Autokauf ohne Anmeldung

N’Abend!
Ma ne vlt. etwas doofe frage, aber ich stell sie einfach mal.

Also: Ich hab noch keinen Führerschein, aber jemand verkauft sein fahrtüchtiges Auto für’n „Appel und’n Ei“. Da wir ein großes Grundstück haben, wäre so ein Auto ganz lustig/hilfreich. Das Auto möchte ich nur auf unserem Grundstück fahren, also nicht im öffentl. Straßenverkehr. Also bräucht ich ja für das Auto keinen Tüv, oder? Also brauch ich das auto auch nicht anmelden?! Für die/den Volljährige/n ist schon gesorgt!

Schonma vielen Dank für eure Anworten!

Vratislav

Was auf dem eigenen Grundstück pasiert unterliegt nicht der STVO
einzigst was passieren könnte , das sich Nachbarn über Lärmbelästigung aufregen .
einzigst was mir im moment zu denken gibt , ob es rechtlich richtig ist ein Auto an einen Minderjährigen zu verkaufen .

das auto würde eine volljährige Person kaufen…

also an sich brauch ich nur zum verkäufer und dem das auto abkaufen(natürlich mit Kaufvertrag) und mir die fahrzeugpapiere geben…und das auto is dann auf niemanden zugelassen, oder? Erst wenn ich es anmelde/versichere, oder nicht?

Hallo,

Du brauchst Kurzzeitkennzeichen um das Fahrzeug über öffentliche Straßen zu Deinem Grundstück zu bringen, oder Alternativ einen Anhänger.

Was Du mit der Ksite auf Deinem Grund machst, interessiert außer Lärm (Nachbarn) und Umweltschutzgesetzen (Ölverlust auf nacktem Boden zB) niemand.

MfG

ok… alles klar… vielen dank!

Morgen
Du darfst auch ohne Führerschein auf deinem Grundstück Auto fahren. Es darf nur nicht öffentlich zugänglich, d.h. es muß eingezäunt sein.

Hallo,

und das auto is dann auf niemanden
zugelassen, oder?

Wenn es noch zugelassen ist, schon. Ob das so ist, entnimmt man den Zulasungsbescheinigungen oder schaut, ob noch Stempel auf den Kennzeichen sind.
Dann muß man es noch abmelden, sonst muß der Verkäufer weiter Steuer und Versicherung bezahlen und wird sich irgendwann melden.

Cu Rene

falls es noch zugelassen ist, kannst du es auch abmelden.

Viel Spaß beim rumfahrn aufm Hof^^