Autokauf mit Falschen und Defekte G-Kat

Angenommen man Hätte ein Auto gekauft,
im Vertrag steht „ohne jegliche Gewährleistung“ und eine Werstatt stellt nach einer Woche fest das an dem PKW ein falscher G-Kat und ein defekten G-Kat drunter ist(PKW Besitzt 2x G-Kats) und man beweisen kann das der Verkaufer es wuste zum Zeitpunkt des Verkaufes.
muss der Verkaufer dann den Wagen zurück nehmen?
(Arglistige Täuschung) ?

Mfg niknuk

http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html ?

Egal was im Vertrag steht… so was lässt sich nicht ausschliessen…