Habe im Oktober 2010 ein VW Polo Cross bestellt in der Außenfarbe Deep Black und in der Innenausstattungsfarbe HOT Orange.
Nun nach 7 Monaten war es endlich so weit am Dienstag sollte die Übergabe im Autohaus sein. Dort angekommen, schaut ich mein NEUES AUTO an !!! Oh Schreck falsche Innenausstattung nicht HOT Orange ( ROT ) wie bestellt !! NEIN ORANGE schreckliches orange als Innenausstattung, Polster, Türverkleidungen, Abgenähtes Leckrag und die Lederstulpe über der Gangschaltung Knüppel. WAS nun ?? Verkäufer stellt sich dumm… HOT Orange gibt es nicht mehr. Wurde Ersatzlos gestrichen. Ich wurde nicht informiert und jetzt ? Ich habe das Auto nicht genommen. Jetzt geht es über die Innenausstattung, wer bezahlt den Tausch in eine andere Farbe, es gibt nur 3 Farben. 1. Farbe: das Orange geht ja garnicht!! Ich finde orange schrecklich! 2. Farbe: so ein Helles Grau sieht richtig Oma mäßig aus!! 3. Farbe: ist Latte macchiato kackebraun!! mit der könnte ich so einigermassen fahren! mir bleibt nur die eine Farbe welche mir von den drei gefallen könnte. HOT ORANGE geht ja nicht mehr? Im Vertrag steht HOT ORANGE Farbe mit der Nummerbezeichnung 71! Der Verkäufer hat noch einen anderen POLO CROSS auf dem Hof der hat HELLGRAUE Innenausstattung mit dem will er jetzt tauschen orange gegen hellgrau ? Was soll ich tun ? Er sagt, wenn ich latte macchiato will kostet dies 2800,-€ ! Für wenn, bestimmt nicht für mich!! Soll mich dies interessieren ? Kann ich auf ein Wunsch Innenausstattung bestehen? Da es angeblich HOT ORANGE nicht mehr oder noch nie in Serie ging. Im Stoffmusteralbum gab es das Stoffmuster noch im Oktober 2011 ich habe es in den Händen gehabt. Was soll ich tun, was ist mein Recht???
Die Frage ist -glaube ich - hier inder falschen Rubrik-
Da ich als Privatmann noch nie ein neues Auto gekauft habe(Wertverlust bei Anmeldung zu hoch)kann ich da auch nichts zu sagen.Aber wenn in der Besttellung eine bestimmte Ausstattung genannt war würde ich darauf bestehen bzw eine andere Ausstattung nur mit erheblichem Nachlaß akzeptieren.
Grüße
Hai!
Was soll ich tun, was ist mein Recht???
Stelle die Frage im Brett „allgemeine Rechtsfragen“, lese vorher
ganz, ganz aufmerksam den Vorschalttext und handle danach.
Der Plem
Hallo!
Was ich nicht verstehe: weshalb lässt Du Dich auf die Diskussion ein?
Trete vom Kaufvertrag zurück und kaufe Dir ein Auto dort, wo es sofort in einer vernünftigen Ausstattung lieferbar ist.
Der Deutsche und sein VW. Ich werde es nie verstehen…
Gruß,
M.
mal angenommen…
…du gehst zum Metzger und verlangst 100 g Salami. Die Verkäuferin schneidet dir aber 100 g Lyoner ab – was tust du?
Genau das solltest du auch bei Autokauf tun
Danke für deine Antwort
Gruß
rusi
Hallo,
aus meiner Sicht sollte die Sache ein (brauchbarer!) Rechtsanwalt bearbeiten, sofern keine (finanziell) deutlich vorteilhafte Lösung für Dich in Sicht ist.
Es ist ja wohl die Höhe schlechthin, dass der VK noch Geld dafür in Rechnung stellen will, wenn er Deine bestellten Vorgaben nicht erfüllen kann.
Es besteht ein Vertrag / eine verbindliche Bestellung? Dann würde ich auf Lieferung der BESTELLTEN Ware bestehen, alternativ Schadenersatz.
Damit will ich sagen, dass Dir ein nicht unerheblicher Nachteil (Nutzungsausfall, evtl. Preiserhöhungen…) entsteht, wenn die Ware nach derart langer Lieferzeit nicht geliefert wird. Nur einfach „nicht abnehmen“ ist da deutlich zu wenig.
Aber, wie gesagt, Anwaltssache.
Grüße
formica