N’Abend!
Ma ne vlt. etwas doofe frage, aber ich stell sie einfach mal.
Also: Ich hab noch keinen Führerschein, aber jemand verkauft sein fahrtüchtiges Auto für’n „Appel und’n Ei“. Da wir ein großes Grundstück haben, wäre so ein Auto ganz lustig/hilfreich. Das Auto möchte ich nur auf unserem Grundstück fahren, also nicht im öffentl. Straßenverkehr. Also bräucht ich ja für das Auto keinen Tüv, oder? Also brauch ich das auto auch nicht anmelden?! Für die/den Volljährige/n ist schon gesorgt!
Was auf dem eigenen Grundstück pasiert unterliegt nicht der STVO
einzigst was passieren könnte , das sich Nachbarn über Lärmbelästigung aufregen .
einzigst was mir im moment zu denken gibt , ob es rechtlich richtig ist ein Auto an einen Minderjährigen zu verkaufen .
also an sich brauch ich nur zum verkäufer und dem das auto abkaufen(natürlich mit Kaufvertrag) und mir die fahrzeugpapiere geben…und das auto is dann auf niemanden zugelassen, oder? Erst wenn ich es anmelde/versichere, oder nicht?
und das auto is dann auf niemanden
zugelassen, oder?
Wenn es noch zugelassen ist, schon. Ob das so ist, entnimmt man den Zulasungsbescheinigungen oder schaut, ob noch Stempel auf den Kennzeichen sind.
Dann muß man es noch abmelden, sonst muß der Verkäufer weiter Steuer und Versicherung bezahlen und wird sich irgendwann melden.