Habe im Oktober 2010 ein VW Polo Cross bestellt in der Außenfarbe Deep Black und in der Innenausstattungsfarbe HOT Orange.
Nun nach 7 Monaten war es endlich so weit am Dienstag sollte die Übergabe im Autohaus sein. Dort angekommen, schaut ich mein NEUES AUTO an !!! Oh Schreck falsche Innenausstattung nicht HOT Orange ( ROT ) wie bestellt !! NEIN ORANGE schreckliches orange als Innenausstattung, Polster, Türverkleidungen, Abgenähtes Lenkrad und die Lederstulpe über der Gangschaltung Knüppel. Verkäufer stellt sich dumm… HOT Orange gibt es nicht mehr. Wurde Ersatzlos gestrichen. Ich wurde nicht informiert. Ich habe das Auto nicht genommen. Jetzt geht es über die Innenausstattung, wer bezahlt den Tausch in eine andere Farbe, es gibt nur 3 Farben. 1. Farbe: das Orange geht ja garnicht!! Ich finde orange schrecklich! 2. Farbe: so ein Helles Grau sieht richtig Oma mäßig aus!! 3. Farbe: ist Latte macchiato kackebraun!! mit der könnte ich so einigermassen fahren! mir bleibt nur die eine Farbe welche mir von den drei gefallen könnte. HOT ORANGE geht ja nicht mehr? Im Vertrag steht HOT ORANGE Farbe mit der Nummerbezeichnung 71! Der Verkäufer hat noch einen anderen POLO CROSS auf dem Hof der hat HELLGRAUE Innenausstattung mit dem will er jetzt tauschen orange gegen hellgrau. Er sagt, wenn ich latte macchiato will kostet dies 2800,-€ ! Für wenn, bestimmt nicht für mich!! Kann ich auf ein Wunsch Innenausstattung bestehen? Da es angeblich HOT ORANGE nicht mehr oder noch nie in Serie ging. Im Stoffmusteralbum gab es das Stoffmuster noch im Oktober 2011 ich habe es in den Händen gehabt.
Guten Morgen rusi,
wie ich es beurteile, ist dir eine vertraglich nicht übereinstimmende Ware übergeben worden (falsche Innenausstattung). Daher kannst du auf Ersatzlieferung einer Ware bestehen, die den vertraglichen Inhalt erfüllt. Sollte - wie du hier schilderst - ein Verkäufer dem nicht nachkommen können, hast du a) das Recht, die Warenannahme zu verweigern und den Vertrag rückwirkend aufzuheben oder b) Preisminderung zu verlangen.
Eine Wunsch-Innenausstattung kannst du dir nicht ohne preisliche Anpassung aussuchen, aber es ist selbstredend vieles Verhandlungssache.
Klar, dass der Händler versucht, dir ein anderes Auto „anzudrehen“, welches dann noch 2.800,- € mehr kosten würde. Ein Sprichwort in unserer Branche heißt: „Wer Autos verkaufen muss, muss ein echter Fuchs sein und gut Pokern können.“
Viel Erfolg und ich hoffe, dir etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße,
TT
Hallo Rusi, dass ist natürlich absolutes „Pech“ das es die Farbe nicht mehr gibt, dann müsste der Händler genau die Ausstattung liefern, die bestellt war oder ist.
Wenn es keinen Zusatz (Kleingedrucktes) in dem Kaufvertrag gibt, wo der Händler sich die Möglichkeit einräumt bei Modellwechsel/ Ausstattungswechsel ähnliche Ausstattung selbst zu nennen, hast Du sehr gute Karten.
Das Autohaus muß dir den Wagen genau so liefern wie es in dem Vertrag steht. Hier solltest Du Dir überlegen was für Dich das beste ist, Geld für den Mangel erhalten und den Wagen so nehmen wie er dort steht (den Anderen wagen), oder wenn es Dir wichtig ist genau die Ausstattung zu bekommen die Du bestellt hast, von dem Kaufvertrag zurück zu treten. Hier solltest Du auch keine „Scheu“ haben zu einem Rechtsanwalt zu gehen, der Dir bei der Wahrnehmung deiner Interessen gegen das Autohaus hilft. Die Kosten müsste der Autohändler letztendlich sowieso übernehmen.
Um sicher zu gehen und damit Du „rechtlich“ auf der Sicheren Seite bist, rate ich Dir einen Anwalt aufzusuchen, denn hier kann es, wenn das Autohaus nicht auf eine gütige Einigung aus ist, zu einem Desaster im schlimmsten Fall kommen.
:Habe im Oktober 2010 ein VW Polo Cross bestellt in der
Außenfarbe Deep Black und in der Innenausstattungsfarbe HOT
Orange.
