Autokauf mit folgen ?

Hallo,
ich habe vor ca. 8 Wochen ein Fahrzeug gekauft , Bj: 2008
Ein paar Tage nach Kauf , stellte ich fest das die Klima Anlage nicht richtig funktionierte. Der Händler schickte mich zu einer Werkstatt und ich konnte es machen lassen. Wieder ein paar tage später hatte ich plötzlich ,nach Besuch einer Waschstraße , Wassereinbruch im Fußraum . Dieses ließ ich machen (75€ die der Händler übernommen hat.)
Ein paar tage später,blieb plötzlich der Scheibenwischer stehen . ich hatte große lust den Wagen wieder zurück zu geben. Aber ich brauche den Wagen.Heute war ich in einer Werkstatt, die mir sagte das dies ein Folgeschaden des Wassereinbruchs war.
Meine frage ist ,kann ich den Händler auch dazu belangen? Er lehnte ab , als ich Ihn heute dies schilderte. Das Fahrzeug hat eine Garantie vom Händler auf ein Jahr.
Kann mir einer Auskunft geben ?
Danke im voraus

Moin Moin.
Wenn ich du wäre, würde ich den Wagen zurückgeben. Das kann eine unendliche Geschichte werden.
Wenn ich dein Händler wäre, würde ich den Wagen zurücknehmen. Das kann eine unendliche Geschichte werden.:smile:
F.G.

Hallo Gerado,

das gehört zwar eher ins Rechtsbrett.
Unter Folgeschaden verstehe ich in diesem Fall, dass der Defekt durch eintretendes Wasser passierte (In meinen Augen Sache des Verkäufers) und nicht durch einen Fehler bei der Reparatur (dann wäre das Sache der reparierenden Werkstatt).

Berechtigte Gründe für eine Rückgabe des Autos (bei der Du sicherlich für die gefahrenen KM ordentlich bezahlen müsstest) sehe ich aber nicht, da Du dem Verkäufer mehrere Reparaturversuche geben musst - und zwar pro Fehler.
Natürlich kann es sein, dass der Händler den Wagen kulanterweise zurück nimmt und Du ihm im Gegenzug z.B. keine Kosten für einen nötigen Leihwagen in Rechnung stellst.

Ohne Deine Garantiebestimmungen zu kennen glaube ich nicht, dass die Dir in der Sache hilft. Wobei ich jetzt mal unterstelle, dass die Unterschiede Garantie/Gewährleistung bekannt sind.

Beste Grüße
Guido

Hallo Knacker,

um mal hinten anzufangen

Wenn ich dein Händler wäre, würde ich den Wagen zurücknehmen.
Das kann eine unendliche Geschichte werden.:smile:

Das wäre sicherlich nicht die schlechteste Idee. Aber…

Wenn ich du wäre, würde ich den Wagen zurückgeben.

Mit welchem Recht? Stichwort: Recht auf Nachbesserung

Beste Grüße
Guido

Moin Guido.
Um es mal so zu sagen, es gibt Leute die dieses Recht so lange ausnutzen wollen, bis Sie ein fabrikneues-restauriertes Auto haben.
Natürlich nehme ich dabei unseren Ratsuchenden aus.
F.G.

Hallo noch mal,

nein, das meinte ich anders. Natürlich hat er das Recht, dass Mängel beseitigt werden. Aber auch wenn es mehrere verschiedene Mängel sind, hat er nicht das Recht, dass der Verkäufer den Wagen zurück nimmt. Zumindest noch nicht.

Beste Grüße
Guido

Hallo ,melde mich mal um zu berichten .
Erstmal danke ich euch …

Ich habe mich zuerst beim ADAC Rechtsberatung schlau gemacht.
Fazit: der Händler ist verpflichtet die Reparatur ein halbes Jahr zu übernehmen , solange es kein Verschleißteil ist .Da es sich hier um einen Folgeschaden handelt , muss er den Schaden übernehmen.

Danke euch!!