Hallo,
das scheint aber deine allererste Übung zum BGB zu sein. Schon die Formulierung wirft etliche Fragen auf:
Person A kauft Privat ein Auto bei einem Ehepaar.
Für gewöhnlich tritt als Vertragspartner der Mann oder die Frau auf. Dass beide Vertragspartner sind, ist ungewöhnlich. Also wer ist nun Vetragspartner?
Beim besichtigen des Autos, verspricht der der Eheman der
Person A, das beim Tüv nur kosten in Höhe von 35euro
auftreten,aufgrund den Tuningteilen.
Unabhängig davon, ob er auf Grund der Frage der Vertragspartnerschaft überhaupt verbindliche Vereinbarungen treffen darf, ist hier die Frage was genau gesagt wurde relevant. 35 Euro für eine Vollabnahme wären unrealistisch, vermutlich ging es um die Mehrkosten für die Tuningteile.
Die Ehefrau kommt erst zum Kaufvertrag dazu.
Vermutlich meinst Du, dass sie zum Gespräch dazu gekommen ist. Oder ist sie „erst“ Vertragspartner geworden ???
Person A ist mit seinen Elternteilen beim Kauf anwesend.
Wäre lediglich für Beweisfragen interessant.
(im Kaufvertrag steht,so wie begutachtet so wird gekauft oder
so ähnlich)
Ja was denn nun??
Dann geht Person A zum Tüv und es fallen Kosten in höhe von
150 euro auf.
Kosten fallen „an“, nicht „auf“.
Hat Person A Recht auf 115 euro die nach meiner Meinung durch
Täuschung vom verkäufter anfallen.
Grundsätzlich sind Kosten, die nach dem Kauf entstehen, Sache des Käufers. Das gilt für TÜV Abnahme, Autowäsche, Volltanken…
Person A ruft bei dem Ehepaar und erklärt die Lage, der Man
verspricht per Telefon das, er das Geld übwereist das
zusätzlich anfällt.
Dann Ruft die Ehefrau Person A an und erklärt, das Person A
kein geld bekommt.Weil der Man mit der Frau nichts besprochen
hat.
Jetzt würde ich gerne wissen wie die Rechtslage aussieht? hat
Person A recht auf das zusätzliche anfallenden Kosten?
Danke im Voraus!
Fazit: Es existiert ein Vertrag, dessen Inhalt ebenso unbekannt ist wie der Vertragspartner. Wie zum Teufel soll hier irgend jemand die Rechtslage beurteilen?
Das allererste was man für die Beurteilung solcher Fälle lernen sollte, ist die Herangehensweise:
Wer will was von wem woraus?
Aufgrund der Fakten unmöglich.
Gruß
S.J.