Nun nach 7 Monaten war es endlich so weit am Dienstag sollte
die Übergabe im Autohaus sein. Dort angekommen, schaut ich
mein NEUES AUTO an !!! Oh Schreck falsche Innenausstattung
nicht HOT Orange ( ROT ) wie bestellt !! NEIN ORANGE
schreckliches orange als Innenausstattung, Polster,
Türverkleidungen, Abgenähtes Lenkrad und die Lederstulpe über
der Gangschaltung Knüppel. Verkäufer stellt sich dumm… HOT
Orange gibt es nicht mehr. Wurde Ersatzlos gestrichen. Ich
wurde nicht informiert. Ich habe das Auto nicht genommen.
Jetzt geht es über die Innenausstattung, wer bezahlt den
Tausch in eine andere Farbe, es gibt nur 3 Farben. 1. Farbe:
das Orange geht ja garnicht!! Ich finde orange schrecklich! 2.
Farbe: so ein Helles Grau sieht richtig Oma mäßig aus!! 3.
Farbe: ist Latte macchiato kackebraun!! mit der könnte ich so
einigermassen fahren! mir bleibt nur die eine Farbe welche mir
von den drei gefallen könnte. HOT ORANGE geht ja nicht mehr?
Im Vertrag steht HOT ORANGE Farbe mit der Nummerbezeichnung
71! Der Verkäufer hat noch einen anderen POLO CROSS auf dem
Hof der hat HELLGRAUE Innenausstattung mit dem will er jetzt
tauschen orange gegen hellgrau. Er sagt, wenn ich latte
macchiato will kostet dies 2800,-€ ! Für wenn, bestimmt nicht
für mich!! Kann ich auf ein Wunsch Innenausstattung bestehen?
Da es angeblich HOT ORANGE nicht mehr oder noch nie in Serie
ging. Im Stoffmusteralbum gab es das Stoffmuster noch im
Oktober 2011 ich habe es in den Händen gehabt.
Hallo, ja, das ist wirklich übel. Da wartet man über ein halbes Jahr auf seinen Wunschwagen und dann so etwas. Die alles entscheidende Frage ist, wie der Vertrag mit dem Autohaus zum Neuwagen aussieht.Wenn aus diesem- wovon ich ausgehe-, die Ausstattungsmerkmale eindeutig aufgeführt sind, ist Ihre Position recht gut. Mein Ratschlag: Suchen Sie sich einen Anwalt für Vertragsrecht. Die Anwaltskammer, wenn Sie keinen kennen, nennt Ihnen welche. Es ist leider so, dass das Autohaus (…der Verkäufer…) den Normalkunden nicht besonders ernst nimmt.Die Einschaltung eines Anwalts mit …Friststellung der Erledigung…Schadensersatzansprüchen… etc…wirkt „Wunder“. Viel Glück.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie nennen in den Stichworten schon den richtigen Begriff. Es dürfte sich hier um einen Fall eines Sachmangels handeln.
So hat der BGH erst im letzten Jahr für die Außenfarbe höchstrichterlich entschieden, dass ein falscher Außenlack - i.d.R. - einen Sachmangel darstellt, vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07.
Ob ein vergleichbares Urteil zur Innenausstattung existiert, ist mir z.Zt. nicht bekannt. Allerdings bestehen m.E. keine durchgreifenden Argumente gegen eine andere Entscheidung, noch dazu bei einem Neuwagen.
Im Falle eines Sachmangels hat der Käufer zunächst das Recht auf Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung trägt hierbei der Verkäufer. Dies gilt umso mehr, wenn der Verkäufer gewerblich, der Käufer jedoch für sich privat handelt. Ist die Nacherfüllung unmöglich, so kann der Käufer - ggf. nach Fristsetzung - vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen.
Egal wie man es nun dreht oder wendet: Der Verkäufer hat mangelhaft geleistet und trägt daher die Kosten der Umgestaltung, sofern dies nicht aus anderen Gründen unangemessen ist. Dass die Farbe nicht mehr geführt wird, ist sein Risiko. So hätte er ja die Möglichkeit gehabt, den Kunden hins. seiner Bereitschaft zur Entgegennahme einer Alternativfarbe zu befragen. Dass die Farbe bis Oktober 2011 geführt werden sollte, dies nun aber nicht mehr wird, ist hingegen Ihr Risiko. Zwar ergeben sich nun o.g. Ansprüche, sie können jedoch bspw. nicht mit Erfolg auf Leistung in ‚‚Hot Orange‘‘ klagen.
Die einschlägigen Bestimmungen im BGB sind die Paragraphen 433, 434, 437, 439, 474 ff., 323, 325, 280 ff.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe.
