Autokauf nach Totalschaden

Guten Tag,

eine kleine Geschichte für euch^^

Herr A. ist geschädigter eines Unfalls mit der Folge das sein Auto Totalschaden ist.

Herr A. brauch natürlich wieder ein Auto. Herr A. hätte gerne einen Wagen vom Händler. Könnte Herr A. die anfallende Mehrwertsteuer der Versicherung des Unfallgegners zur Last legen?

Der Preis wäre natürlich teurer, als sein vorheriges Auto an Wert, hatte. ist das irrelevant? zb ( Auto vorher 3500 und neues KFZ 11.000).

danke schonmal für eure Mühe

mfg

Hallo AndererJOE,

A bekommt von der Versicherung den Zeitwert erstattet. In diesem Fall wohl die 3.500 Euro. Davon zieht die Versicherung aber noch den Wert des Wracks ab.

Von dem verbleibenden Betrag (z.B. 3.200 Euro) erhält A aber nur dann den vollen Betrag, wenn er einen teureren Ersatzwagen bei einem Händler kauft und dieser die Umsatzsteuere ausweist. Kauft er den Ersatzwagen bei einem Privatmann, bekommt er nur den Nettobetrag, in diesem Beispiel 2.689 Euro.

Frag bitte nicht warum, ich habs auch nie verstanden.

Grüßle
Elton

Frag bitte nicht warum, ich habs auch nie verstanden.

Hallo,

… weil das so nicht stimmt.

Bei so einem geringwertigen Fahrzeug werden die meisten Exemplare wohl am Privatmarkt gehandelt, dann stellt sich die MwSt-Frage nicht. Und selbst wenn es ein Händlerkauf ist und zB eine Differenzbesteuerung vorliegt, ist das unerheblich (das entsprechende BGH-Urteil müsste man googlen).

Grüße, M

Hi,

lies mal in dem Link den Teil

Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei Ersatzbeschaffung
http://www.kfz-expert24.com/news.php

Q-Gruß