Angenommen man Hätte ein Auto gekauft,
im Vertrag steht „ohne jegliche Gewährleistung“ und eine Werstatt stellt nach einer Woche fest das an dem PKW ein falscher G-Kat und ein defekten G-Kat drunter ist(PKW Besitzt 2x G-Kats) und man beweisen kann das der Verkaufer es wuste zum Zeitpunkt des Verkaufes.
muss der Verkaufer dann den Wagen zurück nehmen?
(Arglistige Täuschung) ?
Mfg niknuk