Weiterhin möchte ich jedoch noch darauf hinweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine Form der verbindlichen Rechtsauskunft bzw. -beratung handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Entschuldigung, dass ich erst jetzt zur Beantwortung komme, aber ich war gestern nicht online. Leider ist seit dem Vertrag 7 Monate vergangen, denn der Verkäufer ist vier Monate lang an alle Zusagen (Preis usw.) gebunden. So ist es im Falle einer Preiserhöung, falls zwischenzeitlich der Preis für den bestellten Artikel erhöht wurde. Danach ist der Kunde zu informieren und es steht ihm frei, den neuen Preis zu akzeptieren oder vom Vertrag zurück zu treten. Gehen wir davon aus, dass es bei der Farbe genau so ist, was ich jetzt unterstelle, dann hätte auch in diesem Fall der Kunde davon informiert werden müssen, um ggf. vom Vertrag zurück zu treten oder eine andere Farbe (eventuell mit Aufpreis) zu akzeptieren. Das ist nicht geschehen und deswegen würde ich überlegen, ob ich nicht unter diesen Bedingungen und mit dem Argument der Nichtinformation vom Vertrag zurück trete. Einen Aufpreis für eine andere Farbe, auch wenn er gerechtfertigt ist, würde ich nicht zahlen. Versuchen Sie diese andere Farbe ohne Zuzahlung zu bekommen, anderenfalls würden sie ganz auf den Kauf verzichten. Der Händler soll sich mit dem Hersteller VW in Verbindung setzen und die Mehrkosten auf ihn abwälzen, falls er an der unterlassenen Information unschuldig ist. Viel Glück!
Hi,
habe dir heute morgen bereits unter „t-t-wagner“ geschrieben.
Alles Gute
Die Innenausstattung ist ein wesentliches Merkmal des bestellten Fahrzeuges. Wenn dies im Kaufvertrag steht und vom Autohaus durch Unterschrift bestätigt wurde, so haben sie dies auch zu liefern. Können Sie das nicht, so kannst du vom Kaufvertrag letztendlich zurücktreten und dein Geld verlangen. Lass dich auf keine Kompromisse ein, die dich zwingen etwas selbst zu zahlen. Das Autohaus hat hier eine Bringschuld, denn die haben sich verpflichtet diese spezielle Leistung zu bringen.
GPifane
Vielen Dank für deine Hilfe und für das Mut machen. Ich hatte heute nochmals eine Unterredung vor Ort, mit dem Verkäufer. Er möchte, dass ich einverstanden bin, mit dem Tauschen der Innenausstattung des Autos welches er im Ausstellungsraum hat. Eine hellgraue Innenausstattung, auch nicht mein Geschmack zu empfindlich und zu altmodisch. Ich habe ihm klar gemacht ein für mich akzeptable Innenausstattung ist die Farbe Latte macchiato. Er weiß nicht wie er diese herbekommen soll ! ? Wir haben uns auf telefonischen Kontakt bis Montagnachmittag geeinigt. Dann kam er noch mit einem neuen negativen Punkt! Er sagt in der Auftragsbestätigung, welche 20 Tage nach Verbindlicher Auftragserteilung im Okt. 2010 per Post angeblich zu mir kam, in der würde genau stehen, dass ich 01 orange bestellt hätte. Ja, im diesem Schreiben, welches er mir heute nachmittag gezeigt hat, steht dies! Es steht 01 ORANGE … woher weiß ich was 01 ist ?? Orange … Hot orange ? Dieses Schreiben habe ich nicht mehr, bzw. ich kann mich garnicht an so ein Auftragsbestätigungs-Schreiben erinnern? Ich habe die Verbindliche Volkswagen Bestellung unterschrieben und dort steht HOT ORANGE handschriftlkich vom Verkäufer hineingeschrieben ohne Nummer ! Nur in seinem Verbindlichen Auftragsbestellungsschreiben schrieb er die Nummer 71 für Hot Orange hinein, dies habe ich erst jetzt gesehen. Ich bin ganz zerrissen, ich möchte am liebsten den Kaufvertrag lösen.
Kann ich das und wie?
Gruß rusi
Hallo rusi,
du musst damit rechnen, dass die die Auftragsbestätigung getürkt haben. Warum sollten Sie dir noch eine Auftragsbestätigung schreiben, wo doch durch den Vertrag alles rechtsverbindlich geregelt war. Diese Auftragsbestätigung ging als einfacher Brief hinaus (wenn sie überhaupt verschickt wurde) den musst du nicht erhalten haben. Rechtlich sicher sind eigentlich nur Briefe mit Rückantwort!!!
Ich bin nach wir vor der Meinung, dass hier ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages nicht erfüllt wird. Somit hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Lass dies aber noch von einem Rechtsanwalt prüfen! Kostet dir ca. 230,- €. Sollte es dir aber wert sein, bevor du eine falsche Entscheidung triffst.
