Habe im Oktober 2010 ein VW Polo Cross bestellt in der Außenfarbe Deep Black und in der Innenausstattungsfarbe HOT Orange.
Nun nach 7 Monaten war es endlich so weit am Dienstag sollte die Übergabe im Autohaus sein. Dort angekommen, schaut ich mein NEUES AUTO an !!! Oh Schreck falsche Innenausstattung nicht HOT Orange ( ROT ) wie bestellt !! NEIN ORANGE schreckliches orange als Innenausstattung, Polster, Türverkleidungen, Abgenähtes Leckrag und die Lederstulpe über der Gangschaltung Knüppel. WAS nun ?? Verkäufer stellt sich dumm… HOT Orange gibt es nicht mehr. Wurde Ersatzlos gestrichen. Ich wurde nicht informiert und jetzt ? Ich habe das Auto nicht genommen. Jetzt geht es über die Innenausstattung, wer bezahlt den Tausch in eine andere Farbe, es gibt nur 3 Farben. 1. Farbe: das Orange geht ja garnicht!! Ich finde orange schrecklich! 2. Farbe: so ein Helles Grau sieht richtig Oma mäßig aus!! 3. Farbe: ist Latte macchiato kackebraun!! mit der könnte ich so einigermassen fahren! mir bleibt nur die eine Farbe welche mir von den drei gefallen könnte. HOT ORANGE geht ja nicht mehr? Im Vertrag steht HOT ORANGE Farbe mit der Nummerbezeichnung 71! Der Verkäufer hat noch einen anderen POLO CROSS auf dem Hof der hat HELLGRAUE Innenausstattung mit dem will er jetzt tauschen orange gegen hellgrau ? Was soll ich tun ? Er sagt, wenn ich latte macchiato will kostet dies 2800,-€ ! Für wenn, bestimmt nicht für mich!! Soll mich dies interessieren ? Kann ich auf ein Wunsch Innenausstattung bestehen? Da es angeblich HOT ORANGE nicht mehr oder noch nie in Serie ging. Im Stoffmusteralbum gab es das Stoffmuster noch im Oktober 2011 ich habe es in den Händen gehabt. Was soll ich tun, was ist mein Recht???
Hallo,
klingt nach einem interessanten Fall
Grds. hast du einen Anspruch darauf, dass der Händler (dein Vertragspartner) Vertragsgem. erfüllt. Das heißt, er dir die Sache frei von Sachmängeln i.S.v. §§ 433, 434 Abs. 1 Satz 1 BGB liefert. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Daher liegt ein Fall des Sachmangels bei Gefahrübergang (also der Abholung) vor. Also steht dir die Möglichkeit zu, die Sache Mangelfrei zu bekommen. Entweder durch Nacherfüllung oder Neulieferung gem. § 439 Abs. 1. Eine andere Variante wäre, zu mindern. Da müsstest du dich jedoch mit dem Händler einigen und daovn würde ich fürs erste abraten.
Du hast auf alle Fälle einen Anspruch darauf, dass er die entsprechenden Kosten übernimmt. Am besten wäre es jedoch, wenn du die Sache an einen Anwalt gibst. Der schreibt dir dann einen Schriftsatz in 10 Min. 
Gruß
Hallo, das ist ein Fall für einen Anwalt, nicht für mich.
Viel Glück