Autokauf per Email gültig ohne Angaben v.Verkäufer

Hallo, angenommen man sieht auf einer der vielen Seiten im Internet in denen man ein gebrauchtes Auto kaufen kann einen Wagen, und teilt dem Verkäufer mit man möchte den Wagen kaufen. Dieser stimmt zu am Telefon und sagt aber man könne den Wagen erst in 10 Tagen haben da er in Urlaub fährt. Nun bittet man den Verkäufer auch per Emails doch seinen Namen preis zu geben sowie die Schlüsselnummern aus dem KFZ Brief um Nummernschilder und Versicherungen klar zu machen da der Wagen 200 Km weit weg steht und man diese Angeben zum Auto benötigt um Versicherung und Schilder zu bekommen, da man nur mit Nummerschilder den Wagen überführen kann. Der Verkäufer antwortet auch auf Emails, jedoch teilt er weder den eigenen Namen mit noch die Angaben zum Fahrzeug. Bestätigt jedoch weiterhin das man den Wagen in nunmehr noch 5 verbleibenden Tagen abholen kann. Wenn dem Käufer dieses verschweigfen der entscheidenden Angaben nicht ganz sauber vorkommt; ist man an den Vertrag gebunden, oder ist der Verkäufer verpflichtet Angaben zu seiner Person und zum Gegenstand zu machen damit der Verkauf überhaupt ordnungsgemäß vom Käufer abgewickelt werden kann? Danke für eine Sachkundige Antwort!

Hallo,
aus Deiner Beschreibung erkenne ich lediglich eine Willensbekundung Deinerseits. Ob nun ein Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist lässt, sich zumindest aus Deiner Schilderung nicht ableiten.
Aber, so wie Du es schilderst, sehe ich beim Verkäufer keine wirklichen Interessen am Verkauf.
Mein Gefühl lässt alle Warnlampen leuchten und sagt -Finger weg-.

Teil ihm einfach per E_MAil mit, dass Du (optional:wegen der Verzögerung des Datenaustausches) kein Interesse mehr am Kauf hast und Deine Willenerklärung gegenstandslos geworden ist.
Wie gesagt, Antwort auf der Grundlage Deiner Schilderung.

Gruß Rumburak

Guten Tag,

Hallo,
also so wie ich mich auskenne kommt ein Kaufvertrag auch per Email zustande. (Es geht ja auch mündlich) Der Verkäufer reagierte auf die Zusage per Email das man den Wagen kaufe mit der Antwort er habe den Wagen für mich „reserviert“ bis er aus dem Urlaub zurück kommt. Gilt dies als Annahme? Und ist der Verkäufer nicht verpflichtet, zumal auf Aufforderung per Email, die Daten anzugeben? Danke für eine neue Antwort. ich muss wissen ob ich ohne belangt zu werden vomKauf zurück treten kann.

Hallo,

aus Deiner Beschreibung erkenne ich lediglich eine
Willensbekundung Deinerseits. Ob nun ein Vertrag rechtswirksam
zustande gekommen ist lässt, sich zumindest aus Deiner
Schilderung nicht ableiten.

Zitat: „…teilt dem Verkäufer mit man möchte den Wagen kaufen. Dieser stimmt zu …“

Also wenn das keine beiderseitige Willenserklärung darstellt…

Teil ihm einfach per E_MAil mit, dass Du (optional:wegen der
Verzögerung des Datenaustausches) kein Interesse mehr am Kauf
hast und Deine Willenerklärung gegenstandslos geworden ist.

Das dürfte rechtlich kaum haltbar sein.

Gruß

S.J.

Zudem die Frage: kann überhaupt ein Kaufvertrag zu stande kommen mit jemandem der sich bisher nur über Handy und Email zeigte? Namenlos? Auch auf Anforderung seinen Namen preis zu geben dies nicht macht? kann man vom Käufer bverlangen vor diesem Hintergrund eine Bahnkarte zu kaufen und zum Kaufort zu fahren? Mit freundlichen Grüßen

Zudem die Frage: kann überhaupt ein Kaufvertrag zu stande
kommen mit jemandem der sich bisher nur über Handy und Email
zeigte? Namenlos? Auch auf Anforderung seinen Namen preis zu
geben dies nicht macht?

wenn ich morgens zum bäcker gehe, dann sage ich im regelfall auch nicht meinen namen, trotzdem ist ein kv zustande gekommen. zu den essentialia negotii gehört eine einigung der parteien über gegenstand zu einem kaufpreis, aber grds. nicht die identitätsangabe.

es besteht aber eine nebenpflicht bzgl. der herausgabe der daten des käufers/verkäufers, wenn es -wie etwa hier- um die abholung eines fahrzeugs geht oder überweisung des geldbetrags.
solange eine partei dieser pflicht nicht nachkommt, sind die pflichten der anderen partei suspendiert.

kann man vom Käufer bverlangen vor
diesem Hintergrund eine Bahnkarte zu kaufen und zum Kaufort zu
fahren? Mit freundlichen Grüßen

wenn eine holschuld vereinbart wurde, dann ist es aufgabe des käufers die sache abzuholen. daher hat er auch diese kosten zu tragen, soweit nichts anderes vereinbart wird. solange er die daten nicht hat, kan ner die sache natürlich auch nicht abholen.

„aber man könne den Wagen erst in 10 Tagen haben da er in Urlaub fährt“

da bereits eine annahme erfolgt ist, ist diese erklärung als fälligkeitsvereinbarung zu verstehen. die pflicht zur übergabe/übereignung und abnahme wird damit erst nach den 10 tagen fällig.

Zudem die Frage: kann überhaupt ein Kaufvertrag zu stande
kommen mit jemandem der sich bisher nur über Handy und Email
zeigte? Namenlos? Auch auf Anforderung seinen Namen preis zu
geben dies nicht macht?

wenn ich morgens zum bäcker gehe, dann sage ich im regelfall
auch nicht meinen namen, trotzdem ist ein kv zustande
gekommen. zu den essentialia negotii gehört eine einigung der
parteien über gegenstand zu einem kaufpreis, aber grds. nicht
die identitätsangabe.

Eben.Das betrifft doch Güter die der Allgemeinheit zum Verkauf anheboten werden. Ist das nicht bei dem verkauf/ Kauf einer speziellen Sache wie hier so das dies die Nebenpflichten beider Vertragsparteien ist? Angaben zum Käufer udn Verkäufer?

es besteht aber eine nebenpflicht bzgl. der herausgabe der
daten des käufers/verkäufers, wenn es -wie etwa hier- um die
abholung eines fahrzeugs geht oder überweisung des
geldbetrags.
solange eine partei dieser pflicht nicht nachkommt, sind die
pflichten der anderen partei suspendiert.

kann man vom Käufer bverlangen vor
diesem Hintergrund eine Bahnkarte zu kaufen und zum Kaufort zu
fahren? Mit freundlichen Grüßen

wenn eine holschuld vereinbart wurde, dann ist es aufgabe des
käufers die sache abzuholen. daher hat er auch diese kosten zu
tragen, soweit nichts anderes vereinbart wird. solange er die
daten nicht hat, kan ner die sache natürlich auch nicht
abholen.

„aber man könne den Wagen erst in 10 Tagen haben da er in Urlaub fährt“

da bereits eine annahme erfolgt ist, ist diese erklärung als
fälligkeitsvereinbarung zu verstehen. die pflicht zur
übergabe/übereignung und abnahme wird damit erst nach den 10
tagen fällig.