Autokauf Mwst.absetzbar, Käufer und Halter 2 Pers?

Frage:
Die Tochter hat ein Gewerbe, kann Mwst. absetzen, möchte ein Auto kaufen, dort ist die MwSt. separat ausgewiesen,
Kann die Tochter das Auto kaufen und die Mutter als Halter eingetragen werden und trotzdem gewerbl. absetzen?
Das Auto wird vorwiegend für das Gewerbe eingesetzt, aber auch privat gefahren…
Können dann in EK-Steuer alle Kosten abgesetzt werden, anhand Fahrtenbuch gewerbl. und private km?
Dankeschön für die Info´s im Voraus!

Hallo,

wenn die Tochter ein Auto kauft und als betriebliches Auto benützt wird und sie als Halter eingetragen ist, dann kann die UST. geltend machen und muss ein Fartebbuch führen oder 1% Regelung anwenden(dann bracht sie kein Fartenbuch) das ist sinvoll beim neuen Autos die mehr als 20000 EUR netto.

Wenn das Auto auf die Mutter angemeldet ist, dann kann sie die geschäftlichen Fahrten mit 0,30 EUR pro km absetzen, dafür braucht sie kein Fahrtenbuch, nur eine Auflistung der geschäftilche Fahrten. Die laufende Kosten, Steuer und Versicherung darf nicht in der Buchführung erscheinen

Gruß

Marinel

Hallo Ekkes, grundsätzlich geht das nicht, Halter und Nutzer müssen identisch sein, um eine Steuerrelevanz zu erzeugen - in dem geschilderten Beispiel würde ich sowohl Vorsteuerabzug wie auch Erfassung in der EÜR als Betriebsausgabe verneinen. Verschieden dürfen Halter und Nutzer nur sein, wenn es sich innerhalb des gewerblichen Aufwandes befindet, also bspw. bei Fuhr-, Transport- und Taxiunternehmen oder wenn die Dienstwagenregelung zum Tragen kommt. Das hier scheint mir eine Kombination aus privatem (Mutter als Halter) und gewerblichem (Steuerpflichtige ist Nutzerin) Modell zu sein und das geht nicht bzw. wird auch bei einem ordentlich geführten Fahrtenbuch seitens des Finanzamtes in der Regel nicht gestattet.
HG Jan van Dieken

Frage:
Die Tochter hat ein Gewerbe, kann Mwst. absetzen, möchte ein
Auto kaufen, dort ist die MwSt. separat ausgewiesen,
Kann die Tochter das Auto kaufen und die Mutter als Halter
eingetragen werden und trotzdem gewerbl. absetzen?
Das Auto wird vorwiegend für das Gewerbe eingesetzt, aber auch
privat gefahren…
Können dann in EK-Steuer alle Kosten abgesetzt werden, anhand
Fahrtenbuch gewerbl. und private km?
Dankeschön für die Info´s

Hallo
Das ist ein sehr verzwicktes Problem. Dabei kann man viele teure Fehler machen.
lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater beraten.
Mit freundlichen Grßüen

Andreas Böcker

Also, wenn das Auto auf die Tochter bzw. dann im Prinzip gewerblich genutzt wird, kann die Mehrwertsteuer natürlich als Vorsteuer steuerlich geltend gemacht werden.
Halter bedeutet nicht Eigentümer, nur wird das Finanzamt bei Abweichung von Eigentümer und Halter
unterstellen, dass das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird. Auch können die Unterhaltkosten wie Wartung usw. dann gewerblich nur eingeschränkt wenn überhaupt steuerlich geltend gemacht werden.

Die einfachste Lösung ist doch, das Fahrzeug auf die Firma bzw. Tochter anzumelden und einen Teil über Fahrtenbuch privat deklarieren.
Ansosnsten einfach mal beim Finanzamt nachfragen, das kostet ausser Fragen nichts.

mfg holzbein

Hallo,

Kann die Tochter das Auto kaufen und die Mutter als Halter
eingetragen werden und trotzdem gewerbl. absetzen?

Weiß ich leider nicht. Möglicherweise gibt es dazu eine Gerichtsentscheidung, ,müsste man umfangreicher nachforschen.