Gruß Pifane
Hallo,
ich kann nur sagen was geht. Was geht, steht im Vertrag. Wenn das was steht, was es nie gab oder nicht mehr gibt, können Sie vom Vertrag zurücktreten und sich ein ganz anderes Auto kaufen.
Wenn Sie jetzt ein Auto haben wollen, dass angeblich teurer ist, als das bestellte, was es ja nicht (mehr) gibt. können Sie dem Verkäufer sagen, dass wie ganz und gar von dem Vertrag zurücktreten, wenn Sie nicht das geliefert bekommen, was bestellt ist.
Dann wir schon eine Verhandlungsbasis entstehen. Es liegt dann an Ihnen, was Sie tun.
MfG
PB
Solche Einzelheiten wie Farbe und Zubehör stehen in der Bestellbestätigung. Dort muss ganz klar aufgeführt sein, wie im einzelnen das Auto auszusehen hat. Wenn eine Extrainnenfarbe gewählt wurde, ist auch das in der bestellbestätigung zu sehen. Und dort muss eindeutig stehen: hot orange, Farbcode oder Bestellcode mit einer Nummer dahinter. Dann kannman alles nachvollziehen.
Ist tatsächlich die falsche geliefert worden, ist man zu keinerlei Abnahme verpflichet. Die Bestellte Ware ist NIVCHT wie bestellt, geliefert worden.
Hallo ALLE ZUSAMMEN
ich habe nur die Verbindliche Volkswagen Bestellung, welche ich am Tag des Vertragsabschluss unterschrieben habe. Und da steht HOT ORANGE ! handschriftlich vom Verkäufer hingeschrieben. Die Stofffarbe HOT ORANGE wurde später aus dem Programm von Volkswagen genommen, ich habe es nicht erfahren und ich wurde nicht benachrichtigt. Sondern jetzt ist aus meinem Bestellten Hot Orange ein Orange geworden. Der Verkäufer behauptet ich hätte ca. 20 Tage nach der Bestellung vor Ort eine Auftragsbestätigung bekommen, habe ich nicht !! Das Autohaus will nicht mir die 2800,-€ in Rechnung stellen, nein, er jammert immer dass der Neu - bzw. Umbau die Firma so viel kosten würde. Sollte dies mich interessieren? Wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete hat das Autohaus noch mehr Verlust durch einen nicht mehr Neuwagen, das Auto ist ja schon auf mich zugelassen.
DANKE EUCH ALLEN FÜR EURE ANTWORTEN es waren alle sehr hilfreich für mich !! Ich werde jetzt bis Montag abwarten, was dann kommt und mir dann einen Rechtanwalt nehmen zur Beratung an was ich noch denken muss. Ich würde auch ganz gerne noch eine Entschädigung verlangen für das nicht mehr ganz neue Auto und für den Ärger. Es hat mich schon einige Tränen gekostet.
wünsche Euch ein schönes Wochenende
rusi
Hallo,
also für mich steht außer Frage, dass der Vertrag eindeutig besagt, in welcher Farbe die Innenausstattung zu sein hat. Du hast Dir HOT ORANGE ausgesucht, die Farbe hat es gegeben, der Vertrag lautet darüber und fertig. Wenn der Verkäufer eigenmächtig den Vertrag ändert, ist das sein Problem, wenn Du die Änderung nicht akzeptierst und auf Erfüllung bestehst. Evtl. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dürfen Dir nicht angelastet werden.
Ich würde da hart bleiben. Solange der Wagen nicht angezahlt ist, hast Du ja kein Risiko. Bezahlt wird nach Übergabe, übergeben ist der Wagen, wenn Du ihn abgenommen hast und die Ausführung vertragsgemäß erfolgt ist. Ist sie nicht, also keine Abnahme. So sehe ich das zumindest.
Gruß,
twilight666
Grundsätzlich muss er liefern was du bestellt hast. Wenn er das nicht tut, hast du auch nichts zu zahlen, da er den Vertrag nicht erfüllt.
Es sei denn, ihr habt im Vertrag etwas anderes vereinbart. Was steht also im Vertrag?
Hallo, um es vorweg zu nehmen, ich bin als Interessent wohl der falsche Ansprechpartner. Fragen Sie einen Experten bitte.
Wenn mir das passieren würde - ganz klar.
Vertrag von Seiten der Autohauses bzw. Herstellers nicht erfüllt. Keine Info über das geänderte Vertragsbestandteil, wie Sie schon beschrieben haben, somit Vertrag nicht erfüllt!.
Mit dem Verkäufer vom Autohaus wo Sie unterschrieben haben das Gespräch suchen und wenn die nicht wollen mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Preisnachlass sollte drin sein. Und je höher je mehr Sie sich über die Farbe der Innenausstattung aufregen (Persönliche Anmerkung - bringt immer was).
Bitte aber einen Experten im Forum die Frage nochmal stellen.
MfG