Autokauf - Kaufvertrag

Hallo

Habe mit einem Haendler einen muendlichen Vertrag abgemacht, Autokauf. Komme das Fahrzeug am Nachmittag bezahlen und werde es anschliessend mitnehmen.

Am Nachmittag erscheine ich beim Handler. Dieser hat in der Zwischenzeit einem anderen Kunden verkauft weil er mehr daran verdient hat.

Kann ich mein Auto dennoch bekommen? Kann ich wenigstens den Anfahrtsweg rueckerstatten?

Danke fuer die Hilfe.

Hallo, Sie müssen beweisen, dass Sie gekauft haben. In diesem Fall durch einen Zeugen, der für Sie aussagt. Falls ein solcher Zeuge vorhanden ist, müssen Sie einen Prozess führen, was in der Regel keiner macht. Ansonsten haben Sie in keinster Weise Ansprüche.
Grüße kahlken

Hallo,

zunächst einmal http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…

Hallo, ein Mündlicher Vertrag ist so Rechtgültig wie ein Schriftlicher Vertrag, nur wird so etwas immer wieder fabriziert wenn es um Größere Gebrauchsgegenstände geht wie hier um ein KFZ. Daher ist es empfehlenswert einen RA.zufragen wie und was man gegen den diesen Vertragsbruch tun kann schließlich wurde Ihnen das KFZ durch den Händler versprochen. Aber meistens verläuft soetwas im Sande. Die 1 Rechtsberatung ist Normalerweise kostenlos. Der Händler wird ganz sicher sagen er habe Ihnen nicht zugesagt das Sie das KFZ für den Preis haben koennen. 1 Tip meiden Sie solche Verträge es ist immer besser wenn man es Schriftlich hat denn da hat man auf jeden fall mehr erfolg als mündlich, selbst wenn der Vertrag nur auf einen Bierdeckel steht. Es gibt zig verschiedene Urteile für nicht zustande gekommene Verträge die aus einer Mündlichen vereinbarung herkommen. Wie gesagt der Rechtsanwalt hilft auf jeden fall weiter. Es kommt darauf an wie hoch der Betrag ist den sie vorstreckten um zu diesem ungläubigen Händler zugelangen. Wenn es NUR 20-30 Euro Spritkosten sind lohnt der ganze aufwand gewiss nicht, aber trotzdem toi toi toi. Best Regards Wolfgang