganz einfach.

allo,

du hast den Vertrag so unterschrieben. Punkt.

Verkaufe die Büxe, wenn es Dir so unangenehm ist.

Beim Gebrauchtwagenkauf muß man eben aufpassen, oder Sachkundige mitnehmen.

MfG

Zwar sollte man einen Fachmann mitnehmen, aber der ist nicht immer zur Hand und wer im letzten Herbst ein Auto gesucht hat, der weis, wie schnell ein scheinbar gutes Auto verkauft war.

Mir hat selbst ein Verkäufer einen Termin um 18.00 Uhr für den nächsten Tag bestätigt, da es angeblich nicht früher geht und um 19.30 Uhr ruft er an und sagt, daß Fahrzeug sei verkauft.

Aber leider gehen die bis jetzt erfolgten Antworten auf keine Gesetzesgrundlage ein.

Ich sehe darin ein vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln, da die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde. Man kann doch nicht alle Fehler mitdem Ausschluß der Sachmängelhaftung begründen oder?

Wenn mir ein Fahrzeug vom Typ X in der Ausstattung Y angeboten wird, muß ich doch davon ausgehen können, daß die Ausstattung, welche Serie ist auch im Fahrzeug enthalten ist? Ich kann doch nicht jede Schraube nachprüfen.

Ich bin mal gespannt, was jetzt für Kommentare kommen.