Das Auto wird vorwiegend für das Gewerbe eingesetzt, aber auch
privat gefahren…
Können dann in EK-Steuer alle Kosten abgesetzt werden, anhand
Fahrtenbuch gewerbl. und private km?

Meines Wissens werden zunächst alle Kosten als Betriebsausgaben gebucht und der Privatanteil dann als Entnahme, aber ob das immer noch so ist, bin ich mir nicht sicher.

Ich würde in diesem Fall vorsichtshalber einen Steuerberater konsultieren, ein Fehler kann hier viel Geld kosten.

Sorry, dass ich nicht mehr helfen kann.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo,

ich weiß nichts, was dagegen spräche. Allerdings ist es sinnvoll, hier einen stberater zu fragen - der weiß ganz sicher eine rechtskräftige antwort.

mfg ignaz

Hallo,

wenn das Auto überwiegend gewerblich genutzt wird, kann es dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Ein Vorsteuerabzug ist möglich, wenn die anderen Voraussetzungen vorliegen.

Einkommensteuerlich muss nachgewiesen werden, dass das Auto überwiegend betrieblich genutzt wird. Dann ist die Privatnutzung entweder über Fahrtenbuch oder über die 1% Methode zu ermitteln. Die ganze Sache ist etwas kompliziert, weil es unterschiedlichste Möglichkeiten gibt, das Auto ertgagsteuerlich zu behandeln. Kommt auch immer auf die tatsächliche Nutzung an.

Gruß
Bommell

Hallo Ekkes,

ganz sicher bin ich nicht (bin auch kein Steuerberater:wink:, aber es sollte ungefähr so laufen:

  • Der Preis für das Auto ist nur im Wege der AfA absetzbar. Die Grundlage hierfür ist der berufliche Anteil. Die MWSt kann bei E/Ü-Rechnung hinzukommen, jedoch nicht, wenn ordentlich doppelt Buch geführt wird.

  • Alle Kfz-Kosten (Benzin, Versicherung, etc.) sind natürlich ebenfalls in dieser Art und Weise zu teilen.

Im Endeffekt geht es darum, den privaten Anteil komplett aus dem Gewerbe herauszuhalten. Wer dann versiocherungstechnisch der Halter des Fahrzeugs ist, sollte für die Steuer nicht relevant sein. Hier ist nur wichtig, wer die Kosten trägt.

Ich empfehle aber dringend vor der Anschaffung mit einem Steuerberater bzw. mit dem Finanzamt zu sprechen.

Gruß
Harry

  1. Antwort
    Ja die Tochter kann das Auto kaufen(Rechnung auf den Namen der Tochter) Auf wen das Auto schlussendlich zugelassen ist, ist egal… Wichtig für die Abziehbarkeit der Versicherungsprämie, wäre allerdings, dass die Tochter die KFZ-Versicherung abschließt.

Zu beachten bei der Fahrtenbuch Methode ist jedoch, dass der Privatanteil bei der Einkommensermittlung wieder hinzugerechnet wird. Beispiel KFZ-Kosten mit Vorsteuerabzug 1000 Netto(Reparaturen, Tanken und ohne Vorsteuerabzug(Versicherungen Steuer)500 Privatanteil liegt nach dem Fahrtenbuch bei 10%
D.h. 10 der Kosten sind nicht abzugsfähig und werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Dabei muss auch beachtet werden, dass für diese 10% kein Vorsteuerabzug möglich ist bzw. Umsatzsteuer durch die „Entnahme anfällt“

heißt in diesem Fall

Vorsteuerbehaftete Kosten 100 Euro netto = umsatz der Privatentnahme + 19% Umsatzsteuer
Ohne Vorsteuer = 50 Euro netto = Brutto, da für diese Kosten auch kein Vorsteuerabzug möglich war.

hallo,
alles ist möglich wie beschrieben, allerdings ist das wichtigste das das Auto km-mäßig zu 51% gewerblich genutzt wird.Fahrten buch ist zumindest mal 3 monate zu führen.

Ich meine nicht.